Rechtsanwalt Dr. Böttner – Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner hat sich auf den Bereich des Sexualstrafrechts spezialisiert und ist in diesem seit über 15 Jahren erfolgreich tätig. Er ist Kanzleiinhaber der auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger und vertritt Mandanten bundesweit. Als Fachanwalt für Strafrecht konnte Dr. Böttner bereits viel Erfahrung im Bereich des Sexualstrafrechts sammeln und seine Kompetenzen maßgeblich vertiefen.

Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen, sondern möglich machen.

Antoine de Saint-Exupéry (Schriftsteller), 1900 – 1944

Gerade im Sexualstrafrecht ist die Auswahl des Strafverteidigers von besonderer Bedeutung und kann über eine Verurteilung oder einen Freispruch entscheiden. Da es häufig zu Aussage gegen Aussage-Konstellationen kommt und oftmals dem vermeintlichen Opfer Glauben geschenkt wird, kommt es maßgeblich auf die Kompetenzen und den Erfahrungsschatz des Rechtsanwalts an. Umso wichtiger ist es, dass Sie mit der Auswahl Ihres Strafverteidigers eine gewissenhafte Entscheidung treffen, um die Zukunft Ihres Verfahrens mitbestimmen zu können.

Strafverteidiger Dr. Böttner | Hamburg | Frankfurt

Rechtsanwalt Dr. Böttner hat an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Jura studiert. Während seines Studiums hat er sich auf den Bereich des Strafrechts fokussiert und konnte mit diesem Schwerpunkt das 1. Staatsexamen am Oberlandesgericht Schleswig mit einem zweistelligen Prädikatsexamen erfolgreich abschließen.

Anschließend folgte die Promotion im Bereich des Strafrechts. Die Doktorarbeit von Dr. Böttner wurde mit der höchsten Note „summa cum laude“ bewertet und zusätzlich mit zwei Förderpreisen ausgezeichnet. Sie zählt zu den besten strafrechtlichen Dissertationen und legitimiert Rechtsanwalt Dr. Böttner dazu, den Titel Doktor der Rechte (Dr. iur.) zu tragen, welcher ihm von der juristischen Fakultät der Universität Kiel verliehen wurde.

Um seine Spezialisierung im Strafrecht weiter zu vertiefen und Praxiserfahrung zu sammeln, absolvierte der Strafverteidiger nicht nur bei dem Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein und dem Sonderdezernat für Sexualstrafsachen der Staatsanwaltschaft Kiel seine Referendariatszeit, sondern auch bei einem der besten und bekanntesten Strafverteidiger im Bereich des Sexualstrafrechts.

Die große juristische Staatsprüfung (das 2. Staatsexamen) schloss Rechtsanwalt Dr. Böttner im Anschluss daran erneut mit Schwerpunkt im Strafrecht erfolgreich ab. Mit zweistelligem Prädikatsexamen gehörte er somit in Hamburg zu den besten 5 Prozent der Absolventen.

Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

Trotz der Befähigung zum Richteramt und der Möglichkeit des Staatsdienstes entschied sich Herr Dr. Böttner dafür, sich auf das Sexualstrafrecht zu spezialisieren und in diesem Bereich als Rechtsanwalt tätig zu sein.

Aus diesem Grund gründete er die Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger, die ebenso auf das Sexualstrafrecht spezialisiert ist und bundesweit vertreten ist.

Seit nun mehr als 15 Jahren ist Rechtsanwalt Dr. Böttner als Strafverteidiger im Bereich des Sexualstrafrechts erfolgreich tätig. Beim Vorwurf einer Sexualstraftat ist seine Expertise nicht nur in Hamburg und Frankfurt, sondern bundesweit gefragt.

Aufgrund der mehrjährigen Erfahrung und dem Nachweis über ständige Fortbildung hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg Herrn Dr. Böttner die Befugnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.

In mehr als 15 Jahren erfolgreicher Strafverteidigung im Sexualstrafrecht hat Rechtsanwalt Dr. Böttner seine Kompetenz im Sexualstrafrecht insbesondere in folgenden Konstellationen in zahlreichen Verfahren unter Beweis stellen können:

  • Zeugenbefragung und Vernehmungstechnik (insbesondere Aussage-gegen-Aussage Konstellation)
  • Analyse von aussagepsychologischen und psychiatrischen Sachverständigengutachten
  • Beweisanträge auf Einholung von aussagepsychologischen und psychiatrischen Sachverständigengutachten
  • Anwendung der aussagepsychologischen Grundsätze nach der Rechtsprechung des BGH
  • Umgang mit Presse und PR sowie Öffentlichkeitsarbeit und Presserecht

Bei Bedarf arbeitet Rechtsanwalt Dr. Böttner mit versierten Sachverständigen für Aussagepsychologie und Psychiatrie zusammen. Dies beinhaltet nicht nur die Erstellung von methodenkritischen Gutachten, sondern auch die Ladung eines Gutachters zur Erstellung eines (Gegen-)Gutachtens in geeigneten Fällen. Die Auswahl des Gutachters erfolgt dabei in Abstimmung mit dem Mandanten.

In kaum einem Bereich des Strafrechts ist eine gute Verteidigung so wichtig für den Schutz Ihrer Zukunft wie im Sexualstrafrecht. Als Beschuldigter sehen Sie sich nicht nur mit einem schweren strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert, sondern auch mit der Vorverurteilung durch die Medien.

In dieser Situation können Sie bei Rechtsanwalt Dr. Böttner nicht nur auf hohe Fachkompetenz und Erfahrung aus zahlreichen Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen zählen, sondern insbesondere auch auf menschlichen Beistand.

Unverbindlicher Erstkontakt

Gern steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Böttner persönlich, per Telefon oder Videokonferenz für ein Erstgespräch zur Verfügung. Aufgrund der bundesweiten Vertretung und den Kanzleistandorten in Frankfurt, Hamburg und Neumünster ist es Dr. Böttner möglich, Sie bundesweit in allen Verfahrensstadien des Sexualstrafrechts zu vertreten.

Unter dem Reiter „Aktuelles“ informieren wir Sie über Entscheidungen und aktuelle Entwicklungen im Sexualstrafrecht.

Sollten Sie eine Verteidigung im Sexualstrafrecht durch Rechtsanwalt Dr. Böttner wünschen, kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig, damit wir entsprechende Ressourcen für Sie reservieren können.

IHR RECHTSANWALT FÜR SEXUALSTRAFRECHT | DR. JUR. SASCHA BÖTTNER (FACHANWALT FÜR STRAFRECHT)

Spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für Strafverfahren wegen einer Sexualstraftat | Bundesweite Verteidigung.

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