Rechtsanwalt Dr. Böttner erreicht teilweise Einstellung und Zurückverweisung im Verfahren wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern

Unsere Kanzlei führt jährlich eine Vielzahl an erfolgreichen Revisionen im Sexualstrafrecht durch, welche häufig zu einer vollständigen Aufhebung des Urteils führen. So auch im hiesigen konkreten Fall, in dem Rechtsanwalt Dr. Böttner die Aufhebung des Urteils vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erreichen konnte.

Dem Mandanten war wiederholter schwerer sexueller Missbrauch seiner beiden Töchter vorgeworfen worden, welche zu Beginn des angeblichen Tatzeitraums 9 und 10 Jahre alt gewesen sein sollen. Das Landgericht Schwerin hatte ihn wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen gemäß §§ 174 Abs. 1 Nr. 3, 176, 176a Abs. 2 StGB zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil hat Rechtsanwalt Dr. Böttner erfolgreich Revision eingelegt und dabei sowohl Verfahrensrügen als auch Sachrügen erhoben. Es konnte dem BGH überzeugend dargelegt werden, dass das Urteil des Landgerichts in mehreren Punkten rechtlich fehlerhaft war. Zum einen konnte dargelegt werden, dass eine mögliche Strafverfolgung bezüglich mehrerer Beschuldigungen bereits verjährt war. Darüber hinaus wurde in allen anderen Tatvorwürfen die Beweiswürdigung des Landgerichts erfolgreich angegriffen.

Ein Sachverständiger hatte bereits im Ermittlungsverfahren in einem ersten Gutachten Bedenken gegen die Erlebnisbasiertheit und Glaubhaftigkeit der belastenden Anschuldigungen seitens beider Schwestern geäußert. Das bedeutet, er bezweifelte anhand eines psychologischen Gutachtens, dass insbesondere die Angaben der älteren Tochter zutreffend waren. Später holte die Strafkammer weitere Gutachten durch zwei zusätzliche Sachverständige ein, welche zu anderen Ergebnissen kamen. Das Landgericht hatte die Zweifel des ersten Gutachters ignoriert und ging von der Glaubhaftigkeit der Aussagen beider Schwestern aus. Grundsätzlich darf sich ein Gericht zwar von einem anderen Ergebnis überzeugen — selbst im Widerspruch zum eingeholten Rat eines Sachverständigen. Dann muss das Gericht aber auch ausführlich begründen, warum es trotzdem vom Ergebnis des Sachverständigen abweicht, wenn es doch vorher davon ausgegangen war, eine solche sachverständige Einschätzung zu benötigen. Dies hat das Landgericht in seinem Urteil versäumt und begang dadurch einen Rechtsfehler.

Da genau die infragestehenden Äußerungen der älteren Tochter die Grundlage und der Beginn aller weiteren Missbrauchsvorwürfe gegen den Angeklagten dargestellt hatten, war die Frage nach der Glaubwürdigkeitsbewertung in diesem Punkt entscheidend. Durch den Begründungsmangel des Landgerichts wurde daher nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Böttner die „Beweisgrundlage des Urteils im Ganzen erschüttert“. Dies sah nunmehr auch der Bundesgerichtshof so.

Ferner konnte der BGH auch an anderer Stelle Falschinformationseffekte in Form von Pseudoerinnerungen nicht ausschließen, welche von Rechtsanwalt Dr. Böttner im Rahmen der Revisionsbegründung angegriffen wurden. Der BGH stellte fest, dass sich das Landgericht nicht hinreichend mit diesen Problemen auseinandergesetzt hatte. Insbesondere die ersten Aussagen der beiden Töchter bei der Polizei waren nicht überprüfbar, da sich das Landgericht im Schwerpunkt nur mit den Aussagen in der Hauptverhandlung beschäftigt hatte. Diese Aussagen waren zeitlich aber viel weiter von den vermeintlichen Taten entfernt und wiesen erhebliche Erinnerungslücken seitens der älteren Tochter auf.  Da das Landgericht nur in einzelnen Punkten Zweifelsgründe eliminieren konnte, aber nicht die Aussagekonstanz im Ganzen darstellen konnte, wurden im Zweifel die Tatsachen zugunsten des Angeklagten angenommen.

Diese Entscheidung zeigt erneut, wie wichtig es ist, einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung und Begründung seiner Revision zu beauftragen. Die Aufgabe eines Revisionsverteidigers besteht darin, Fehler im vorangegangenen Urteil zu finden, welche dieses anfechtbar und aufhebbar machen. In einer Revision wird nur noch über Rechtsfragen, nicht noch einmal über Tatfragen verhandelt. Die Beweisaufnahme ist daher an dieser Stelle des Verfahrens bereits geschlossen. Sollte gegen Sie ebenfalls ein belastendes Urteil ausgesprochen worden sein, ist die Einholung eines spezialisierten Revisionsverteidigers immer eine wichtige Option. Rechtsanwalt Dr. Böttner steht Ihnen gerne mit seiner langjährigen Erfahrung zur Seite, um die letzte Chance zu ergreifen, Ihr Urteil zur Aufhebung zu bringen. Gerne können Sie uns jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch kontaktieren.

BGH, Beschluss vom 29.03.2021 – 2 StR 450/19

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ANWALT FÜR SEXUALSTRAFRECHT: RECHTSANWALT UND STRAFVERTEIDIGER DR. BÖTTNER

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Spezialist für Sexualstrafrecht tätig. Er ist ein bundesweit häufig angefragter Experte auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts. Er verteidigt und berät bundesweit gegen alle Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht.

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