Karneval: Wie kann ich mich gegen eine Anschuldigung wegen einer Sexualstraftat verteidigen?

Karneval, auch bekannt als Fasching oder Fastnacht ist eine der größten und bekanntesten Feierlichkeiten in Deutschland. Die Karnevalssaison beginnt in der Regel am 11. November und dauert bis Aschermittwoch im Februar oder März. Während der Karnevalszeit finden in vielen deutschen Städten eine Vielzahl von Paraden, Festen und Veranstaltungen statt. Die bekanntesten und größten Karnevalsfeste sind in Köln, Mainz und Düsseldorf. Aber auch in kleineren Städten, wie beispielsweise im unterfränkischen Würzburg, ist die Fastnacht ein Jahreshighlight.

Anzahl der falschen Verdächtigungen steigt zum Karneval

Während der Karnevalszeit steht grundsätzlich der Spaßfaktor im Vordergrund, es kommt jedoch auch zu einer erhöhten Anzahl von Straftaten. Eine große Anzahlt dieser Straftaten sind Sexualdelikte (sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung). Häufig spielt dabei auch ein hoher Alkoholkonsum eine Rolle. Nicht immer sind die erhobenen Vorwürfe aber auch zutreffend. Gerade bei Sexualstraftaten sieht man sich schnell einer falschen Verdächtigung ausgesetzt. Das kann für den Beschuldigten schnell Folgen haben, die sein ganzes Leben verändern.

Gerade Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht und insbesondere der Vorwurf der Vergewaltigung sollten ernst genommen werden. Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht führen häufig zu erheblichen Auswirkungen auf die berufliche und persönliche Zukunft. Insbesondere bei solch sensiblen Vorwürfen sollte umgehend ein spezialisierter Anwalt aufgesucht werden. Nur so können Sie Ihre Rechte wahren und sicherstellen, dass für Sie von Anfang an die bestmögliche Verteidigung aufgestellt wird.

Verteidigung gegen den Vorwurf einer Sexualstraftat zur Faschingszeit

Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen in dieser Situation von Anfang an die bestmögliche Verteidigung garantieren. Gerade im Bereich des Sexualstrafrecht spielt die Erfahrung des beauftragten Anwalts eine entscheidende Rolle. In vielen Fällen handelt es sich um eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, in der gerade für die Analyse der Aussagen die Erfahrung auf dem Gebiet der Aussagepsychologie ausschlaggebend ist. Die jahrelange Erfahrung, die Rechtsanwalt Dr. Böttner als Fachanwalt für Strafrecht in diesem Bereich sammeln konnte, ist ein wesentlicher Teil für die erzielten Erfolge. In vielen Fällen kann so eine Einstellung des Verfahrens ohne belastende Hauptverhandlung erreicht werden.

Sofern Sie eine Vorladung wegen einer Sexualstraftat erhalten haben, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie uns unverzüglich. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner hat sich bereits frühzeitig auf das Sexualstrafrecht spezialisiert und verteidigt bundesweit gegen alle Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht. Er setzt sich mit Engagement und Akribie für die Rechte seiner Mandanten ein und erzielt stets die bestmöglichen Ergebnisse. Kontaktieren Sie uns gerne umgehend für ein unverbindliches Erstgespräch mit Rechtsanwalt Dr. Böttner.

Über den Autor

ANWALT FÜR SEXUALSTRAFRECHT: RECHTSANWALT UND STRAFVERTEIDIGER DR. BÖTTNER

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Spezialist für Sexualstrafrecht tätig. Er ist ein bundesweit häufig angefragter Experte auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts. Er verteidigt und berät bundesweit gegen alle Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht.

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