Eine wesentliche Frage bei Straftaten, die bereits einige Jahre zurückliegen, ist die Frage der Verjährung. Ist eine Straftat bereits so lange her, dass diese verjährt ist, kann und darf eine Bestrafung nicht mehr erfolgen. Die Verjährung ist häufig schwierig zu berechnen, da diese durch unterschiedliche Umstände teilweise mehrfach unterbrochen werden kann. Daher überrascht es auch nicht, dass Gerichte bei der Frage der Verjährung immer wieder Fehler begehen.