Gerade im Sexualstrafrecht tun sich die Gerichte bezüglich der ordnungsgemäßen Prüfung eines minderschweren Falles häufig schwer. Im besten Fall weist ein auf das Sexualstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt bereits in der ersten Instanz darauf hin, dass selbst im Falle einer Verurteilung lediglich ein minderschwerer Fall gegeben wäre. Die Annahme eines minderschweren Falles führt zu einer deutlich milderen Strafe, insbesondere im Sexualstrafrecht kann gerade die Annahme eines minderschweren Falles darüber entscheiden, ob der Angeklagte ins Gefängnis muss oder nicht. Sofern die Instanzgerichte rechtsfehlerhaft die Annahme eines minderschweren Falles ablehnen, bleibt nur noch die Chance der Revision.