Strafverfahren im Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht umfasst eine Vielzahl an unterschiedlichen Strafgesetzen. In den letzten Jahren hat sich die Gesetzgebung im Sexualstrafrecht immer weiter verschärft. Dies führte einerseits zu vollständig neuen Straftatbeständen, wie beispielsweise der sexuellen Belästigung, und andererseits rückten Dating-Apps wie beispielsweise Tinder, Lovoo und Grindr immer mehr in den Fokus von Strafverfahren. Auch bereits gesetzlich geregelte Straftatbestände wie zum Beispiel die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung wurden in den letzten Jahren überarbeitet und reformiert.

Ein Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht wiegt immer schwer. Umso wichtiger ist es, eine frühzeitige professionelle Strafverteidigung durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei zu gewährleisten. Die Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger ist seit mehr als 15 Jahren auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts tätig und verteidigt bundesweit gegen alle Vorwürfe aus dem Bereich des Sexualstrafrechts.

Kinderpornografie

In Deutschland ist die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von kinderpornografischen Schriften strafbar. Bereits der Besitz wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.

Vergewaltigung

Beim Vorwurf der Vergewaltigung handelt sich um einen der schwersten Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht. Von einer Vergewaltigung wird gesprochen, wenn die sexuelle Handlung mit einem Eindringen in den Körper des Opfers verbunden ist.

Sexueller Missbrauch von Kindern

Sexuelle Handlungen an Personen unter 14 Jahren stehen in Deutschland als Kindesmissbrauch unter Strafe. Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird mit Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünfzehn Jahren zu rechnen.

Sexuelle Nötigung

Werden sexuelle Handlungen mittels einer Nötigung begangen, die insbesondere mit Anwendung von Gewalt oder Drohung verknüpft ist und eine Gefahr für Leib und Leben darstellt, liegt ein Fall der sexuellen Nötigung vor.

Sexuelle Belästigung

Erfolgen sexualisierte Berührungen ohne Zustimmung, kann ein Fall der sexuellen Belästigung vorliegen. Aber nicht in allen Fällen, in denen sich jemand belästigt fühlt, ist dieser Straftatbestand auch wirklich einschlägig.

Exhibitionistische Handlungen

Der Vorwurf des Exhibitionismus wird schnell erhoben. Die Verteidigungschancen stehen jedoch gut, da in vielen Fällen der Tatbestand der Exhibitionistischen Handlung tatsächlich gar nicht vorliegt.

Sonstige Straftaten

Das Sexualstrafrecht kennt eine Vielzahl von weiteren Straftatbeständen, die sich lediglich grob kategorisieren lassen. Neben der sexuellen Belästigung und dem sexuellen Übergriff, gibt es zum Beispiel auch noch die exhibitionistischen Handlungen oder die strafbare Jugendpornografie.

IHR RECHTSANWALT FÜR SEXUALSTRAFRECHT | DR. JUR. SASCHA BÖTTNER (FACHANWALT FÜR STRAFRECHT)

Spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für Strafverfahren wegen einer Sexualstraftat | Bundesweite Verteidigung.

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