Erfolgreiche Haftbeschwerde: Mandant unverzüglich aus der Haft entlassen

Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger hat vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht eine wichtige und erfolgreiche Haftbeschwerde erstritten. Der erfolgreichen Haftbeschwerde lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Mandant wurde in erster Instanz vom Landgericht Itzehoe wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Das Landgericht ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr an.

Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger führten die Revision gegen das erstinstanzliche Urteil und legten umgehend Haftbeschwerde gegen den Haftbefehl des Landgerichts Itzehoe beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ein. Unsere Beschwerde war erfolgreich und das Oberlandesgericht ordnete die Aufhebung des Haftbefehls und die unverzügliche Entlassung unseres Mandanten aus der Untersuchungshaft an.

Das Oberlandesgericht folgte unseren Argumentationen und nahm eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung an. Obwohl die Verteidigung unverzüglich Revision einlegte, schaffte die Kammer es erst am letzten Tag der Frist, das Urteil fertigzustellen und brauchte mehrere weitere Wochen, um das Hauptverhandlungsprotokoll fertigzustellen. Beides ist jedoch zwingend notwendig, um die von uns betreute Revision zu begründen. Daher haben wir neben der Revision auch Haftbeschwerde gegen die Untersuchungshaft eingelegt und begründet. Unsere Begründung stützt sich vor allem darauf, dass unser – weiterhin als unschuldig geltender – Mandant aufgrund der rechtsstaatlichen Verfahrensverzögerung der Kammer rechtswidrig in Untersuchungshaft sitzt und der weitere Vollzug unverhältnismäßig ist. Obwohl sich sowohl die Kammer des Landgerichts als auch die Generalstaatsanwaltschaft gegen diese Argumentation wehrte und eine weitere Haftfortdauer beantragte, folgte das Oberlandesgericht unserer Haftbeschwerde und beschloss, dass unser Mandant unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen ist.

Damit darf unser Mandant nunmehr in Freiheit das weitere Verfahren abwarten. In einem nächsten Schritt können wir jetzt die Revision begründen und vor dem Bundesgerichtshof aufzeigen, warum das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts auch inhaltlich rechtsfehlerhaft ist.

Diese erfolgreiche Haftbeschwerde zeigt erneut, wie wichtig es ist, einen professionellen und spezialisierten Verteidiger an seiner Seite zu haben, der auch im Revisionsverfahren die Besonderheiten des Sexualstrafrechts und der Untersuchungshaft kennt. Die richtige Verteidigungsstrategie sicherte unserem Mandanten in diesem Fall die Freiheit.

Beschluss des OLG Schleswig vom 21.09.2021, Az. 1 Ws 160/21

Über den Autor

ANWALT FÜR SEXUALSTRAFRECHT: RECHTSANWALT UND STRAFVERTEIDIGER DR. BÖTTNER

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Spezialist für Sexualstrafrecht tätig. Er ist ein bundesweit häufig angefragter Experte auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts. Er verteidigt und berät bundesweit gegen alle Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht.

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