Anwaltsvollmacht und Mandantenfragebogen
Zur Beschleunigung der Bearbeitung, Beratung und/oder Vertretung in Ihrer rechtlichen Angelegenheit im Strafrecht oder im Wirtschaftsstrafrecht können Sie auf dieser Seite unseren Mandantenfragebogen sowie die notwendige Vollmacht online herunterladen (downloaden), die Dokumente am Computer ausfüllen und vorab (elektronisch) an unsere Kanzlei einsenden. Die Dateien stehen im pdf-Format zur Verfügung und können mit dem Adobe Reader betrachtet, bearbeitet, gespeichert und ausgedruckt werden. Bitte drucken Sie sich die Formulare nach dem Ausfüllen aus und reichen Sie diese nachträglich per Post, per Fax oder persönlich an einem unserer Standorte ein.
Mandantenfragebogen
Der Mandantenfragebogen hilft uns, Ihren konkreten Fall zu bearbeiten. Im Fragebogen werden Ihre Stammdaten (Name, Adresse, Kontaktinformationen usw.) abgefragt, welche unser Sekretariat für das Anlegen Ihrer Akte benötigt. Ferner finden Sie im Mandantenfragebogen unsere Datenschutzbestimmungen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung des Mandatsverhältnisses und unterliegt nicht nur datenschutzrechtlichen Bestimmungen, sondern auch der weitergehenden anwaltlichen Verschwiegenheit.
Strafprozessvollmachten
Damit wir in Ihrer strafrechtlichen Angelegenheit für Sie tätig werden können, benötigen wir eine unterzeichnete Vollmacht von Ihnen. Hier finden Sie die Strafprozessvollmacht von Rechtsanwalt Dr. Böttner. Bitte füllen Sie diese aus und übersenden Sie uns diese mit dem Mandantenfragebogen.
Einreichung vollständiger Unterlagen in der Anwaltskanzlei
Um die Bearbeitung Ihrer Anfrage zu beschleunigen, können Sie uns gerne vorab per E-Mail Ihren ausgefüllten Mandantenfragebogen sowie die passende Vollmacht zusammen mit den Unterlagen, die Sie in dem betreffenden Verfahren möglicherweise bereits erhalten haben (z.B. Vorladungen, Anklageschriften, Beschlüsse etc.) zusenden.
Bitte senden Sie uns in diesem Fall die Originale per Fax oder per Post nach. Selbstverständlich können Sie die Unterlagen auch persönlich in unserer Kanzlei in Hamburg, Frankfurt am Main oder in Neumünster unterzeichnen und/oder einreichen.
Prüfung, Annahme und Bestätigung Ihrer Strafverteidigung
Umgehend nach Erhalt der Unterlagen wird Ihr Strafverteidiger die Übernahme Ihrer Vertretung gegenüber den Behörden mitteilen und Akteneinsicht beantragen. Abschriften erhalten Sie per Post. Sobald uns die Ermittlungsakten vorliegen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Bitte beachten Sie: In der Regel kann Ihr Rechtsanwalt erst für Sie tätig werden, wenn eine vom Mandanten unterzeichnete Vollmacht vorliegt. Ein Mandatsverhältnis kommt erst zustande, wenn die Übernahme des Mandats durch Ihren Rechtsanwalt bestätigt wird.
IHR RECHTSANWALT FÜR SEXUALSTRAFRECHT | DR. JUR. SASCHA BÖTTNER (FACHANWALT FÜR STRAFRECHT)
Spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für Strafverfahren wegen einer Sexualstraftat | Bundesweite Verteidigung.