BGH Urteile Sexualstrafrecht und ihre Bedeutung für Ihre Verteidigung

Wer im Sexualstrafrecht verurteilt wird, muss das Urteil nicht zwangsläufig hinnehmen. Die BGH Urteile Sexualstrafrecht belegen, dass der Bundesgerichtshof als Revisionsinstanz immer wieder Urteile der Landgerichte aufhebt, weil die Beweiswürdigung lückenhaft, die Strafzumessung fehlerhaft oder das Verfahren mangelhaft war. Für Beschuldigte und Verurteilte heißt das Folgendes: Eine sorgfältig begründete Revision kann den Unterschied zwischen Freiheit und langjähriger Freiheitsstrafe ausmachen.
Auf dieser Seite haben wir Ihnen die wichtigsten von uns kommentierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zusammengestellt. Sie sind nach Themen geordnet, von der Konstellation Aussage gegen Aussage über die Vergewaltigung bis zum sexuellen Missbrauch und der Kinderpornografie. Jeder Beitrag erläutert verständlich, worüber der BGH entschieden hat und was die Entscheidung für die Verteidigung bedeutet.
Als Fachanwaltskanzlei für Strafrecht mit Schwerpunkt im Sexualstrafrecht verfolgen wir, Dr. Böttner Rechtsanwälte, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fortlaufend und setzen sie gezielt für die Verteidigung unserer Mandanten ein.

Warum sind BGH Urteile im Sexualstrafrecht so wichtig?

Sexualstrafverfahren beruhen häufig auf einer einzigen Aussage. Objektive Beweise wie DNA-Spuren, Videoaufnahmen oder neutrale Zeugen fehlen oft. Gerade deshalb stellt der Bundesgerichtshof an die Urteile der Tatgerichte hohe Anforderungen, vor allem an die Beweiswürdigung und die Strafzumessung. Der BGH entscheidet dabei nicht selbst über Schuld oder Unschuld. Er prüft im Revisionsverfahren lediglich, ob das Landgericht das Recht richtig angewendet und sein Urteil nachvollziehbar begründet hat. Genügt die Begründung den gesetzlichen Anforderungen nicht, hebt der BGH das Urteil auf und verweist die Sache an eine andere Strafkammer zurück.
Für Betroffene hat diese BGH Rechtsprechung zu Sexualdelikten große praktische Bedeutung. Sie zeigt, an welchen Stellen Urteile angreifbar sind und wie eine Revision Erfolg haben kann. Die folgenden Fallgruppen geben Ihnen hierfür einen geordneten Überblick. Anders als die rein chronologischen Sammlungen anderer Kanzleien haben wir die Entscheidungen für Sie nach Sachthemen sortiert. So finden Sie schnell die Konstellation, die Ihrem Fall ähnelt, vom Streit um eine einzige Aussage über die Strafzumessung bis zu reinen Verfahrensfehlern. Jeder verlinkte Beitrag ordnet die jeweilige Entscheidung des Bundesgerichtshofs für Sie ein.

Aussage gegen Aussage vor dem BGH: Strenge Anforderungen an die Beweiswürdigung

Die Konstellation Aussage gegen Aussage ist im Sexualstrafrecht der Regelfall, nicht die Ausnahme. Steht allein die Aussage einer belastenden Person gegen die Einlassung des Beschuldigten, gelten besonders strenge Anforderungen. Das Gericht muss die Aussage lückenlos darstellen, auf ihre Entstehung, Konstanz und Glaubhaftigkeit prüfen und ihre Überzeugung nachvollziehbar begründen. Versäumt es das, ist das Urteil revisibel.
Der BGH hat diese Grundsätze in zahlreichen Entscheidungen geschärft. Wir haben mehrere dieser Fälle ausführlich besprochen:

Diese Entscheidungen zeigen ein klares Muster: Wo das Tatgericht die Aussage nur knapp wiedergibt oder Widersprüche übergeht, hält das Urteil der Prüfung durch den Bundesgerichtshof regelmäßig nicht stand. Die maßgeblichen Grundsätze ergeben sich aus dem Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung in § 261 StPO.

BGH Vergewaltigung Urteil und Entscheidungen zu § 177 StGB

Bei der Vergewaltigung nach § 177 StGB drohen hohe Freiheitsstrafen. Umso genauer prüft der BGH, ob die Voraussetzungen des Tatbestands tatsächlich vorliegen, ob der Vorsatz belegt ist und ob die Strafe rechtsfehlerfrei zugemessen wurde. Schon einzelne Begründungsmängel können zur Aufhebung führen.
Eine Auswahl unserer Besprechungen zu BGH Vergewaltigung Urteilen:

Mehrere dieser Fälle betreffen die Frage, ob ein Eindringen in den Körper festgestellt ist, ob der Vorsatz bei schlafenden oder betäubten Opfern belegt werden kann und in welchem Verhältnis die Vergewaltigung zu anderen Delikten steht. Genau an diesen Punkten setzen wir mit unserer erfolgreichen Verteidigung an.

BGH Urteile: Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen

Beim sexuellen Missbrauch nach § 176 StGB und den anschließenden Vorschriften steht für Beschuldigte besonders viel auf dem Spiel. Die Rechtsprechung des BGH zeigt, dass auch hier eine sorgfältige Beweiswürdigung und eine genaue Subsumtion unter den Tatbestand zwingend sind.
Unsere Besprechungen zu BGH Urteilen zum sexuellen Missbrauch:

Diese Entscheidungen verdeutlichen, dass der Begriff der sexuellen Handlung, das Tatbestandsmerkmal des Schutzbefohlenen und die Frage des Körperkontakts genau geprüft werden müssen. Wo das Landgericht hier vorschnell verurteilt, eröffnet sich die Revision. Besonders bei einer Vielzahl gleichartiger Vorwürfe verlangt der BGH, dass jede einzelne Tat konkret bezeichnet und festgestellt wird. Der Beschuldigte muss wissen, was ihm im Einzelnen vorgeworfen wird, um sich überhaupt verteidigen zu können. Pauschale Feststellungen genügen den Anforderungen nicht.

Wann liegt eine erhebliche sexuelle Handlung vor? Leitentscheidungen BGH

Nicht jede Berührung erfüllt den Tatbestand. Eine Strafbarkeit setzt eine sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit voraus. Was darunter fällt, hat der Bundesgerichtshof in mehreren Leitentscheidungen präzisiert. Diese Abgrenzung entscheidet im Einzelfall über Schuldspruch oder Freispruch.

Gerade in Grenzfällen lohnt die genaue Prüfung, ob das vorgeworfene Verhalten überhaupt die Schwelle zur strafbaren sexuellen Handlung überschreitet. Hier hat die Verteidigung oft mehr Spielraum, als auf den ersten Blick erkennbar ist. Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass nicht das subjektive Empfinden der beteiligten Personen entscheidet, sondern eine objektive Bewertung des äußeren Geschehens. Eine flüchtige Berührung, ein Kuss oder ein einzelnes Wort lassen sich nicht ohne Weiteres als erhebliche sexuelle Handlung einordnen. Wer den Maßstab dieser Leitentscheidungen kennt, kann die Tragfähigkeit eines Schuldspruchs realistisch einschätzen.

BGH Urteile zur Kinderpornografie nach § 184b StGB

Die Kinderpornografie nach § 184b StGB ist ein Schwerpunkt der aktuellen Rechtsprechung. Der BGH befasst sich mit der Abgrenzung von Besitz, Verschaffen und Verbreiten, mit Verjährungsfragen und mit der Strafzumessung. Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der Vorschrift beschäftigt.

Die Entscheidungen zeigen, dass auch in diesem sensiblen Bereich jede einzelne Tathandlung sauber bewertet werden muss. Eine pauschale Verurteilung ohne genaue Differenzierung der Tatvarianten ist angreifbar.

Strafzumessung im Fokus: Wann hebt der BGH wegen der Strafhöhe auf?

Selbst wenn der Schuldspruch hält, kann die Strafzumessung fehlerhaft sein. Ein häufiger Fehler ist der Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot aus § 46 StGB: Merkmale, die bereits zum Tatbestand gehören, dürfen nicht zusätzlich strafschärfend gewertet werden. Daneben können das Alter des Täters oder ein großer zeitlicher Abstand zwischen Tat und Urteil strafmildernd wirken.

Eine erfolgreiche Revision muss also nicht immer den kompletten Freispruch zum Ziel haben. Oft führt schon die Aufhebung des Strafausspruchs zu einer deutlich milderen Strafe im zweiten Durchgang.

Verfahrensfehler als Revisionsgrund: BGH Rechtsprechung zum Revisionsrecht

Neben der Beweiswürdigung und der Strafzumessung kann auch ein Verfahrensfehler die Revision begründen. Die Grundlage dafür bildet § 337 StPO. Eine fehlerhafte Anklageschrift, ein unzulässiger Ausschluss der Öffentlichkeit oder ein bereits verbrauchter Strafklageanspruch können zur Aufhebung führen, unabhängig davon, ob der Vorwurf in der Sache zutrifft.

Diese Fälle zeigen, wie wichtig die genaue Kenntnis des Revisionsrechts ist. Verfahrensrügen müssen formgerecht und fristgemäß erhoben werden, sonst gehen sie verloren.

Wie gelingt eine erfolgreiche Revision im Sexualstrafrecht?

Eine erfolgreiche Revision im Sexualstrafrecht setzt voraus, dass die Urteilsgründe und das Hauptverhandlungsprotokoll mit großer Sorgfalt ausgewertet werden. Wir bei Dr. Böttner Rechtsanwälte prüfen, ob die Beweiswürdigung den strengen Anforderungen genügt, ob die Strafzumessung tragfähig ist und ob Verfahrensvorschriften verletzt wurden. Die Revision ist fristgebunden. Sie muss innerhalb einer Woche nach Urteilsverkündung eingelegt und danach fristgerecht begründet werden. Versäumte Fristen lassen sich in aller Regel nicht heilen. Wer mit einem Urteil nicht einverstanden ist, sollte deshalb keine Zeit verlieren.
Unsere Erfahrung aus zahlreichen Revisionsverfahren fließt in jede Verteidigung ein. Die oben verlinkten Entscheidungen sind keine theoretischen Beispiele, sondern Fälle aus unserer täglichen Arbeit. Wichtig ist dabei der Blick fürs Detail. Ob ein Urteil hält, entscheidet sich oft an einem einzigen Satz in der Beweiswürdigung oder an einem übersehenen Strafzumessungsfehler. Wir lesen die Urteilsgründe deshalb Wort für Wort und gleichen sie mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ab. Aus dieser Verbindung von genauer Aktenarbeit und fundierter Kenntnis der Leitentscheidungen entsteht eine tragfähige Revisionsbegründung.

Sie wollen ein Urteil im Sexualstrafrecht prüfen lassen?

Ein Urteil ist nicht das letzte Wort. Wenn Sie wegen eines Sexualdelikts verurteilt wurden oder ein Verfahren gegen Sie läuft, prüfen wir vertraulich Ihre Verteidigungs- und Revisionschancen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nutzen wir dabei konsequent zu Ihren Gunsten.
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Häufige Fragen zu BGH Urteilen im Sexualstrafrecht

Hebt der Bundesgerichtshof ein Urteil auf, ist der ursprüngliche Schuld- oder Strafausspruch nicht mehr wirksam. In den meisten Fällen verweist der BGH die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück, die dann neu verhandeln und entscheiden muss. Eine Aufhebung ist daher kein Freispruch, eröffnet aber die Chance auf ein besseres Ergebnis.

Die Revision muss innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden. Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe besteht ein weiterer Monat zur Begründung. Diese Fristen sind streng. Eine anwaltliche Beratung sollte deshalb möglichst sofort nach dem Urteil erfolgen.

Nein. Der Bundesgerichtshof ist keine zweite Tatsacheninstanz. Er nimmt keine eigene Beweisaufnahme vor und vernimmt keine Zeugen erneut. Er prüft allein, ob das Landgericht das Recht richtig angewendet und sein Urteil rechtsfehlerfrei begründet hat.

Weil es an objektiven Beweismitteln fehlt, hängt das Urteil allein von der Glaubhaftigkeit einer Aussage ab. Der BGH verlangt in dieser Konstellation eine besonders gründliche und nachvollziehbare Darstellung. Schon kleine Begründungslücken können zur Aufhebung führen.

Ja. Häufig hebt der BGH nur den Strafausspruch auf, weil die Strafzumessung fehlerhaft war. Im zweiten Durchgang kann dann eine deutlich mildere Strafe verhängt werden. Eine Revision kann sich also auch dann lohnen, wenn der Schuldspruch im Kern bestehen bleibt.

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    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

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