Ein Vorwurf wegen
schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern trifft Betroffene mit voller Wucht. Die Qualifikationen des
§ 176c StGB, früher in § 176a StGB geregelt, sehen Mindeststrafen vor, die je nach Tatumstand zwischen
zwei und fünf Jahren Freiheitsstrafe beginnen. Gleichzeitig setzen gesellschaftlicher Druck, berufliche Konsequenzen und mediale Aufmerksamkeit schon während der Ermittlungen ein,
lange bevor ein Urteil gesprochen wird. Wer mit diesem Tatvorwurf konfrontiert ist, braucht einen erfahrenen Strafverteidiger, der das Sexualstrafrecht kennt und von der ersten Minute an die richtigen Weichen stellt. Dieser Beitrag erklärt, was
§ 176c StGB bedeutet, welche Qualifikationsmerkmale
der alte § 176a StGB enthielt, was die
Mindeststrafen konkret bedeuten und welche
Verteidigungsstrategien tatsächlich greifen.