Kürzlich setzte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit einer Entscheidung des Landgerichts Traunstein auseinander. Hierbei ging es um eine vermeintliche Vergewaltigung in Tateinheit mit zweifacher Körperverletzung, die sich unter Anwendung von Schlägen und Bissen ereignet haben soll.
Der Angeklagte wurde deshalb zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt, wogegen sich der Rechtsanwalt des Angeklagten mit der Revision wehrte.