Strafrecht Blog

  • Ein Vorwurf einer Sexualstraftat stellt Beschuldigte häufig vor eine besondere Beweissituation: Objektive Spuren fehlen, Zeugen gibt es keine. Was verbleibt, ist die Aussage des vermeintlichen Opfers. In dieser sogenannten Aussage-gegen-Aussage-Konstellation entscheidet ein sogenanntes Glaubwürdigkeitsgutachten nicht selten über Freispruch oder Verurteilung. Die meisten Beschuldigten wissen nicht, was hinter diesem Begriff steckt, wie das Gutachten erstellt wird und was ihr Strafverteidiger dagegen tun kann. Im Folgenden wollen wir sie daher über die rechtlichen Grundlagen, den Ablauf der aussagepsychologischen Begutachtung und Ihre Möglichkeiten als Beschuldigter aufklären. Bei Dr. Böttner Rechtsanwälte verfügen wir über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht und haben uns in dieser Zeit umfassendes Wissen auf dem Gebiet der Aussagepsychologie aufgebaut.

  • Wer mit dem Vorwurf eines Sexualdelikts konfrontiert wird, steht vor einer der schwierigsten Situationen seines Lebens. Die Sexualdelikte im StGB umfassen eine Vielzahl von Tatbeständen, die in den §§ 174 bis 184l StGB geregelt sind. Jeder Paragraf hat eigene Voraussetzungen, eigene Strafrahmen und eigene Besonderheiten. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann zur Hausdurchsuchung, zur Beschlagnahme von Geräten und zu erheblichen Konsequenzen im beruflichen und sozialen Umfeld führen, ohne dass die Schuldfrage überhaupt geklärt ist. Dieser Überblick erläutert die wichtigsten Tatbestände des deutschen Sexualstrafrechts, klärt über die drohenden Strafen auf und zeigt, welche Verteidigungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, kennen als spezialisierte Strafverteidiger im Sexualstrafverfahren diese Materie im Detail und setzen uns von Beginn an konsequent für Ihre Rechte ein.

  • Das Sexualstrafrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Strafrechts, welches alle Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung umfasst und in den  §§ 174 bis 184l StGB geregelt ist. Wer mit einem Vorwurf aus diesem Bereich konfrontiert wird, steht vor einer Situation, die das gesamte Leben in kürzester Zeit auf den Kopf stellen kann. Der bloße Verdacht genügt, um den Ruf zu schädigen, den Arbeitsplatz zu gefährden und das soziale Umfeld zu erschüttern.

    Daher wollen wir Sie umfassend darüber aufklären, was unter dem Begriff Sexualstrafrecht zu verstehen ist, welche konkreten Tatbestände er umfasst und welche Strafen drohen. Sie erfahren außerdem, welches Recht Ihnen als Beschuldigter zusteht und warum eine spezialisierte Strafverteidigung gerade in diesem Rechtsgebiet den Ausgang Ihres Verfahrens entscheidend beeinflusst. Wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, verteidigen seit mehr als 20 Jahren bundesweit Mandanten gegen alle Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht.

  • Kaum jemand rechnet damit, sich plötzlich mit einem strafrechtlichen Vorwurf im Sexualstrafrecht konfrontiert zu sehen. Umso größer ist die Unsicherheit, wenn neben der Angst vor dem Sexualstrafverfahren auch finanzielle Fragen auftauchen. Viele Betroffene fragen sich in dieser Situation nicht nur, wie sie sich verteidigen sollen, sondern auch, welche Kosten auf sie zukommen können. Gerade im Sexualstrafrecht, wo Verfahren häufig langwierig, komplex und emotional belastend sind, sind diese Fragen absolut nachvollziehbar. Wichtig ist jedoch zu verstehen, dass die Kosten einer Verteidigung im Sexualstrafrecht nicht isoliert betrachtet werden sollten. Sie stehen immer im Zusammenhang mit den möglichen Folgen eines Strafverfahrens – und mit der Frage, wie früh und wie strategisch eine Verteidigung im Sexualstrafverfahren aufgebaut wird.

  • Ermittlungsverfahren wegen eines Sexualdelikts treffen Betroffene meist völlig unerwartet. Häufig beginnt alles mit einer Anzeige, einer Vorladung oder sogar einer Hausdurchsuchung. Innerhalb weniger Stunden steht nicht nur der Vorwurf einer Sexualstraftat im Raum, sondern die eigene Lebensrealität gerät ins Wanken. Viele Betroffene erleben in diesem Moment eine Mischung aus Angst, Scham, Ohnmacht und Unsicherheit. Gedanken an den Arbeitsplatz, die Familie oder das soziale Umfeld treten sofort in den Vordergrund. Genau in dieser Phase entscheidet die Wahl des richtigen Strafverteidigers für Sexualstrafrecht maßgeblich darüber, wie sich das Sexualstrafverfahren für Sie entwickelt. Im Sexualstrafrecht geht es nicht nur um Paragraphen – sondern es geht um Ihre Zukunft. Deshalb ist es entscheidend zu wissen, worauf sie bei der Wahl Ihres Strafverteidigers achten sollten.

  • Bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen einer Sexualstraftat steht für Betroffene meistens zunächst der Vorwurf selbst im Fokus. Viele wissen jedoch nicht, dass bereits die Frage nach dem Alter des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt eine besondere Bedeutung hat. Denn das deutsche Strafrecht behandelt Sexualdelikte nicht einheitlich, sondern unterscheidet danach, ob der Beschuldigte erwachsen war oder ob es sich um einen Jugendlichen oder Heranwachsenden handelte. Diese Differenzierung ist auf keinen Fall nur formaler Natur.

  • Der Vorwurf einer Sexualstraftat stellt für die allermeisten Beschuldigten eine der schwersten Situation ihres Lebens dar. Kaum ein strafrechtlicher Vorwurf ist mit einer vergleichbaren gesellschaftlichen Stigmatisierung verbunden. Während in vielen anderen Strafverfahren zunächst über Schuld oder Unschuld diskutiert wird, entsteht in den Fällen eines Sexualdelikts bereits mit bekannt werden des Verdachts eine Vorverurteilung. Nicht selten erleben wir es, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, dass unseren Mandanten plötzlich mit Misstrauen begegnet wird, selbst dann, wenn bislang keinerlei Prüfung durch Ermittlungsbehörden erfolgt ist. Hinzukommt, dass Sexualstrafverfahren regelmäßig sehr intime Lebensbereiche betreffen. Persönliche Beziehungen, private Kommunikation, frühere Partnerschaften oder berufliche Kontakte geraten in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Für viele Beschuldigte ist gerade diese Offenlegung des eigenen Lebens enorm belastend. Nicht selten entsteht das Gefühl, sich rechtfertigen zu müssen, obwohl rechtlich allein der Staat die Beweislast trägt. Gerade in dieser frühen Phase fehlt vielen Betroffenen jedoch die notwendige Orientierung, um die Situation realistisch einordnen zu können.

  • Viele Betroffene, die Opfer eines Sexualdelikts geworden sind, geraten von einem Moment auf den anderen in eine Situation, die ihr ganzes Leben aus dem Gleichgewicht bringt. Häufig berichten die Opfer von Sexualdelikten, dass sie sich innerlich wie betäubt fühlen, dass Gedanken unkontrolliert kreisen oder dass sie Schwierigkeiten haben, das Geschehene überhaupt einzuordnen. Neben Schock, Angst und Hilflosigkeit kommen oft Schuldgefühle hinzu, obwohl sie keinerlei Verantwortung für das Geschehen tragen, was niemals in Vergessenheit geraten darf. Fragen wie: habe ich richtig reagiert? Würde man mir überhaupt glauben, wenn ich etwas unternehme? Was geschieht andererseits, wenn ich nichts tue? belasten Betroffene in dieser Phase besonders stark. Diese Reaktionen sind keine Ausnahme, sondern eine normale Reaktion auf eine außergewöhnliche Grenzverletzung. Wichtig ist vor allem, dass Sie wissen, Sie müssen jetzt nicht stark sein, Sie müssen nicht funktionieren, und Sie müssen nicht sofort wissen, wie es weitergeht.

  • Wenn Sie sich mit einem Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht konfrontiert sehen, befinden Sie sich häufig von einem Moment auf den anderen in einer existenziellen Ausnahmesituation. Bei Dr. Böttner Rechtsanwälte berichten uns unsere Mandanten immer wieder, dass sie auf einen Schlag mit Fragen konfrontiert werden, auf die sie keine vorbereiteten Antworten haben. Fragen wie: Wie wahrscheinlich ist in meinem Fall eine Freiheitsstrafe? Welche Auswirkungen hat das Verfahren auf meinen Beruf? Wie gehe ich nun mit meiner Familie, meinem sozialen Umfeld und meinen Kindern um? Wird mich dieser Vorwurf mein ganzes Leben begleiten? Wir können diese Unsicherheit durchaus verstehen. Ein Sexualstrafverfahren greift sehr tief in Ihr Leben ein, nicht nur rechtlich, sondern vor allem auch persönlich, beruflich und gesellschaftlich. Im Gegensatz zu den meisten anderen Strafverfahren beschränken sich die Folgen nicht auf das Strafmaß für sich. Bereits der bloße Verdacht einer Sexualstraftat kann gewaltige Auswirkungen haben, die weit über das eigentliche Verfahren hinausgehen. Gerade deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie frühzeitig darüber informiert sind, welche Konsequenzen Ihnen im Falle einer Verurteilung drohen, wovon diese abhängen und welche langfristigen Folgen für Ihr konkretes Verfahren realistisch sind. Wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, wissen, dass unsere Mandanten zu Beginn eines Strafverfahrens vor allem eine ehrliche, realistische und individuelle Einschätzung brauchen. Keine pauschalen Aussagen, keine Dramatisierung, aber auf der anderen Seite auch keine Beschönigung. Denn nur wer weiß, womit er tatsächlich rechnen muss, kann informierte Entscheidungen treffen und seine Zukunft somit aktiv schützen.

  • Wenn Sie mit einer falschen Anschuldigung im Sexualstrafrecht konfrontiert sind, geraten Sie wahrscheinlich in eine Lage, die Sie als extrem belastend und unfair wahrnehmen. Viele unserer Mandanten beschreiben dies als ein Gefühl von Ohnmacht. Einerseits wissen Sie, dass der Vorwurf nicht zutrifft, müssen andererseits aber dennoch erleben, dass Ermittlungsbehörden ihn zunächst durchaus ernst nehmen. Die Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen, sozialer Ausgrenzung und vor langfristigen Folgen ist hier äußerst präsent. Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden, ist es zunächst wichtig zu wissen, dass Sie nicht schutzlos sind! Auch falsche Anschuldigungen unterliegen klaren rechtlichen Maßstäben. Entscheidend ist jetzt, wie frühzeitig und wie strukturiert auf diesen Vorwurf reagiert wird. Wir erleben in unserer Kanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte immer wieder, dass Mandanten zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens vor allem das Gefühl haben, sie könnten sich gegen einen unbegründeten Vorwurf kaum wehren. Aber diese Angst können wir Ihnen ein Stück weit nehmen. Denn tatsächlich bestehen jedoch oft deutlich mehr Verteidigungsmöglichkeiten, als zunächst angenommen wird.

IHR RECHTSANWALT FÜR SEXUALSTRAFRECHT | DR. JUR. SASCHA BÖTTNER (FACHANWALT FÜR STRAFRECHT)

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