Informationen

Beschuldigte einer Sexualstraftat kommen häufig zum ersten Mal mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt. Naturgemäß ergeben sich viele Fragen rund um das Strafverfahren und die Ermittlungsmaßnahmen. Auf den nachfolgenden Seiten haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen speziell für Strafverfahren im Sexualstrafrecht zusammengestellt. Diese Informationsartikel können aber natürlich nur erste allgemeine Informationen bieten und keine persönliche Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ersetzen.

Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger sind seit vielen Jahren auf das Sexualstrafrecht spezialisiert und vertreten Sie bundesweit gegen alle Vorwürfe des Sexualstrafrechts. Sofern Sie einer Sexualstraftat beschuldigt werden, können Sie uns jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch kontaktieren.

Aussage gegen Aussage

Gerade im Sexualstrafrecht kommt es häufig zu Aussage gegen Aussage Konstellationen. Dies führt aber nicht automatisch zum Freispruch. Vielmehr entscheidet der Richter im Rahmen der freien Beweiswürdigung, welcher Aussage er mehr Glauben schenkt.

Hausdurchsuchung

Häufig beginnt das Ermittlungsverfahren im Sexualstrafrecht mit einer Hausdurchsuchung. Wichtig ist hier: Leisten Sie keinen Widerstand, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt.

Polizeiliche Vorladung

Häufig wird dem Beschuldigten der Vorwurf einer Sexualstraftat durch eine polizeiliche Vorladung bekannt. Um die bestmöglichen Verteidigungschancen zu sichern, sollte bereits zu diesem Zeitpunkt ein spezialisierter Rechtsanwalt kontaktiert werden.

Festnahme und Untersuchungshaft

Die Festnahme und Untersuchungshaft stellt den schwersten Eingriff im Ermittlungsverfahren dar. Es handelt sich um eine sehr belastende Zeit für den Beschuldigten und seine Familie. Aus diesem Grund sollte umgehend geprüft werden, ob tatsächlich die Voraussetzungen der Untersuchungshaft gegeben sind.

Ablauf eines Strafverfahrens im Sexualstrafrecht

Der Strafprozess ist ein stark formalisiertes Verfahren und folgt festen Regeln. Für Beschuldigte, die das erste Mal vor Gericht stehen, ist es aber oft ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei ist der äußere Ablauf grundsätzlich immer gleich.

Weitere Informationen

Neben den ersten Maßnahmen bei der Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme, haben wir hier auch viele weitere nützliche Informationen für sie gesammelt.

IHR RECHTSANWALT FÜR SEXUALSTRAFRECHT | DR. JUR. SASCHA BÖTTNER (FACHANWALT FÜR STRAFRECHT)

Spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für Strafverfahren wegen einer Sexualstraftat | Bundesweite Verteidigung.

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