Strafrecht Blog

  • Wenn Sie sich mit einem Vorwurf aufgrund eines Sexualdelikts konfrontiert sehen, kreisen die Gedanken in den ersten Stunden insbesondere um Freiheitsstrafen und Gerichtsverhandlungen. Viele unserer Mandanten berichten uns aber, dass sie vor allem eine Frage beschäftigt: Was passiert mit meinem Beruf? Diese Sorge ist durchaus berechtigt. Die beruflichen Konsequenzen eines Sexualdelikts können ebenso einschneidend sein wie die strafrechtliche Sanktion selbst und reichen in bestimmten Berufsfeldern noch deutlich weiter. Bereits der bloße Verdacht einer Sexualstraftat kann berufliche Folgen nach sich ziehen, noch lange bevor ein Gericht auch nur über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheidet. Für Beamte droht ein Disziplinarverfahren, für Ärzte und Heilberufe steht hingegen die Approbation auf dem Spiel, für Mitarbeiter im Sozial- und Bildungsbereich kann demgegenüber eine Freistellung unmittelbar folgen. Die Bandbreite der beruflichen Auswirkungen hängt dabei stark von Ihrem konkreten Berufsfeld, der Art des Vorwurfs und dem Stadium des Verfahrens ab.
    Wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, verteidigen unsere Mandanten seit mehr als 20 Jahren im Sexualstrafrecht und kennen die typischen Muster der Sexualstrafverfahren genau.

  • Wer nach einer Verurteilung wegen einer Sexualstraftat aus der Haft entlassen wird, sieht sich häufig nicht nur mit der Führungsaufsicht konfrontiert. In mehreren deutschen Bundesländern existieren zudem nichtöffentliche polizeiliche Informations- und Überwachungssysteme für besonders rückfallgefährdete Sexualstraftäter.  In Bayern ist dieses Konzept unter dem Kürzel HEADS bekannt. HEADS steht für „Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter„.
    Was die meisten Betroffenen häufig nicht wissen, ist, dass die Aufnahme in diese Datei keine Randnotiz ist. Je nach Risikoeinschätzung können damit polizeiliche Kontrollmaßnahmen, ein engerer behördenübergreifender Informationsaustausch und eine längerfristige Beobachtung verbunden sein. Im Folgenden wollen wir Ihnen erläutern, wer in die Sexualstraftäterdatei aufgenommen wird, welche Rechtsgrundlagen gelten, welche Daten gespeichert werden und welche Möglichkeiten sie als Betroffener haben. Wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, sind Fachanwälte für Strafrecht mit mehr als 20 Jahren Erfahrung im Sexualstrafrecht. Wir begleiten unsere Mandanten nicht nur während des Verfahrens, sondern auch in der Phase nach der Haftentlassung.

  • Ein Vorwurf wegen einer Sexualstraftat belastet nicht nur das laufende Strafverfahren. Er kann weit darüber hinaus in Ihr Leben eingreifen. Das Führungszeugnis ist dabei eines der drängendsten Themen: Was steht drin, wie lange bleibt ein Eintrag bestehen, und was bedeutet das für Ihren Beruf? Die meisten Betroffenen stellen sich diese Fragen erst, wenn das Urteil bereits gefallen ist. Dabei werden die entscheidenden Weichen schon während des Ermittlungsverfahrens gestellt.
    Daher wollen wir Sie im Folgenden darüber aufklären, wann eine Verurteilung wegen einer Sexualstraftat im Führungszeugnis erscheint, was das erweiterte Führungszeugnis von dem einfachen unterscheidet, welche Tilgungsfristen gelten und welche beruflichen Konsequenzen Ihnen drohen könnten. Wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, verteidigen unsere Mandanten bundesweit in Strafverfahren wegen Sexualdelikten und wir kennen die Wechselwirkungen zwischen Strafmaß, Führungszeugnis und beruflicher Zukunft aus jahrelanger Praxis.

  • Der Vorwurf, einer anderen Person KO-Tropfen verabreicht zu haben, gehört zu den schwerwiegendsten Beschuldigungen, mit denen Sie konfrontiert werden können. Wer im Strafrecht mit dem Thema KO-Tropfen zu tun bekommt, steht oft plötzlich vor Ermittlungen, einer Hausdurchsuchung und der Sorge um die berufliche und private Zukunft. Schon der Verdacht wiegt schwer, denn er berührt zugleich das Sexualstrafrecht, das Recht der Körperverletzung und das Betäubungsmittelrecht.
    Die Rechtslage ist dabei in Bewegung. Der Bundesgerichtshof hat 2024 grundlegend entschieden, wie KO-Tropfen strafrechtlich einzuordnen sind. Zugleich plant der Gesetzgeber eine deutliche Strafverschärfung. Im Folgenden wollen wir Ihnen daher verständlich darlegen, welche Tatbestände greifen, welche Strafe droht, was die BGH-Rechtsprechung bedeutet und welche Gesetzesänderung auf Beschuldigte zukommt.
    Als auf das Sexualstrafrecht spezialisierte Kanzlei verteidigen wir, Dr. Böttner Rechtsanwälte, bundesweit unsere Mandanten in genau solchen Verfahren und kennen die aktuelle Entwicklung aus erster Hand.

  • Ein Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht trifft Betroffene in den meisten Fällen vollkommen unvorbereitet. Die erste Frage, die uns, Dr. Böttner Rechtsanwälte, viele Menschen in dieser Situation stellen, ist nicht die nach der möglichen Strafe, sondern: Wer erfährt davon? Die Angst vor dem Bekanntwerden ist für viele Beschuldigte das Belastendste am gesamten Sexualstrafverfahren. Ein Ermittlungsverfahren wegen eines Sexualdelikts kann Existenzen zerstören, lange bevor ein Gericht überhaupt entschieden hat. Diskretion im Sexualstrafrecht ist daher kein Zusatzservice, sondern eine Grundbedingung professioneller Strafverteidigung. Wir sind seit mehr als 20 Jahren auf das Sexualstrafrecht spezialisiert und verteidigen unsere Mandanten bundesweit mit dem Anspruch absoluter Vertraulichkeit.

  • Ein Vorwurf wegen einer Sexualstraftat erschüttert das Leben der Betroffenen in kürzester Zeit in äußerst großem Maße. Neben der Sorge um das laufende Strafverfahren stellt sich für Eltern sofort eine zweite, ebenso bedrückende Frage: Was passiert mit dem Sorgerecht und dem Kontakt zu meinen Kindern? Das Thema Sorgerecht bei Sexualstraftaten berührt zwei Rechtsbereiche gleichzeitig, nämlich das Strafrecht und das Familienrecht. Beide Verfahren laufen nebeneinander, folgen eigenen Regeln und beeinflussen sich dennoch gegenseitig. Die Weichen für das familienrechtliche Ergebnis werden häufig bereits im Ermittlungsverfahren gestellt, lange bevor ein Urteil gesprochen wurde. Wir, Dr. Böttner Rechtsanwälte, verteidigen seit über 20 Jahren Mandanten im Sexualstrafrecht bundesweit und kennen die komplexen Wechselwirkungen beider Verfahrenswege aus unserer täglichen Praxis.

  • Ein Vorwurf wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern trifft Betroffene mit voller Wucht. Die Qualifikationen des § 176c StGB, früher in § 176a StGB geregelt, sehen Mindeststrafen vor, die je nach Tatumstand zwischen zwei und fünf Jahren Freiheitsstrafe beginnen. Gleichzeitig setzen gesellschaftlicher Druck, berufliche Konsequenzen und mediale Aufmerksamkeit schon während der Ermittlungen ein, lange bevor ein Urteil gesprochen wird. Wer mit diesem Tatvorwurf konfrontiert ist, braucht einen erfahrenen Strafverteidiger, der das Sexualstrafrecht kennt und von der ersten Minute an die richtigen Weichen stellt. Dieser Beitrag erklärt, was § 176c StGB bedeutet, welche Qualifikationsmerkmale der alte § 176a StGB enthielt, was die Mindeststrafen konkret bedeuten und welche Verteidigungsstrategien tatsächlich greifen. 

  • Sexualstraftaten werden häufig viele Jahre oder sogar Jahrzehnte nach der mutmaßlichen Tat angezeigt. Für Beschuldigte stellt sich dann die Frage, ob eine strafrechtliche Verfolgung überhaupt noch möglich ist. Das Sexualstrafrecht kennt besondere Verjährungsregeln, die sich von anderen Deliktsbereichen erheblich unterscheiden. Die Frage nach der Verjährung bei Sexualstraftaten ist daher nicht einfach zu beantworten. Der Gesetzgeber hat die Verjährungsfristen für Sexualdelikte in den vergangenen Jahren mehrfach verlängert und das Ruhen der Verjährung bei Taten gegen Kinder deutlich ausgedehnt.

    Was das für Sie konkret bedeutet, hängt von der Art des vorgeworfenen Delikts, dem Zeitpunkt der Tat und dem Alter des Opfers ab. Diese Faktoren bestimmen, ob eine Strafverfolgung noch möglich ist oder nicht. Als spezialisierte Strafverteidiger können wir bei Dr. Böttner Rechtsanwälte diese Fragen für Ihren Fall präzise einordnen.

  • Die Sexualstrafrecht Reform 2016 gehört zu den weitreichendsten Änderungen im deutschen Strafrecht der vergangenen Jahrzehnte. Am 10. November 2016 trat eine grundlegend überarbeitete Fassung des § 177 StGB in Kraft und verankerte den Grundsatz „Nein heißt Nein“ im Strafgesetzbuch. Seither genügt der erkennbar entgegenstehende Wille einer Person, um einen Straftatbestand zu begründen. Körperlicher Widerstand, Gewalt oder Drohungen sind keine Voraussetzung mehr. Für Beschuldigte hat das erhebliche Auswirkungen. Die Strafbarkeitsschwelle ist durch die Reform deutlich gesunken. Was vor November 2016 strafrechtlich nicht verfolgt werden konnte, fällt heute unter den Tatbestand des sexuellen Übergriffs, der sexuellen Nötigung oder der Vergewaltigung gemäß § 177 StGB. Viele Betroffene werden von einem Ermittlungsverfahren überrascht, ohne sich eines strafbaren Verhaltens auch nur bewusst zu sein.
    Im Folgenden wollen wir, Dr. Böttner Rechtsanwälte, Sie darüber aufklären, welche Änderungen die Reform im Einzelnen gebracht hat, welche Straftatbestände seit 2016 gelten und warum eine spezialisierte Strafverteidigung gerade in diesen Verfahren so entscheidend ist. Wir verteidigen bei Dr. Böttner Rechtsanwälte seit mehr als 20 Jahren bundesweit gegen alle Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht.

IHR RECHTSANWALT FÜR SEXUALSTRAFRECHT | DR. JUR. SASCHA BÖTTNER (FACHANWALT FÜR STRAFRECHT)

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