Anwalt Kinderpornografie – § 184b StGB
Der Straftatbestand der Kinderpornografie gemäß § 184b StGB umfasst Handlungen wie die Verbreitung, Herstellung, den Besitz oder Erwerb kinderpornografischer Inhalte. Kinderpornografisch sind Darstellungen, die sexuelle Handlungen von oder mit Kindern (Personen unter 14 Jahren) zeigen oder diese in unnatürlich geschlechtsbetonter Weise darstellen.
Strafe der Kinderpornographie
Am 14. Juni 2024 entschied der Bundesrat über einen Gesetzesentwurf, der das Mindeststrafmaß für strafbare Handlungen der Kinderpornografie nach § 184b StGB senkte.
- Grundstrafmaß: Für die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Für den Besitz und den Erwerb kinderpornografischer Inhalte droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren.
- Besonders schwere Fälle: Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, so beträgt die Freiheitsstrafe gemäß § 184b Abs. 2 StGB mindestens zwei Jahre.
Strafe wegen Kinderpornographie nach § 184b StGB vermeiden:
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Warum ist das Thema ,,Kinderpornografie“ wichtig und welche Konsequenzen drohen bei einer Anklage?
Ein Vorwurf im Bereich der Kinderpornografie hat schwerwiegende strafrechtliche, berufliche und soziale Konsequenzen. Dazu gehören:
- Strafverfahren mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.
- Verlust des Arbeitsplatzes oder Suspendierung im öffentlichen Dienst.
- Eingriffe ins Privatleben durch Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen.
- Potentielle Rufschädigung durch mediale Berichterstattung.
Vorwürfe wegen Kinderpornografie nach § 184b StGB ziehen oft gravierende private und berufliche Folgen nach sich. Wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, stehen für eine diskrete und konsequente Verteidigung, mit dem Ziel, öffentliche Aufmerksamkeit zu vermeiden und Verfahren frühzeitig abzuschließen. Dabei sichern wir die vertrauliche Behandlung aller Informationen und minimieren durch schnelle Maßnahmen Risiken wie Rufschädigung. Bei medialer Berichterstattung kooperieren wir mit spezialisierten Anwälten für Kinderpornographie, um effektiv dagegen vorzugehen. Unsere Strategie zielt darauf ab, Ihre Rechte zu schützen und Ihre Zukunft zu sichern.
Was gilt als kinderpornografisch im Sinne des § 184b StGB?
Ein Inhalt ist kinderpornografisch, wenn er:
- sexuelle Handlungen mit, an oder vor Kindern darstellt,
- ein Kind in einer sexuellen, aufreizenden Körperhaltung zeigt oder
- die unbekleideten Genitalien oder das Gesäß eines Kindes sexuell betont wiedergibt.
Kinder sind Personen unter 14 Jahren. Irrt sich der Täter und hält eine ältere Person für ein Kind, bleibt der Straftatbestand des § 184b StGB bestehen.
Welche einzelnen Handlungen stellt die Kinderpornografie nach § 184b StGB unter Strafe?
- Verbreitung und öffentliches Zugänglichmachen (§ 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB): Das Bereitstellen kinderpornografischer Inhalte für eine unkontrollierte Gruppe, etwa über Online-Plattformen, ist strafbar – unabhängig davon, ob jemand die Inhalte tatsächlich abruft. Entscheidend ist, dass Dritte potenziell Zugriff erhalten, z. B. durch das Hochladen einer Datei ins Internet.
- Zugänglichmachen für Dritte (§ 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB): Strafbar ist auch, wenn jemand absichtlich einer anderen Person den Zugang zu kinderpornografischem Material ermöglicht, etwa durch direkte Übergabe oder elektronische Übermittlung. Wichtig ist, dass die Inhalte ein reales Geschehen abbilden.
- Herstellung von kinderpornografischem Material (§ 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB): Die Erstellung solcher Inhalte ist selbst dann strafbar, wenn keine Verbreitung erfolgt. Bereits vorbereitende Handlungen können rechtlich verfolgt werden.
- Besitz und Beschaffung (§ 184b Abs. 3 StGB): Der Besitz von kinderpornografischen Inhalten, einschließlich des Versuchs, diese zu erwerben, ist strafbar. Es ist jedoch umstritten, ob temporäres Speichern, z. B. im Cache-Speicher eines Geräts, ausreicht, um den Tatbestand zu erfüllen.
Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen im Zusammenhang mit Kinderpornografie
Gemäß § 184b Abs. 1 Nr. 4 StGB sind auch Handlungen zur Vorbereitung der Verbreitung oder Zugänglichmachung von kinderpornografischem Material strafbar.
- Tatsächliche oder realitätsnahe Darstellungen: Werden Inhalte vorbereitet, die reale oder realistische Ereignisse abbilden, drohen Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren.
- Andere Darstellungen: Bei nicht realistischen Darstellungen liegt die Strafandrohung bei Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Diese Regelung dient der präventiven Bekämpfung des Handels mit und der Verbreitung von kinderpornografischem Material.
Zählen auch sogenannte ,Posing-Fotos“ als Kinderpornographie gemäß § 184b StGB?
Ja! Auch Posing-Fotos gelten als Kinderpornografie im Sinne des § 184b StGB. Diese bezeichnen solche Fotos, in denen Kinder ihren entblößten Körper aufreizend zur Schau stellen. Hierzu zählen allerdings beispielsweise keine Bilder eines Kindes in der Badewanne, welche von den Eltern aufgenommen wurden, da es hierbei an einem sexuellen Bezug fehlt.
Gelten auch animierte Darstellungen wie beispielsweise Mangas als Kinderpornographie nach § 184b StGB?
Auch virtuelle Darstellungen wie Comics oder Mangas können den Straftatbestand der Kinderpornographie nach § 184b StGB erfüllen.
Rechte der Beschuldigten bei dem Straftatbestand der Kinderpornografie nach § 184b StGB
Beschuldigte in Verfahren wegen Kinderpornografie gemäß § 184b StGB stehen unter erheblichem Druck. Umso wichtiger ist es, dass ihre Rechte gewahrt bleiben. Zu den zentralen Rechten gehören:
- Schweigerecht: Beschuldigte haben das Recht, keine Angaben zur Sache zu machen. Jede Aussage kann gegen sie verwendet werden, weshalb es ratsam ist, zunächst zu schweigen und die Akteneinsicht abzuwarten. Aus dem Schweigen dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden.
- Kontakt zu einem Anwalt: Ein erfahrener Strafverteidiger für Kinderpornografie ist unverzichtbar. Er kann Akteneinsicht beantragen, die Beweise prüfen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Gerade in gesellschaftlich vorbelasteten Verfahren wie diesen bietet der Anwalt wichtigen Schutz und Beratung.
- Schutz vor Willkür: Alle Ermittlungsmaßnahmen, wie Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen, müssen rechtlich begründet und verhältnismäßig sein. Rechtsverstöße können dazu führen, dass Beweise nicht verwendet werden dürfen.
Ablauf eines Strafverfahrens wegen Kinderpornografie nach § 184b StGB
Ein Strafverfahren wegen Kinderpornografie nach § 184b StGB erstreckt sich auf mehrere Phasen, die von einem Ermittlungsverfahren bis hin zum Rechtsmittelverfahren andauern.
- Ermittlungsverfahren: Das Verfahren beginnt in der Regel mit Ermittlungen, die auf verdächtige IP-Adressen zurückzuführen sind, etwa durch den Verdacht auf den Download oder die Verbreitung kinderpornografischen Materials. Häufig folgen daraufhin Hausdurchsuchungen, bei denen elektronische Geräte wie Computer, Handys und Speichermedien beschlagnahmt werden. In dieser Phase prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht, um Anklage zu erheben.
- Hauptverhandlung: Wenn Anklage erhoben wird, findet die Hauptverhandlung vor Gericht statt. Hier werden die Beweismittel, wie die beschlagnahmten Daten, ausgewertet und die Schuldfrage geklärt. Der oder die Beschuldigte hat das Recht, sich zu verteidigen oder Beweise zu entlastenden Umständen vorzulegen. Am Ende entscheidet das Gericht über die Schuld und das Strafmaß.
- Rechtsmittel: Nach dem Urteil besteht die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Gegen ein Urteil eines Amtsgerichts kann Berufung eingelegt werden, um den Fall neu zu verhandeln. Gegen Urteile von Landgerichten oder Berufungsentscheidungen steht die Revision offen, bei der die rechtliche Überprüfung des Verfahrens im Fokus steht.
Unsere Unterstützung bei Vorwürfen wegen Kinderpornografie nach § 184b StGB
Ein Vorwurf im Bereich der Kinderpornografie ist äußerst belastend und erfordert frühzeitige, kompetente Unterstützung. Als spezialisierte Kanzlei im Sexualstrafrecht verfügen wir über langjährige Erfahrung und fundiertes Wissen, um Ihre Rechte zu schützen und das Verfahren diskret zu führen.
Wir beantragen umgehend Akteneinsicht, prüfen die Rechtmäßigkeit von Beweisen und legen Widerspruch gegen unrechtmäßige Ermittlungsmaßnahmen ein. Unsere Betreuung ist diskret und umfassend, um Ihnen in dieser schwierigen Situation bestmöglichen Beistand zu leisten.
Nutzen Sie unsere unverbindliche Erstberatung, um offene Fragen zu klären und eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Mit Erfahrung, Diskretion und Engagement stehen wir Ihnen zur Seite.
Fragen und Antworten zum Vorwurf der Kinderpornographie nach § 184b StGB
Eine Hausdurchsuchung aufgrund von Kinderpornografie erfordert in lediglich einen Anfangsverdacht auf den Besitz oder die Verbreitung von Kinderpornografie. Oft genügt bereits, dass eine IP-Adresse mit entsprechenden Inhalten in Verbindung gebracht wird. Regelmäßig richten sich die Ermittlungen zunächst gegen die volljährige männliche Person im Haushalt.
Während der Durchsuchung werden sämtliche technischen Geräte und Speichermedien sichergestellt oder beschlagnahmt. Dazu gehören Computer, Laptops, USB-Sticks, externe Festplatten, Smartphones und Tablets, zunehmend aber auch Videospielkonsolen oder andere Geräte mit Speichermöglichkeiten.
Nach einer Durchsuchung sollten Sie umgehend einen spezialisierten Strafverteidiger hinzuziehen, um Ihre Rechte zu schützen und das weitere Vorgehen zu klären.
Das Betrachten kinderpornografischer Inhalte im Internet hat in der Rechtsprechung besondere Bedeutung erlangt. Während früheres Recht verlangte, dass Dateien dauerhaft gespeichert werden müssen, um den Tatbestand zu erfüllen, wertet die aktuelle Rechtsprechung bereits das reine Ansehen solcher Inhalte als strafbar. Entscheidend ist, dass durch das Anzeigen auf dem Bildschirm eine vorübergehende Speicherung im Cache- oder Arbeitsspeicher erfolgt.
Die Strafbarkeit wird damit begründet, dass der Betrachter durch sein Verhalten die Nachfrage nach derartigen Inhalten fördert. Da sämtliche Aktivitäten eines Nutzers im Internet üblicherweise zwischengespeichert werden, gilt der Tatbestand des § 184b StGB nach heutiger Rechtsprechung bereits beim reinen Betrachten solcher Inhalte als erfüllt.
Nein, es ist nicht erforderlich, dass das Kind den sexuellen Charakter der Handlung versteht oder wahrnimmt. Entscheidend ist allein die objektive Natur der Handlung, unabhängig von der Wahrnehmung des Kindes.
Für den strafbaren Besitz von kinderpornografischen Inhalten ist ein bewusster Besitzwille erforderlich. Das bloße Vorhandensein solcher Dateien auf einem Computer oder Speichermedium, ohne dass der Besitzer davon Kenntnis hat, erfüllt daher nicht den Tatbestand der Strafbarkeit.
Wenn kinderpornografische Inhalte vollständig gelöscht wurden, besteht kein Besitz mehr, auch wenn die technischen Mittel zur Wiederherstellung vorhanden sind. Dies wurde vom Bundesgerichtshof klargestellt.
In einem Fall hatte ein Landgericht den Angeklagten für 116 Fälle von Besitz kinderpornografischer Inhalte verurteilt, obwohl einige Dateien bereits gelöscht waren. Die Begründung des Gerichts war, dass der Angeklagte die Fähigkeit hatte, diese Dateien wiederherzustellen. Der Bundesgerichtshof widersprach jedoch: Das bloße Vorhandensein technischer Möglichkeiten zur Wiederherstellung reicht nicht aus, um Besitz anzunehmen. Dateien, die an Orten gespeichert sind, die einem durchschnittlichen Computernutzer nicht ohne Weiteres zugänglich sind, gelten nicht als im Besitz befindlich.
Wenn der Besitz von kinderpornografischen Inhalten nachgewiesen wird, werden entsprechende Dateien dauerhaft einbehalten und vernichtet. Die beschlagnahmten Geräte, auf denen das Material gespeichert war, können ebenfalls eingezogen werden.
Sollte jedoch keine Anklage erhoben werden und die Ermittlungsbehörden ungewöhnlich lange mit der Bearbeitung des Falls zögern, kann ein Antrag auf Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände gestellt werden. Der Erfolg hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Eine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis erfolgt bei einer Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von über drei Monaten, sofern keine weiteren Vorstrafen vorliegen. Wird die Strafe auf maximal 90 Tagessätze begrenzt, bleibt die Eintragung aus, und es wird keine „Vorstrafe“ im Führungszeugnis vermerkt, die etwa einem Arbeitgeber offengelegt werden müsste.
Für Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte gelten strengere Maßstäbe: Bereits der Verdacht des Besitzes kinderpornografischer Inhalte kann zur Suspendierung führen, unabhängig von einer Eintragung ins Führungszeugnis.
Werden Ermittlungen wegen Kinderpornografie nach § 184b StGB gegen eine Person geführt, die eigene Kinder hat, können neben strafrechtlichen auch familienrechtliche Konsequenzen folgen. Das Jugendamt wird in solchen Fällen oft eingeschaltet, um das Kindeswohl zu prüfen.
Mögliche Folgen:
- Einleitung von Verfahren zu Sorgerecht oder Umgangsrechten.
- Einschränkungen oder sogar vollständiger Ausschluss des Kontakts zu den eigenen Kindern, wenn dies zum Schutz des Kindeswohls erforderlich ist.
In schwerwiegenden Fällen können Behörden oder Gerichte Maßnahmen anordnen, um das Wohl der Kinder sicherzustellen.
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Für eine frühzeitige Einwirkung auf Ihr Verfahren kontaktieren Sie noch heute Ihren Anwalt bei Kinderpornographie gemäß § 184b StGB:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)
Kanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.