RechtsAnwalt für Sexualstrafrecht – Professioneller Strafverteidiger Bundesweit

Wenn Ihnen eine Straftat aus dem Sexualstrafrecht vorgeworfen wird, ist eine frühzeitige und professionelle Verteidigung für den erfolgreichen Ausgang Ihres Verfahrens entscheidend. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner verteidigt mit mehr als 15 Jahren Erfahrung bundesweit gegen alle Vorwürfe aus dem Bereich des Sexualstrafrechts. Als Mandant profitieren Sie von seiner Expertise aus mehreren tausend erfolgreichen Strafverfahren. Rechtsanwalt Dr. Böttner zählt aufgrund seiner Erfahrung und Spezialisierung zu den häufig empfohlenen Fachanwälten für Strafrecht. Er wird auf dem Spezialgebiet des Sexualstrafrechts bundesweit angefragt.

Jeder Fall im Sexualstrafrecht ist einzigartig, ebenso wie die bestmögliche Verteidigung. Durch die jahrelange Erfahrung als Strafverteidiger im Sexualstrafrecht gewährleistet Rechtsanwalt Dr. Böttner die beste und auf Ihren Fall maßgeschneiderte Lösung.

Wenn Ihnen eine Straftat aus dem Sexualstrafrechts, wie zum Beispiel sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch oder Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen wird, steht viel für Sie auf dem Spiel. Es gilt Ihre berufliche und private Existenz zu sichern und Ihren guten Ruf zu verteidigen. Setzen Sie von Anfang an mit Rechtsanwalt Dr. Böttner auf die beste Verteidigung, damit Sie wieder ruhig schlafen können.

Strafverteidiger für das Sexualstrafrecht Sascha Böttner

Sexualstrafrecht

Rechtsanwalt Dr. Böttner berät und verteidigt Sie bundesweit als Fachanwalt für Strafrecht erfolgreich in allen Bereichen des Sexualstrafrechts. Profitieren Sie von seiner Erfahrung als Spezialist für Sexualstrafrecht.

Spezialisierung

Gerade im Bereich des Sexualstrafrechts ist ein spezialisierter Anwalt für einen erfolgreichen Verfahrensausgang wichtig. Profitieren Sie mit Strafverteidiger Dr. Böttner von mehr als 15 Jahren Erfahrung aus mehreren tausend Verfahren.

Aussage gegen Aussage

Mit seiner Erfahrung in der Aussagepsychologie analysiert Strafverteidiger Dr. Böttner die Aussage des vermeintlichen Opfers und zeigt die Widersprüche und Lücken in der Aussage auf, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Bestmögliche Verteidigung: Einstellung des Verfahrens und Freispruch

Rechtsanwalt Dr. Böttner kämpft in allen Verfahrensstadien persönlich an Ihrer Seite. Denn die Ausgangslage im Sexualstrafrecht beinhaltet viele Herausforderungen. Gerade wenn Sie zuvor noch nie in Kontakt mit der Strafjustiz geraten sind, glauben Sie vielleicht noch an ein objektives, rechtstaatliches Verfahren. Davon ist die Praxis im Sexualstrafrecht häufig weit entfernt. Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, geht die Polizei bereits davon aus, dass Sie der Tatverdächtige sind. Die Polizeibeamten glauben häufig den Aussagen des vermeintlichen „Opfers“ einer Sexualstraftat, bevor Sie als Beschuldigter überhaupt die Gelegenheit hatten, sich zu äußern.

Nur mit einem guten Strafverteidiger an Ihrer Seite, können Sie ein sachliches Ermittlungsverfahren unter Berücksichtigung der Unschuldsvermutung erwarten. Jeder Versuch, sich selbst zu verteidigen, ist ohne professionelle Beratung ein Drahtseilakt. Bedenken Sie: Für die Beamten, die Ihnen gegenübersitzen, ist es alltägliche Arbeit, vermeintliche „Täter“ zu überführen.  Für Sie handelt es sich dagegen um eine belastende und existenzbedrohende Ausnahmesituation. Nutzen Sie deshalb die Erfahrung und Expertise von Dr. Böttner als spezialisierten Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht, um die Waffengleichheit wiederherzustellen und der Polizei und Staatsanwaltschaft auf Augenhöhe zu begegnen.

Im Sexualstrafrecht handelt es sich zumeist um eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Es kommt maßgeblich auf die Aussage der Anzeigeerstatterin an. In seinen mehr als fünfzehn Jahren als Strafverteidiger im Sexualstrafrecht hat Rechtsanwalt Dr. Böttner umfassende Erfahrung im Bereich der Aussagepsychologie erlangt. Mit dieser Erfahrung analysiert Rechtsanwalt Dr. Böttner für seine Mandanten die Aussage des vermeintlichen Opfers, findet die Widersprüche, zeigt fehlende Details und suggestive Einflüsse auf und erschüttert so die scheinbar belastenden Aussagen.

Das oberste Ziel ist es, die Einstellung des Verfahrens zu erreichen und eine belastende öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. Haben Sie bereits eine Anklage erhalten oder befindet sich Ihr Verfahren bereits in der Berufung oder in der Revision, kämpft Rechtsanwalt Dr. Böttner mit Ihnen bundesweit und vor allen Gerichten für Ihren Freispruch.

Persönliche Verteidigung bundesweit

Rechtsanwalt Dr. Böttner berät und verteidigt Sie persönlich bundesweit gegen alle Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht.

  • Persönliche Beratung durch Rechtsanwalt Dr. Böttner
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Spezialisiert auf Sexualstrafrecht
  • Erfahrung aus 15 Jahren
  • Mehrere tausend erfolgreiche Verfahren
  • Strafverteidigung bundesweit

Spezialisierter anwalt für Sexualstrafrecht

Vereinbaren Sie mit Rechtsanwalt Dr. Böttner ein unverbindliches Erstgespräch  – schnell, diskret und vorurteilsfrei.

Bundesweite Strafverteidigung in allen Bereichen des Sexualstrafrechts

Rechtsanwalt Dr. Böttner berät und verteidigt Sie als Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht in der gesamten Bundesrepublik . Durch die  Spezialisierung auf das Sexualstrafrecht und der mehr als 15 Jahren Erfahrung auf diesem Gebiet, kann Rechtsanwalt Dr. Böttner Ihnen gegen alle Vorwürfe aus dem Bereich des Sexualstrafrechts die bestmögliche Verteidigung und Rechtsberatung garantieren.

Beim Vorwurf der Kinderpornografie ist meist nur der Internetanschluss oder Computer bekannt, von dem aus auf die Daten zugegriffen wurde.  Meist ist aber unklar, wer tatsächlich der Nutzer zur fraglichen Zeit war. Hier setzt die professionelle Strafverteidigung durch den Anwalt für Sexualstrafrecht an.

Die Vergewaltigung stellt eine der schwersten Straftaten im Sexualstrafrecht dar. Verlieren Sie keine Zeit und profitieren Sie bereits im Ermittlungsverfahren von einer frühzeitigen professionellen Verteidigung durch Rechtsanwalt Dr. Böttner als Anwalt für Sexualstrafrecht.

Der Vorwurf des Kindesmissbrauch wiegt schwer und bereits der Verdacht hat häufig schwerwiegende Folgen für Ihr berufliches und privates Leben. Aus diesem Grund ist von Anfang an eine professionelle und diskrete Verteidigung gegen den Vorwurf des Kindesmissbrauchs notwendig.

Wird Ihnen eine sexuelle Nötigung vorgeworfen, setzt Strafverteidiger Dr. Böttner mit der Verteidigungsstrategie bereits im Ermittlungsverfahren an, um eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Die Anzahl der Strafverfahren wegen sexueller Belästigung nimmt seit Jahren stetig zu. Die Vorwürfe können von Strafverteidiger Dr. Böttner meist schon im Ermittlungsverfahren entkräftet werden und so eine schnelle Verfahrenserledigung erreicht werden.

Der Straftatbestand des Exhibitionismus hat viele Besonderheiten, die es sonst bei keiner anderen Straftat gibt. Häufig kann bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung erreicht werden.

Mit einer effektiven und professionellen Strafverteidigung können wir in den meisten Fällen eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch erreichen.

Dr. Sascha Böttner (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht)

Mandanten schätzen unsere Erfolge

Für mich der beste Strafverteidiger. Ich hatte vorher schlechte Erfahrungen mit Anwälten gemacht und die Hoffnung schon verloren. Erst für die Revision habe ich mir dann mit Rechtsanwalt Dr. Böttner einen spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht gesucht und er hat tatsächlich die Aufhebung des Urteils und anschließend einen Freispruch in der Berufung erreicht. Ich kann nur sagen: Er hat meine Existenz gerettet. [...]

R. S. auf Google

Rechtsanwalt Dr. Böttner und seine Kanzlei kann ich nur weiterempfehlen. Professioneller, zuverlässiger, freundlicher und kompetenter Rechtsbeistand. Der telefonische und schriftliche Umgang war prompt und sehr nett. Hier ist man in den absolut besten Händen. Ich bedanke mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeiter-/in für das Geleistete. Dank Ihnen können wir nun wieder aufatmen. Ich werde Sie jederzeit gern weiterempfehlen.

F. S. auf Anwalt.de

Obwohl ich unschuldig war, wurde ich zunächst angeklagt und habe mich leider erst dann mit der Strafrechtssache an Rechtsanwalt Dr. Böttner gewandt. Zum Glück nicht zu spät, die Hauptverhandlung konnte dann doch noch abgewendet werden. Ich war mit Herrn Böttner als Strafverteidiger an meiner Seite sehr zufrieden, fachlich wie auch menschlich. Ein schönes Gefühl, endlich mal wieder ruhig durchschlafen zu können. Auf diesen Anwalt kann man zählen. Ich empfehle ihn weiter, damit auch andere wieder ruhig schlafen können. Vielen Dank.

M. O. auf Google

Hochkarätig ausgebildeter Rechtsanwalt mit Befähigung zum Richteramt, dem allen voran im Bereich des Strafrechts keiner so schnell was vor macht. Wer auf einen professionellen, seriösen, bewanderten und sympathischen Rechtsanwalt setzt, ist hier bestens aufgehoben. Ohne Bedenken weiterzuempfehlen.

E. auf Google

Ich kann die Leistung von Herrn Dr. Böttner nur schwer in Worte fassen, denn er hat nicht nur für den tollen Ausgang meines anhängigen Strafverfahrens gesorgt; es war viel mehr, er hat mir neuen Mut gegeben, mich um meine kleine Firma mit vollem Herzen zu kümmern, um so auch meinen Mitarbeitern einen gesicherten Arbeitsplatz bieten zu können. Danke! Ich bin von ihm und seinen Leistungen absolut überzeugt und kann Herrn Dr. Böttner nur jedem weiterempfehlen, der einen Verteidiger in einem Strafverfahren benötigt.

S. A. auf Google

Dr. Böttner ist ein versierter und kompetenter Strafverteidiger. Es wird nichts beschönigt, sondern realistisch analysiert. Darüber hinaus ist er auch menschlich sehr umgänglich und sympathisch. Man fühlt sich gut aufgehoben und das Preis-/Leistungsverhältnis ist durchaus angemessen. Ich würde Dr. Böttner jederzeit wieder mit meiner Verteidigung beauftragen und kann ihn uneingeschränkt empfehlen.

A. auf Provenexpert

Ich kann die Kanzlei von RA Herrn Dr. Böttner mit bestem Gewissen weiterempfehlen. Neben einer freundlichen und fachkompetenten Beratung, habe ich auch psychologische Unterstützung von Herrn Dr. Böttner erhalten. Das Verfahren gegen mich hat Herr Dr. Böttner erfolgreich zur Einstellung gebracht. Top Anwalt!

H. R. auf Google

Was tun beim Vorwurf einer Sexualstraftat?

Rechtsanwalt Dr. Böttner ist als spezialisierter Anwalt für das Sexualstrafrecht in allen Verfahrensstadien an Ihrer Seite. Wenn Sie wegen einer Sexualstraftat eine Vorladung erhalten haben, eine Hausdurchsuchung erfolgt ist oder Sie verhaftet wurden, kontaktieren Sie Rechtsanwalt Dr. Böttner frühzeitig, um die bestmögliche Verteidigung von Anfang an sicherzustellen.

In einem unverbindlichen Erstgespräch gibt Ihnen Rechtsanwalt Dr. Böttner persönlich eine erste Einschätzung zu Ihrem Verfahren und erörtert mit Ihnen die konkreten weiteren Verteidigungsschritte. Nach Erhalt der Ermittlungsakte bespricht Rechtsanwalt Dr. Böttner mit Ihnen in einem weiteren persönlichen Besprechungstermin die konkrete Verteidigungsstrategie und das weitere Vorgehen. In allen Verfahrensstadien ist Rechtsanwalt Dr. Böttner Ihr direkter Ansprechpartner, um die bestmögliche Verteidigung für Sie sicherzustellen.

Im Notfall (z.B. bei Hausdurchsuchung oder Verhaftung) erreichen Sie Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger rund um die Uhr (24 Stunden täglich) über unsere Notfallnummer – in allen anderen Fällen setzen Sie sich bitte während der Kerngeschäftszeiten (zwischen 08:00 und 18:00 Uhr) mit uns in Verbindung – oder nutzen Sie gleich jetzt unser Kontaktformular für eine erste Beratung und Hilfe durch Rechtsanwalt Dr. Böttner.

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In keinem Bereich des Strafrechts ist das Risiko, unschuldig verurteilt zu werden so hoch wie im Sexualstrafrecht. Der Kampf gegen die Vorverurteilung und für Ihre Rechte ist das Ziel, welches wir durch eine früh einsetzende effektive Strafverteidigung erreichen.

Dr. Sascha Böttner (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht)

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