Strafrecht Blog

  • Ein Vorwurf wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern trifft Betroffene mit voller Wucht. Die Qualifikationen des § 176c StGB, früher in § 176a StGB geregelt, sehen Mindeststrafen vor, die je nach Tatumstand zwischen zwei und fünf Jahren Freiheitsstrafe beginnen. Gleichzeitig setzen gesellschaftlicher Druck, berufliche Konsequenzen und mediale Aufmerksamkeit schon während der Ermittlungen ein, lange bevor ein Urteil gesprochen wird. Wer mit diesem Tatvorwurf konfrontiert ist, braucht einen erfahrenen Strafverteidiger, der das Sexualstrafrecht kennt und von der ersten Minute an die richtigen Weichen stellt. Dieser Beitrag erklärt, was § 176c StGB bedeutet, welche Qualifikationsmerkmale der alte § 176a StGB enthielt, was die Mindeststrafen konkret bedeuten und welche Verteidigungsstrategien tatsächlich greifen. 

  • Sexualstraftaten werden häufig viele Jahre oder sogar Jahrzehnte nach der mutmaßlichen Tat angezeigt. Für Beschuldigte stellt sich dann die Frage, ob eine strafrechtliche Verfolgung überhaupt noch möglich ist. Das Sexualstrafrecht kennt besondere Verjährungsregeln, die sich von anderen Deliktsbereichen erheblich unterscheiden. Die Frage nach der Verjährung bei Sexualstraftaten ist daher nicht einfach zu beantworten. Der Gesetzgeber hat die Verjährungsfristen für Sexualdelikte in den vergangenen Jahren mehrfach verlängert und das Ruhen der Verjährung bei Taten gegen Kinder deutlich ausgedehnt.

    Was das für Sie konkret bedeutet, hängt von der Art des vorgeworfenen Delikts, dem Zeitpunkt der Tat und dem Alter des Opfers ab. Diese Faktoren bestimmen, ob eine Strafverfolgung noch möglich ist oder nicht. Als spezialisierte Strafverteidiger können wir bei Dr. Böttner Rechtsanwälte diese Fragen für Ihren Fall präzise einordnen.

  • Die Sexualstrafrecht Reform 2016 gehört zu den weitreichendsten Änderungen im deutschen Strafrecht der vergangenen Jahrzehnte. Am 10. November 2016 trat eine grundlegend überarbeitete Fassung des § 177 StGB in Kraft und verankerte den Grundsatz „Nein heißt Nein“ im Strafgesetzbuch. Seither genügt der erkennbar entgegenstehende Wille einer Person, um einen Straftatbestand zu begründen. Körperlicher Widerstand, Gewalt oder Drohungen sind keine Voraussetzung mehr. Für Beschuldigte hat das erhebliche Auswirkungen. Die Strafbarkeitsschwelle ist durch die Reform deutlich gesunken. Was vor November 2016 strafrechtlich nicht verfolgt werden konnte, fällt heute unter den Tatbestand des sexuellen Übergriffs, der sexuellen Nötigung oder der Vergewaltigung gemäß § 177 StGB. Viele Betroffene werden von einem Ermittlungsverfahren überrascht, ohne sich eines strafbaren Verhaltens auch nur bewusst zu sein.
    Im Folgenden wollen wir, Dr. Böttner Rechtsanwälte, Sie darüber aufklären, welche Änderungen die Reform im Einzelnen gebracht hat, welche Straftatbestände seit 2016 gelten und warum eine spezialisierte Strafverteidigung gerade in diesen Verfahren so entscheidend ist. Wir verteidigen bei Dr. Böttner Rechtsanwälte seit mehr als 20 Jahren bundesweit gegen alle Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht.

  • Ein Vorwurf einer Sexualstraftat stellt Beschuldigte häufig vor eine besondere Beweissituation: Objektive Spuren fehlen, Zeugen gibt es keine. Was verbleibt, ist die Aussage des vermeintlichen Opfers. In dieser sogenannten Aussage-gegen-Aussage-Konstellation entscheidet ein sogenanntes Glaubwürdigkeitsgutachten nicht selten über Freispruch oder Verurteilung. Die meisten Beschuldigten wissen nicht, was hinter diesem Begriff steckt, wie das Gutachten erstellt wird und was ihr Strafverteidiger dagegen tun kann. Im Folgenden wollen wir sie daher über die rechtlichen Grundlagen, den Ablauf der aussagepsychologischen Begutachtung und Ihre Möglichkeiten als Beschuldigter aufklären. Bei Dr. Böttner Rechtsanwälte verfügen wir über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht und haben uns in dieser Zeit umfassendes Wissen auf dem Gebiet der Aussagepsychologie aufgebaut.

  • Wer mit dem Vorwurf eines Sexualdelikts konfrontiert wird, steht vor einer der schwierigsten Situationen seines Lebens. Die Sexualdelikte im StGB umfassen eine Vielzahl von Tatbeständen, die in den §§ 174 bis 184l StGB geregelt sind. Jeder Paragraf hat eigene Voraussetzungen, eigene Strafrahmen und eigene Besonderheiten. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann zur Hausdurchsuchung, zur Beschlagnahme von Geräten und zu erheblichen Konsequenzen im beruflichen und sozialen Umfeld führen, ohne dass die Schuldfrage überhaupt geklärt ist. Dieser Überblick erläutert die wichtigsten Tatbestände des deutschen Sexualstrafrechts, klärt über die drohenden Strafen auf und zeigt, welche Verteidigungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, kennen als spezialisierte Strafverteidiger im Sexualstrafverfahren diese Materie im Detail und setzen uns von Beginn an konsequent für Ihre Rechte ein.

  • Das Sexualstrafrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Strafrechts, welches alle Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung umfasst und in den  §§ 174 bis 184l StGB geregelt ist. Wer mit einem Vorwurf aus diesem Bereich konfrontiert wird, steht vor einer Situation, die das gesamte Leben in kürzester Zeit auf den Kopf stellen kann. Der bloße Verdacht genügt, um den Ruf zu schädigen, den Arbeitsplatz zu gefährden und das soziale Umfeld zu erschüttern.

    Daher wollen wir Sie umfassend darüber aufklären, was unter dem Begriff Sexualstrafrecht zu verstehen ist, welche konkreten Tatbestände er umfasst und welche Strafen drohen. Sie erfahren außerdem, welches Recht Ihnen als Beschuldigter zusteht und warum eine spezialisierte Strafverteidigung gerade in diesem Rechtsgebiet den Ausgang Ihres Verfahrens entscheidend beeinflusst. Wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, verteidigen seit mehr als 20 Jahren bundesweit Mandanten gegen alle Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht.

  • Kaum jemand rechnet damit, sich plötzlich mit einem strafrechtlichen Vorwurf im Sexualstrafrecht konfrontiert zu sehen. Umso größer ist die Unsicherheit, wenn neben der Angst vor dem Sexualstrafverfahren auch finanzielle Fragen auftauchen. Viele Betroffene fragen sich in dieser Situation nicht nur, wie sie sich verteidigen sollen, sondern auch, welche Kosten auf sie zukommen können. Gerade im Sexualstrafrecht, wo Verfahren häufig langwierig, komplex und emotional belastend sind, sind diese Fragen absolut nachvollziehbar. Wichtig ist jedoch zu verstehen, dass die Kosten einer Verteidigung im Sexualstrafrecht nicht isoliert betrachtet werden sollten. Sie stehen immer im Zusammenhang mit den möglichen Folgen eines Strafverfahrens – und mit der Frage, wie früh und wie strategisch eine Verteidigung im Sexualstrafverfahren aufgebaut wird.

  • Ermittlungsverfahren wegen eines Sexualdelikts treffen Betroffene meist völlig unerwartet. Häufig beginnt alles mit einer Anzeige, einer Vorladung oder sogar einer Hausdurchsuchung. Innerhalb weniger Stunden steht nicht nur der Vorwurf einer Sexualstraftat im Raum, sondern die eigene Lebensrealität gerät ins Wanken. Viele Betroffene erleben in diesem Moment eine Mischung aus Angst, Scham, Ohnmacht und Unsicherheit. Gedanken an den Arbeitsplatz, die Familie oder das soziale Umfeld treten sofort in den Vordergrund. Genau in dieser Phase entscheidet die Wahl des richtigen Strafverteidigers für Sexualstrafrecht maßgeblich darüber, wie sich das Sexualstrafverfahren für Sie entwickelt. Im Sexualstrafrecht geht es nicht nur um Paragraphen – sondern es geht um Ihre Zukunft. Deshalb ist es entscheidend zu wissen, worauf sie bei der Wahl Ihres Strafverteidigers achten sollten.

  • Bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen einer Sexualstraftat steht für Betroffene meistens zunächst der Vorwurf selbst im Fokus. Viele wissen jedoch nicht, dass bereits die Frage nach dem Alter des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt eine besondere Bedeutung hat. Denn das deutsche Strafrecht behandelt Sexualdelikte nicht einheitlich, sondern unterscheidet danach, ob der Beschuldigte erwachsen war oder ob es sich um einen Jugendlichen oder Heranwachsenden handelte. Diese Differenzierung ist auf keinen Fall nur formaler Natur.

  • Der Vorwurf einer Sexualstraftat stellt für die allermeisten Beschuldigten eine der schwersten Situation ihres Lebens dar. Kaum ein strafrechtlicher Vorwurf ist mit einer vergleichbaren gesellschaftlichen Stigmatisierung verbunden. Während in vielen anderen Strafverfahren zunächst über Schuld oder Unschuld diskutiert wird, entsteht in den Fällen eines Sexualdelikts bereits mit bekannt werden des Verdachts eine Vorverurteilung. Nicht selten erleben wir es, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, dass unseren Mandanten plötzlich mit Misstrauen begegnet wird, selbst dann, wenn bislang keinerlei Prüfung durch Ermittlungsbehörden erfolgt ist. Hinzukommt, dass Sexualstrafverfahren regelmäßig sehr intime Lebensbereiche betreffen. Persönliche Beziehungen, private Kommunikation, frühere Partnerschaften oder berufliche Kontakte geraten in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Für viele Beschuldigte ist gerade diese Offenlegung des eigenen Lebens enorm belastend. Nicht selten entsteht das Gefühl, sich rechtfertigen zu müssen, obwohl rechtlich allein der Staat die Beweislast trägt. Gerade in dieser frühen Phase fehlt vielen Betroffenen jedoch die notwendige Orientierung, um die Situation realistisch einordnen zu können.

IHR RECHTSANWALT FÜR SEXUALSTRAFRECHT | DR. JUR. SASCHA BÖTTNER (FACHANWALT FÜR STRAFRECHT)

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