Im Januar 2015 traten einige wichtige Änderungen im Sexualstrafrecht in Kraft. Mit dem Gesetz werden zwingende Vorgaben, die der Bundesrepublik Deutschland durch die EU gemacht wurden, umgesetzt. Auch sollte durch die Gesetzesänderung eine Anpassung des Strafgesetzbuches an neue Gefahren durch das Internet gewährleistet werden.