Die Rechtslage ist dabei in Bewegung. Der Bundesgerichtshof hat 2024 grundlegend entschieden, wie KO-Tropfen strafrechtlich einzuordnen sind. Zugleich plant der Gesetzgeber eine deutliche Strafverschärfung. Im Folgenden wollen wir Ihnen daher verständlich darlegen, welche Tatbestände greifen, welche Strafe droht, was die BGH-Rechtsprechung bedeutet und welche Gesetzesänderung auf Beschuldigte zukommt.
Als auf das Sexualstrafrecht spezialisierte Kanzlei verteidigen wir, Dr. Böttner Rechtsanwälte, bundesweit unsere Mandanten in genau solchen Verfahren und kennen die aktuelle Entwicklung aus erster Hand.