Nachrichten zum Strafrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht (News-Meldungen)

  • Ein Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht trifft Betroffene in den meisten Fällen vollkommen unvorbereitet. Die erste Frage, die uns, Dr. Böttner Rechtsanwälte, viele Menschen in dieser Situation stellen, ist nicht die nach der möglichen Strafe, sondern: Wer erfährt davon? Die Angst vor dem Bekanntwerden ist für viele Beschuldigte das Belastendste am gesamten Sexualstrafverfahren. Ein Ermittlungsverfahren wegen eines Sexualdelikts kann Existenzen zerstören, lange bevor ein Gericht überhaupt entschieden hat. Diskretion im Sexualstrafrecht ist daher kein Zusatzservice, sondern eine Grundbedingung professioneller Strafverteidigung. Wir sind seit mehr als 20 Jahren auf das Sexualstrafrecht spezialisiert und verteidigen unsere Mandanten bundesweit mit dem Anspruch absoluter Vertraulichkeit.

  • Ein Vorwurf wegen einer Sexualstraftat erschüttert das Leben der Betroffenen in kürzester Zeit in äußerst großem Maße. Neben der Sorge um das laufende Strafverfahren stellt sich für Eltern sofort eine zweite, ebenso bedrückende Frage: Was passiert mit dem Sorgerecht und dem Kontakt zu meinen Kindern? Das Thema Sorgerecht bei Sexualstraftaten berührt zwei Rechtsbereiche gleichzeitig, nämlich das Strafrecht und das Familienrecht. Beide Verfahren laufen nebeneinander, folgen eigenen Regeln und beeinflussen sich dennoch gegenseitig. Die Weichen für das familienrechtliche Ergebnis werden häufig bereits im Ermittlungsverfahren gestellt, lange bevor ein Urteil gesprochen wurde. Wir, Dr. Böttner Rechtsanwälte, verteidigen seit über 20 Jahren Mandanten im Sexualstrafrecht bundesweit und kennen die komplexen Wechselwirkungen beider Verfahrenswege aus unserer täglichen Praxis.

  • Ein Vorwurf wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern trifft Betroffene mit voller Wucht. Die Qualifikationen des § 176c StGB, früher in § 176a StGB geregelt, sehen Mindeststrafen vor, die je nach Tatumstand zwischen zwei und fünf Jahren Freiheitsstrafe beginnen. Gleichzeitig setzen gesellschaftlicher Druck, berufliche Konsequenzen und mediale Aufmerksamkeit schon während der Ermittlungen ein, lange bevor ein Urteil gesprochen wird. Wer mit diesem Tatvorwurf konfrontiert ist, braucht einen erfahrenen Strafverteidiger, der das Sexualstrafrecht kennt und von der ersten Minute an die richtigen Weichen stellt. Dieser Beitrag erklärt, was § 176c StGB bedeutet, welche Qualifikationsmerkmale der alte § 176a StGB enthielt, was die Mindeststrafen konkret bedeuten und welche Verteidigungsstrategien tatsächlich greifen. 

  • Sexualstraftaten werden häufig viele Jahre oder sogar Jahrzehnte nach der mutmaßlichen Tat angezeigt. Für Beschuldigte stellt sich dann die Frage, ob eine strafrechtliche Verfolgung überhaupt noch möglich ist. Das Sexualstrafrecht kennt besondere Verjährungsregeln, die sich von anderen Deliktsbereichen erheblich unterscheiden. Die Frage nach der Verjährung bei Sexualstraftaten ist daher nicht einfach zu beantworten. Der Gesetzgeber hat die Verjährungsfristen für Sexualdelikte in den vergangenen Jahren mehrfach verlängert und das Ruhen der Verjährung bei Taten gegen Kinder deutlich ausgedehnt.

    Was das für Sie konkret bedeutet, hängt von der Art des vorgeworfenen Delikts, dem Zeitpunkt der Tat und dem Alter des Opfers ab. Diese Faktoren bestimmen, ob eine Strafverfolgung noch möglich ist oder nicht. Als spezialisierte Strafverteidiger können wir bei Dr. Böttner Rechtsanwälte diese Fragen für Ihren Fall präzise einordnen.

  • Die Sexualstrafrecht Reform 2016 gehört zu den weitreichendsten Änderungen im deutschen Strafrecht der vergangenen Jahrzehnte. Am 10. November 2016 trat eine grundlegend überarbeitete Fassung des § 177 StGB in Kraft und verankerte den Grundsatz „Nein heißt Nein“ im Strafgesetzbuch. Seither genügt der erkennbar entgegenstehende Wille einer Person, um einen Straftatbestand zu begründen. Körperlicher Widerstand, Gewalt oder Drohungen sind keine Voraussetzung mehr. Für Beschuldigte hat das erhebliche Auswirkungen. Die Strafbarkeitsschwelle ist durch die Reform deutlich gesunken. Was vor November 2016 strafrechtlich nicht verfolgt werden konnte, fällt heute unter den Tatbestand des sexuellen Übergriffs, der sexuellen Nötigung oder der Vergewaltigung gemäß § 177 StGB. Viele Betroffene werden von einem Ermittlungsverfahren überrascht, ohne sich eines strafbaren Verhaltens auch nur bewusst zu sein.
    Im Folgenden wollen wir, Dr. Böttner Rechtsanwälte, Sie darüber aufklären, welche Änderungen die Reform im Einzelnen gebracht hat, welche Straftatbestände seit 2016 gelten und warum eine spezialisierte Strafverteidigung gerade in diesen Verfahren so entscheidend ist. Wir verteidigen bei Dr. Böttner Rechtsanwälte seit mehr als 20 Jahren bundesweit gegen alle Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht.

  • Ein Vorwurf einer Sexualstraftat stellt Beschuldigte häufig vor eine besondere Beweissituation: Objektive Spuren fehlen, Zeugen gibt es keine. Was verbleibt, ist die Aussage des vermeintlichen Opfers. In dieser sogenannten Aussage-gegen-Aussage-Konstellation entscheidet ein sogenanntes Glaubwürdigkeitsgutachten nicht selten über Freispruch oder Verurteilung. Die meisten Beschuldigten wissen nicht, was hinter diesem Begriff steckt, wie das Gutachten erstellt wird und was ihr Strafverteidiger dagegen tun kann. Im Folgenden wollen wir sie daher über die rechtlichen Grundlagen, den Ablauf der aussagepsychologischen Begutachtung und Ihre Möglichkeiten als Beschuldigter aufklären. Bei Dr. Böttner Rechtsanwälte verfügen wir über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht und haben uns in dieser Zeit umfassendes Wissen auf dem Gebiet der Aussagepsychologie aufgebaut.

  • Wer mit dem Vorwurf eines Sexualdelikts konfrontiert wird, steht vor einer der schwierigsten Situationen seines Lebens. Die Sexualdelikte im StGB umfassen eine Vielzahl von Tatbeständen, die in den §§ 174 bis 184l StGB geregelt sind. Jeder Paragraf hat eigene Voraussetzungen, eigene Strafrahmen und eigene Besonderheiten. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann zur Hausdurchsuchung, zur Beschlagnahme von Geräten und zu erheblichen Konsequenzen im beruflichen und sozialen Umfeld führen, ohne dass die Schuldfrage überhaupt geklärt ist. Dieser Überblick erläutert die wichtigsten Tatbestände des deutschen Sexualstrafrechts, klärt über die drohenden Strafen auf und zeigt, welche Verteidigungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, kennen als spezialisierte Strafverteidiger im Sexualstrafverfahren diese Materie im Detail und setzen uns von Beginn an konsequent für Ihre Rechte ein.

  • Das Sexualstrafrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Strafrechts, welches alle Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung umfasst und in den  §§ 174 bis 184l StGB geregelt ist. Wer mit einem Vorwurf aus diesem Bereich konfrontiert wird, steht vor einer Situation, die das gesamte Leben in kürzester Zeit auf den Kopf stellen kann. Der bloße Verdacht genügt, um den Ruf zu schädigen, den Arbeitsplatz zu gefährden und das soziale Umfeld zu erschüttern.

    Daher wollen wir Sie umfassend darüber aufklären, was unter dem Begriff Sexualstrafrecht zu verstehen ist, welche konkreten Tatbestände er umfasst und welche Strafen drohen. Sie erfahren außerdem, welches Recht Ihnen als Beschuldigter zusteht und warum eine spezialisierte Strafverteidigung gerade in diesem Rechtsgebiet den Ausgang Ihres Verfahrens entscheidend beeinflusst. Wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, verteidigen seit mehr als 20 Jahren bundesweit Mandanten gegen alle Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht.

  • Kaum jemand rechnet damit, sich plötzlich mit einem strafrechtlichen Vorwurf im Sexualstrafrecht konfrontiert zu sehen. Umso größer ist die Unsicherheit, wenn neben der Angst vor dem Sexualstrafverfahren auch finanzielle Fragen auftauchen. Viele Betroffene fragen sich in dieser Situation nicht nur, wie sie sich verteidigen sollen, sondern auch, welche Kosten auf sie zukommen können. Gerade im Sexualstrafrecht, wo Verfahren häufig langwierig, komplex und emotional belastend sind, sind diese Fragen absolut nachvollziehbar. Wichtig ist jedoch zu verstehen, dass die Kosten einer Verteidigung im Sexualstrafrecht nicht isoliert betrachtet werden sollten. Sie stehen immer im Zusammenhang mit den möglichen Folgen eines Strafverfahrens – und mit der Frage, wie früh und wie strategisch eine Verteidigung im Sexualstrafverfahren aufgebaut wird.

IHR RECHTSANWALT FÜR SEXUALSTRAFRECHT | DR. JUR. SASCHA BÖTTNER (FACHANWALT FÜR STRAFRECHT)

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