Wer sich mit diesem Thema auseinandersetzt, steht zumeist unter erheblichem Druck. Vielleicht droht Ihnen selbst die Anordnung der Sicherungsverwahrung, oder Sie sind Angehöriger und suchen nach einem Weg, diese Maßnahme abzuwenden. Daher erklären wir Ihnen im Folgenden, welche Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB vorliegen müssen, welche verschiedenen Varianten das Gesetz kennt und mit welchen Verteidigungsansätzen wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, eine Anordnung verhindern können. Wir verteidigen unsere Mandanten seit mehr als 20 Jahren in Verfahren, in denen die Sicherungsverwahrung droht.