Wann wird ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs eingestellt?
Kaum ein Vorwurf wiegt schwerer als der des sexuellen Missbrauchs. Schon die Vorladung oder die Durchsuchung genügt, um Familie, Beruf und Ruf ins Wanken zu bringen, lange bevor ein Gericht irgendetwas geprüft hat. Viele Beschuldigte und ihre Angehörigen haben in dieser Lage nur ein Ziel: Das Verfahren soll enden, bevor es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt. Sie möchten wissen, ob und wie ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs eingestellt werden kann? Die gute Nachricht vorweg: Ein erheblicher Teil der Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchsvorwürfen endet ohne Anklage. Häufig steht allein die Aussage eines Kindes oder Jugendlichen im Raum, und diese Aussage hält einer fachkundigen Prüfung nicht immer stand. Entscheidend ist, dass die Verteidigung früh ansetzt, denn die Weichen werden im Ermittlungsverfahren gestellt.
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Formen der Einstellung es gibt, warum bei vielen Missbrauchsvorwürfen nur ein einziger Weg offensteht, welche Rolle ein entlastendes Gutachten spielt und was nach der Einstellung bleibt. Wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, verteidigen seit über 20 Jahren bundesweit gegen Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht und kennen die Punkte, an denen solche Verfahren zu Fall kommen.
Was bedeutet es, wenn ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs eingestellt wird?
Die Staatsanwaltschaft muss am Ende ihrer Ermittlungen eine Prognose treffen: Ist eine Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch? Nur dann besteht ein hinreichender Tatverdacht, und nur dann darf sie Anklage erheben. Verneint sie diese Frage, stellt sie das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Für Sie als Beschuldigten ist das der bestmögliche Ausgang im Ermittlungsverfahren. Es gibt keine Hauptverhandlung, keine Strafe, keine Auflage und keinen Eintrag im Führungszeugnis. Die Einstellung kann auf tatsächlichen Gründen beruhen, etwa weil die Aussage des Kindes nicht belastbar ist oder Beweise fehlen. Sie kann auch rechtliche Gründe haben, zum Beispiel wenn das geschilderte Verhalten keinen Straftatbestand erfüllt oder die Tat verjährt ist.
Wichtig ist der Unterschied zum Freispruch. Die Einstellung stellt Ihre Unschuld nicht förmlich fest, sie sagt nur, dass der Verdacht für eine Anklage nicht ausreicht. Wie die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung begründet, hat deshalb praktische Bedeutung, auf die wir weiter unten zurückkommen. Einen Überblick über die einzelnen Tatbestände finden Sie auf unserer Seite zum sexuellen Missbrauch von Kindern.
Welche Wege zur Einstellung gibt es bei sexuellem Missbrauch?
Neben § 170 Abs. 2 StPO kennt das Gesetz die Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) und die Einstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO). Beide setzen voraus, dass es sich bei dem Vorwurf um ein Vergehen handelt, also um eine Tat mit einer Mindeststrafe von unter einem Jahr Freiheitsstrafe. Bei Verbrechen sind sie ausgeschlossen. Genau hier liegt die Besonderheit: Seit dem 1. Juli 2021 ist der sexuelle Missbrauch von Kindern nach § 176 StGB ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr. Für den schweren sexuellen Missbrauch nach § 176c StGB gilt das erst recht. Eine Einstellung gegen Geldauflage scheidet bei diesen Vorwürfen aus. Es gibt nur zwei Ausgänge: Einstellung mangels Tatverdachts oder Anklage.
Anders liegt es bei folgenden Vorwürfen, die Vergehen geblieben sind:
- Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt (§ 176a StGB) und Vorbereitungshandlungen wie Cybergrooming (§ 176b StGB)
- Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB)
- Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB)
- Taten vor dem 1. Juli 2021, soweit das Recht zur Tatzeit sie als Vergehen einstufte
In diesen Fällen kommen §§ 153, 153a StPO rechtlich in Betracht. Die Staatsanwaltschaften machen davon bei Missbrauchsvorwürfen allerdings nur zurückhaltend Gebrauch. Zudem hinterlässt eine Einstellung gegen Auflage bei Arbeitgebern, Jugendämtern und Familiengerichten oft den Eindruck, es sei etwas dran gewesen. Unser Ziel ist deshalb in aller Regel die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO.
Gutachten entlastet: Welche Rolle spielt das aussagepsychologische Gutachten?
Bei Missbrauchsvorwürfen fehlen objektive Beweise fast immer. Es gibt keine Zeugen, und körperliche Befunde sind selten. In dieser Konstellation Aussage gegen Aussage hängt die Anklage an der Frage, ob die Schilderung des Kindes auf einem tatsächlichen Erlebnis beruht. Diese Frage beantwortet das aussagepsychologische Gutachten (auch Glaubhaftigkeitsgutachten genannt). Der Bundesgerichtshof hat die wissenschaftlichen Mindestanforderungen in einer Grundsatzentscheidung von 1999 festgelegt. Der Sachverständige muss von der sogenannten Nullhypothese ausgehen, also zunächst unterstellen, dass die Aussage nicht auf einem Erlebnis beruht. Dann prüft er, ob sich diese Annahme anhand der Aussagequalität, der Aussagetüchtigkeit und der Entstehungsgeschichte widerlegen lässt. Gelingt das nicht, lässt sich die Aussage nicht als erlebnisbasiert einstufen. Kommt ein Gutachten zu diesem Ergebnis, fehlt der Staatsanwaltschaft in der Regel die Grundlage für eine Anklage. Das Gutachten entlastet, ohne dem Kind eine Lüge zu unterstellen. Es stellt nur fest, dass sich ein Erlebnisbezug nicht belegen lässt. Mehr zur Rolle der Sachverständigen lesen Sie gerne in unserem Beitrag zum Sachverständigengutachten bei Aussage gegen Aussage.
Suggestion bei kindlichen Zeugen
Der häufigste Grund für ein entlastendes Gutachten ist eine suggestive Entstehungsgeschichte. Kinder übernehmen Deutungen und Erwartungen von Erwachsenen besonders leicht. Wiederholtes Nachfragen besorgter Eltern, Fragen mit vorgegebener Antwort oder Gespräche in Kita und Therapie können eine Aussage formen, bevor die Polizei das Kind zum ersten Mal vernimmt. Das Kind ist dann subjektiv überzeugt, ohne etwas erlebt zu haben. Besonders kritisch sind Vorwürfe, die während eines Streits um Sorge- oder Umgangsrecht entstehen. Wir rekonstruieren deshalb aus der Akte lückenlos, wer wann mit dem Kind gesprochen hat und wie sich die Schilderung von der ersten Äußerung bis zur Vernehmung verändert hat. Diese Entstehungsgeschichte der Aussage ist oft der Schlüssel zur Einstellung.
Weitere Gutachten, die entlasten können
Neben der Aussagepsychologie können rechtsmedizinische Befunde, DNA- und Spurengutachten oder die IT-forensische Auswertung von Handys und Computern den Verdacht entkräften. Auch ein bereits vorliegendes belastendes Gutachten ist nicht das letzte Wort. Wir lassen es bei Bedarf durch die methodenkritische Stellungnahme eines erfahrenen Aussagepsychologen überprüfen. Über das dafür nötige Netzwerk verfügen wir als Spezialisten für Sexualstrafrecht seit vielen Jahren.
Wie erreicht die Verteidigung, dass der Missbrauchsvorwurf eingestellt wird?
Die Einstellung fällt selten vom Himmel. In den meisten Verfahren, in denen ein Missbrauchsvorwurf eingestellt wird, hat die Verteidigung die entscheidenden Argumente geliefert. Bewährt hat sich folgendes Vorgehen:
- Schweigen: Machen Sie keine Angaben bei der Polizei, auch wenn Sie unschuldig sind und die Sache schnell aufklären möchten. Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie nicht folgen.
- Akteneinsicht: Erst die Ermittlungsakte zeigt, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und worauf sich der Verdacht stützt. Das Recht dazu hat nach § 147 StPO Ihr Verteidiger.
- Analyse der Aussage: Wir prüfen Vernehmungsprotokolle und Videovernehmungen auf Widersprüche, Lücken und suggestive Einflüsse.
- Eigene Beweise: Chatverläufe, Kalender, Zeugen aus dem Umfeld oder Arbeitszeitnachweise können einzelne Tatvorwürfe widerlegen.
- Verteidigungsschrift: Am Ende steht ein begründeter Antrag an die Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen oder zunächst ein aussagepsychologisches Gutachten einzuholen.
Findet eine richterliche Vernehmung des Kindes statt, nehmen wir daran teil und üben Ihr Fragerecht aus. Diese Vernehmung ersetzt später oft die Aussage in der Hauptverhandlung, und Versäumnisse lassen sich kaum nachholen. Bringen Sie außerdem Geduld mit: Die Dauer eines Ermittlungsverfahrens im Sexualstrafrecht beträgt häufig ein Jahr und mehr, vor allem wenn ein Gutachten eingeholt wird.
Missbrauchsvorwurf eingestellt: Ist das Verfahren damit endgültig vorbei?
In den allermeisten Fällen ja. Rechtlich erwächst die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO aber nicht in Rechtskraft. Die Staatsanwaltschaft kann die Ermittlungen wieder aufnehmen, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel auftauchen, solange die Tat nicht verjährt ist. Bei Missbrauchsvorwürfen ist dieser Zeitraum lang, denn nach § 78b StGB ruht die Verjährung bis zum 30. Geburtstag des mutmaßlichen Opfers. Außerdem kann sich die Anzeigeseite wehren. Ist die Person, die Anzeige erstattet hat, zugleich die Verletzte (bei Kindern vertreten durch die Eltern), kann sie binnen zwei Wochen Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft einlegen (§ 172 StPO). Bleibt diese erfolglos, steht das Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht offen. Erfolg haben solche Anträge selten, sie verlängern aber die Ungewissheit.
In der Praxis bleibt es fast immer bei der Einstellung, wenn sie gut begründet ist. Je gründlicher die Verteidigung die Schwächen des Vorwurfs herausgearbeitet hat und je klarer ein Gutachten entlastet, desto geringer ist das Risiko einer Wiederaufnahme. Auch deshalb lohnt sich die sorgfältige Arbeit im Ermittlungsverfahren.
Sexueller Missbrauch eingestellt: Was bleibt in Registern und bei Behörden?
Eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO wird weder im Bundeszentralregister noch im Führungszeugnis eingetragen. Das gilt auch für das erweiterte Führungszeugnis, das für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verlangt wird. Gespeichert bleibt das Verfahren aber zunächst im zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und in den Datenbanken der Polizei. Hier kommt es auf die Begründung der Einstellung an. Hat sich der Verdacht vollständig ausgeräumt, bestehen gute Aussichten, die Löschung der polizeilichen Daten durchzusetzen. Lautet die Begründung nur, der Nachweis sei nicht zu führen, halten die Behörden häufig an der Speicherung fest. Wir wirken deshalb schon im Einstellungsantrag auf eine eindeutige Begründung hin und beantragen nach Abschluss die Löschung.
Die strafrechtliche Einstellung beendet andere Verfahren nicht automatisch. Jugendamt und Familiengericht entscheiden nach eigenen Maßstäben über Umgang und Sorgerecht, ein Dienstherr oder Arbeitgeber über Suspendierung und Kündigung. Die Einstellung ist dort aber Ihr stärkstes Argument. Haben Sie durch eine Hausdurchsuchung, eine Beschlagnahme oder Untersuchungshaft einen Schaden erlitten, prüfen wir zudem Ansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen.
Fragen und Antworten zur Einstellung bei sexuellem Missbrauch
Die Staatsanwaltschaft muss Sie benachrichtigen, wenn Sie als Beschuldigter vernommen wurden, ein Haftbefehl bestand oder Sie um einen Bescheid gebeten haben. Wir beantragen die Mitteilung stets ausdrücklich und fordern die Einstellungsbegründung an. So haben Sie die Entscheidung schwarz auf weiß.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Ihre eigenen Anwaltskosten werden bei einer Einstellung im Ermittlungsverfahren in der Regel nicht erstattet. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Verteidigung gegen Vorsatzvorwürfe meist nicht.
Strafbar ist nach § 164 StGB nur, wer wider besseres Wissen eine falsche Anzeige erstattet. Bei suggestiv entstandenen Aussagen fehlt es daran, und Kinder unter 14 Jahren sind ohnehin nicht strafmündig. Hat ein Erwachsener Sie bewusst falsch belastet, kommt eine Anzeige in Betracht. Diesen Schritt sollten Sie wegen möglicher Rückwirkungen auf familiengerichtliche Verfahren sorgfältig mit uns abwägen.
Ja. Im Zwischenverfahren kann das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen, wenn es den Tatverdacht nicht für hinreichend hält. Bei Vergehen ist mit Zustimmung aller Beteiligten auch vor Gericht noch eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO möglich. Bei Verbrechen bleibt dann nur der Freispruch.
Nein. Jeder Kontakt kann als Versuch gewertet werden, Zeugen zu beeinflussen, und im schlimmsten Fall einen Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr nach sich ziehen. Überlassen Sie die Kommunikation vollständig Ihrem Verteidiger.
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