Vorweg unsere ehrliche Einordnung: Ermittlungsverfahren im Sexualstrafrecht dauern erfahrungsgemäß lange, im Durchschnitt etwa ein Jahr, manchmal auch deutlich länger. Wie lange genau, hängt von vielen Faktoren ab, die wir Ihnen auf dieser Seite erklären wollen. Sie erfahren im Folgenden, welche Phasen das Verfahren durchläuft, was die Dauer in die Länge zieht und welche Möglichkeiten Sie haben, aktiv Einfluss zu nehmen.
Entscheidend ist vor allem, dass die Verfahrensdauer kein reines Schicksal darstellt. Eine frühzeitige, spezialisierte Verteidigung kann das Verfahren nicht nur abkürzen, sondern im besten Fall zu einer Einstellung führen, bevor es überhaupt zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt. Als Kanzlei mit ausschließlicher Spezialisierung auf das Sexualstrafrecht begleiten wir, Dr. Böttner Rechtsanwälte, unsere Mandanten stets durch jede Phase dieses Verfahrens.