Polizisten dürfen zukünftig Kinderpornografie hochladen

Immer häufiger dringen spezialisierte Polizisten in geschlossene Darknet-Foren und Tauschbörsen mit kinderpornografischen Inhalten ein. Dies führt regelmäßig zu einer Vielzahl von Hausdurchsuchungen und Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Besitzes und Verbreitens von kinderpornografischen Schriften.

Häufig haben es die Polizeibeamten jedoch schwer, in solche Foren zu gelangen. Meist nutzen sie Accounts von Beschuldigten aus anderen Verfahren und geben sich dort weiterhin als interessierter Tauschpartner aus. Als neue Nutzer konnten sich die Strafverfolgungsbehörden bislang nicht registrieren, da für die Freischaltung meist das Hochladen von kinderpornografischen Bildern als „Keuschheitsprobe“ verlangt wird. Das Hochladen von kinderpornografischen Schriften war den Polizeibeamten bisher verboten.

Den Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden sollen nunmehr weitreichende Befugnisse eingeräumt werden, um sich Zugang zu geschlossenen Boards im Darknet verschaffen zu können. Die Polizei soll zukünftig computergenerierte kinderpornografische Fotos hochladen dürfen, um so trotz „Keuschheitsprobe“ den Zugang zu den entsprechenden Darknetforen erlangen zu können.

Durch diese Gesetzesänderung ist davon auszugehen, dass zukünftig noch mehr Strafverfahren wegen Besitzes und Verbreitens von Kinderpornografie gegen entsprechende Nutzer eingeleitet werden. In den meisten Fällen haben die Ermittler jedoch nur eine IP-Adresse und damit einen Telefonanschluss in der Hand. Dennoch wird das Ermittlungsverfahren meist automatisch gegen die einzig gemeldete erwachsene männliche Person an der jeweiligen Wohnanschrift eingeleitet. Dies führt nahezu immer zu einer entsprechenden Hausdurchsuchung und der Beschlagnahmung aller Speichermedien.

Gerade in dieser Situation ist es wichtig, möglichst frühzeitig einen spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht zu beauftragen. Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht, wozu der Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornografie zählt, sind äußerst sensibel und können erhebliche Auswirkungen im privaten und beruflichen Umfeld haben. Eine professionelle und diskrete Strafverteidigung ist der entscheidende Schlüssel, um das Strafverfahren bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren einzustellen, bevor es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt.

Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger haben mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich der Strafverteidigung gegen den Vorwurf der Kinderpornografie und konnten bereits eine Vielzahl an Strafverfahren zur Einstellung bringen. Sie können uns jederzeit für ein unverbindliches und diskretes Erstgespräch kontaktieren, damit wir Ihnen die Verteidigungsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall erörtern können.

Über den Autor

ANWALT FÜR SEXUALSTRAFRECHT: RECHTSANWALT UND STRAFVERTEIDIGER DR. BÖTTNER

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Spezialist für Sexualstrafrecht tätig. Er ist ein bundesweit häufig angefragter Experte auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts. Er verteidigt und berät bundesweit gegen alle Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht.

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