Posing-Bilder: Strafbarkeit und Verteidigung

Eine wesentliche Änderung im Sexualstrafrechts seit Januar 2015 besteht darin, dass das Gesetz nun viel detaillierter beschreibt, was überhaupt unter Kinderpornografie zu verstehen ist. Insbesondere hat sich diese Klarstellung auf die sogenannten Posing-Darstellungen ausgewirkt. Die Gesetzesänderung zeigt, dass der Gesetzgeber Posing-Bilder keinesfalls als Bagatelle einstuft. Auch bei diesem Vorwurf ist eine gute Strafverteidigung also unerlässlich.

Was sind Posing-Darstellungen?

Posing-Darstellungen sind Bilder, in denen ein Kind in besonders aufreizender Haltung abgelichtet wird, ohne dabei direkt eine sexuelle Handlung vorzunehmen.

Zwar stuften auch vor Neufassung des § 184b StGB die Gerichte Besitz, Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung von Posing-Darstellungen als strafbar ein. Die Gesetzesänderung hat aber bewirkt, dass nun auch solche Bilder als Posing-Darstellungen zählen, auf denen das Kind zufällig in aufreizend wirkenden Pose abgelichtet wurde. Zuvor war erforderlich, dass das Kind sich selber absichtlich posiert hat oder von einer anderen Person entsprechend positioniert wurde. Seit diesem Jahr können jedoch beispielsweise auch Bilder schlafender Kinder als Kinderpornografie angesehen werden.

Wie verhält es sich mit den Urlaubsfotos im Familienfotoalbum?

Zur Klarstellung sei erwähnt, dass nach wie vor nicht jedes Bildmaterial eines unbekleideten Kindes kinderpornografisch ist. Auch nach der Neufassung des Strafgesetzbuches bleibt es straffrei, wenn sich unter privaten Fotos auch Bilder Ihrer unbekleideten Kinder am Strand während des Urlaubs oder in sonstigen harmlosen Alltagssituationen finden. Kinderpornographisch sind Bilder erst dann, wenn die Darstellung in irgendeiner Form einen sexuellen Bezug hat.

Welche Strafe droht?

Hier besteht kein Unterschied zu anderem kinderpornografischen Material. Abhängig davon, welche Handlung Ihnen konkret vorgeworfen wird (Besitz, Verbreitung etc.) richtet sich die Straferwartung nach dem normalen Strafrahmen. Da Posing-Darstellungen aber in der Regel nicht den Schweregrad harter Kinderpornografie erreichen, wird dies bei der Strafzumessung berücksichtigt.

Benötige ich einen Strafverteidiger?

Da Gesetzesänderungen immer auch zu neuen Problemen und Unsicherheiten führen, ist es unbedingt ratsam, einen Strafverteidiger zu kontaktieren, sobald Posing-Darstellungen bei Ihnen gefunden werden. Posing-Darstellungen fallen unter Kinderpornografie und erfordern deshalb aufgrund des schweren Tatvorwurfs eine effektive Verteidigung.

Über den Autor

ANWALT FÜR SEXUALSTRAFRECHT: RECHTSANWALT UND STRAFVERTEIDIGER DR. BÖTTNER

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Spezialist für Sexualstrafrecht tätig. Er ist ein bundesweit häufig angefragter Experte auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts. Er verteidigt und berät bundesweit gegen alle Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht.

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