Sexuelle Belästigung über WhatsApp und was Ihnen jetzt wirklich droht

Wenn Ihnen sexuelle Belästigung über WhatsApp vorgeworfen wird, steht meist ein Chatverlauf im Raum, den Sie selbst ganz anders in Erinnerung haben. Eine Anzeige wegen anzüglicher Nachrichten trifft Beschuldigte oft völlig unvorbereitet, weil das Geschriebene aus ihrer Sicht ein Flirt war oder Teil eines Gesprächs, an dem sich beide Seiten beteiligt haben. Die wichtigste Information vorweg: Der Straftatbestand der sexuellen Belästigung nach § 184i StGB ist bei Nachrichten über WhatsApp nicht erfüllt. Er setzt eine körperliche Berührung voraus. Das bedeutet aber nicht, dass digitale Belästigung straflos wäre. Je nach Inhalt kommen Beleidigung, Verbreitung pornographischer Inhalte, Nachstellung oder Nötigung in Betracht, und bei minderjährigen Empfängern gelten deutlich schärfere Vorschriften.
Im Folgenden wollen wir Ihnen erklären, welche Straftatbestände tatsächlich greifen, wo die Grenze zwischen einer strafbaren und einer lediglich unhöflichen Nachricht verläuft, welche Strafen realistisch drohen und wie eine Verteidigung am Chatverlauf ansetzt. Wir, Dr. Böttner Rechtsanwälte, verteidigen seit über zwanzig Jahren bundesweit ausschließlich in Verfahren des Strafrechts.

Warum sexuelle Belästigung über WhatsApp nicht unter § 184i StGB fällt

§ 184i StGB bestraft denjenigen, der eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt. Der Wortlaut ist eindeutig. Ohne Körperkontakt zwischen Täter und Opfer ist der Tatbestand nicht erfüllt. Man spricht deshalb von einem Hands-on-Delikt. Eine Berührung kann über einen Messenger schlicht nicht stattfinden. Selbst eindeutige, wiederholte oder besonders derbe Textnachrichten erfüllen § 184i StGB daher nicht, so unangenehm sie für den Empfänger auch sein mögen. Zu den Konstellationen, die § 184i StGB tatsächlich erfasst, informiert unsere Seite zur sexuellen Belästigung nach § 184i StGB.

Welche Straftatbestände bei einer Belästigung im Chat wirklich greifen

Statt § 184i StGB prüfen Staatsanwaltschaften bei Vorwürfen aus dem Messenger regelmäßig folgende Vorschriften:

  • Beleidigung (§ 185 StGB): Der praktisch häufigste Vorwurf. Voraussetzung ist, dass die Nachricht Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem Empfänger zum Ausdruck bringt.
  • Verbreitung pornographischer Inhalte (§ 184 StGB): Nach § 184 Abs. 1 Nr. 6 macht sich strafbar, wer einen pornographischen Inhalt an eine andere Person gelangen lässt, ohne dazu aufgefordert worden zu sein. § 184 Abs. 1 Nr. 1 betrifft Empfänger unter 18 Jahren.
  • Nachstellung (§ 238 StGB): Wer wiederholt unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln Kontakt herzustellen versucht, kann sich wegen Stalking strafbar machen. Seit der Reform 2021 genügt, dass das Verhalten geeignet ist, die Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen.
  • Bedrohung (§ 241 StGB): Erfasst seit 2021 ausdrücklich auch die Drohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
  • Nötigung (§ 240 StGB) und Erpressung (§ 253 StGB): Einschlägig bei Sextortion, also wenn jemand mit der Veröffentlichung intimer Aufnahmen droht, um sexuelle Handlungen oder Geld zu erzwingen.
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§ 201a StGB) und Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen (§184k StGB): Einschlägig kann das unbefugte Weiterleiten intimer Bildaufnahmen an Dritte sein, je nach Art der Aufnahme und Aufnahmesituation.

Welche dieser Vorschriften im konkreten Fall greift, hängt vom genauen Wortlaut der Nachrichten und vom gesamten Kontext ab. Pauschale Einschätzungen sind hier unseriös.

Sind sexuelle Nachrichten strafbar? Die Grenze verläuft bei der Missachtung

Hier liegt der wichtigste und zugleich am häufigsten übersehene Punkt. Eine Beleidigung nach § 185 StGB setzt voraus, dass der Täter Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung gegenüber der anderen Person kundgibt. Nicht jede sexuell gefärbte Nachricht erfüllt diese Voraussetzung. Ein plumper Annäherungsversuch, eine anzügliche Bemerkung oder ein Kompliment mit sexuellem Bezug drückt für sich genommen noch keine Missachtung aus. Strafbar wird es dort, wo die Nachricht die Empfängerin auf ein Sexualobjekt reduziert, sie herabwürdigt oder mit Ausdrücken belegt, die ersichtlich verächtlich gemeint sind. Die Gerichte prüfen dabei den Gesamtkontext. Bestand zuvor ein einvernehmlicher Austausch mit sexuellem Einschlag? Hat der Empfänger selbst in diesem Ton geschrieben? Wurde die Nachricht nach einer klaren Zurückweisung gesendet oder davor? Diese Fragen entscheiden regelmäßig über den Ausgang des Verfahrens.
Beleidigung ist außerdem ein Antragsdelikt. Ohne form- und fristgerechten Strafantrag der verletzten Person innerhalb von drei Monaten wird die Tat grundsätzlich nicht verfolgt. Auch die Einhaltung dieser Frist prüfen wir in jedem Verfahren.

Dick Pics und Nacktbilder über WhatsApp: Wann das Versenden strafbar ist

Das unaufgeforderte Versenden intimer Aufnahmen, oft als Cyberflashing bezeichnet, wird meist über § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB verfolgt. Die Vorschrift verlangt allerdings einen pornographischen Inhalt im Sinne von § 11 Abs. 3 StGB. Pornographisch ist eine Darstellung nach der Rechtsprechung erst dann, wenn sie sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise und unter Ausklammerung sonstiger menschlicher Bezüge in den Vordergrund rückt. Ob die bloße Abbildung eines Geschlechtsteils ohne jedes sexuelle Geschehen diese Schwelle erreicht, ist umstritten und wird von den Gerichten uneinheitlich beurteilt.
Bei einer Weiterleitung an Dritte kommt zusätzlich § 184k StGB, § 201a StGB in Betracht, ebenso das Verbreiten von Bildnissen ohne Einwilligung nach § 33 KunstUrhG. Wie sich die Rechtslage bei digital verbreiteten Nacktaufnahmen im Übrigen darstellt, erläutern wir im Beitrag zum Cyber-Exhibitionismus.

WhatsApp sexuelle Belästigung gegenüber Kindern und Jugendlichen

Sobald der Empfänger minderjährig ist, verschiebt sich die Rechtslage erheblich. Aus einem zunächst weniger schwerwiegenden Vorwurf kann schnell ein Verfahren mit deutlich höherer Straferwartung werden.

  • Kinder unter 14 Jahren: Wer über einen Messenger auf ein Kind einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen oder kinderpornografische Inhalte zu erlangen, macht sich wegen Cybergrooming nach § 176b StGB strafbar. 
  • Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren: Intime Aufnahmen dieser Altersgruppe können jugendpornographische Inhalte nach § 184c StGB sein, bei Kindern unter 14 Jahren greift § 184b StGB.
  • Pornographie an Minderjährige: Bereits das Anbieten, Überlassen oder  Zugänglichmachen pornographischer Inhalte an eine Person unter 18 Jahren ist nach § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar.

Was in solchen Konstellationen zu tun ist, haben wir unter WhatsApp Kinderpornografie zusammengestellt.

Welche Strafe droht bei sexueller Belästigung über WhatsApp?

Die Strafandrohung hängt maßgeblich davon ab, welcher Tatbestand einschlägig ist und welchen Vorwurf die Staatsanwaltschaft erhebt.

  • Beleidigung (§ 185 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wird die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts begangen, erhöht sich der Rahmen auf Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
  • Verbreitung pornographischer Inhalte (§ 184 Abs. 1 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
  • Nachstellung (§ 238 Abs. 1 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. In besonders schweren Fällen liegt der Strafrahmen bei drei Monaten bis fünf Jahren.
  • Cybergrooming (§ 176b StGB): Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

In der Praxis endet ein Erstverfahren wegen einer einzelnen anzüglichen Nachricht häufig mit einer Einstellung nach § 153 StPO oder gegen Auflage nach § 153a StPO, teils auch mit einem Strafbefehl. Genau darauf arbeiten wir hin, weil eine öffentliche Hauptverhandlung für Beschuldigte eine weitaus größere Belastung darstellt. Bleibt eine Geldstrafe bei nicht mehr als 90 Tagessätzen und liegt keine weitere Eintragung vor, erscheint sie regelmäßig nicht im einfachen Führungszeugnis. Details dazu finden Sie im Beitrag zum Führungszeugnis bei Sexualstraftaten.

Screenshots als Beweis und wo die Verteidigung ansetzt

Die Anzeige stützt sich fast immer auf Screenshots. Diese sind kein starkes Beweismittel, sondern lediglich ein Ausgangspunkt für die Ermittlungen. Screenshots lassen sich mit frei verfügbaren Werkzeugen in Minuten verändern. Häufiger noch ist das Problem der Selektivität: Vorgelegt werden einzelne Nachrichten, während der vorausgegangene Verlauf fehlt, aus dem sich der Kontext und teils ein einvernehmlicher Austausch ergibt. Wir beantragen deshalb regelmäßig die Beiziehung des vollständigen Chatverlaufs.
Hinzu kommt die Frage der Täterschaft. Aus einer Rufnummer folgt nicht, wer das Gerät bedient hat. Gemeinsam genutzte Geräte, weitergegebene Zugänge oder ein gekaperter Account sind praktisch relevante Konstellationen, wie sie auch in Verfahren mit einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation auftreten. Als Beschuldigter stehen Ihnen dabei folgende Rechte zu:

  • Schweigerecht: Sie müssen keine Angaben zur Sache machen. Aus Ihrem Schweigen darf niemand nachteilige Schlüsse ziehen. Geben Sie insbesondere keine spontane Stellungnahme ab und folgen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung.
  • Akteneinsicht durch den Verteidiger: Erst die Ermittlungsakte zeigt, welche Nachrichten tatsächlich vorliegen, in welchem Kontext sie stehen und wie der Vorwurf begründet wird.
  • Unschuldsvermutung: Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gelten Sie als unschuldig.
  • Schutz vor unverhältnismäßigen Maßnahmen: Wird beispielsweise Ihr Mobiltelefon beschlagnahmt, prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Anordnung. Näheres dazu unter Hausdurchsuchung und Beschlagnahme.

Sexuelle Belästigung per WhatsApp am Arbeitsplatz

Im Arbeitsverhältnis gilt ein anderer und deutlich weiterer Maßstab. § 3 Abs. 4 AGG definiert sexuelle Belästigung ausdrücklich so, dass auch Bemerkungen sexuellen Inhalts erfasst sind. Eine körperliche Berührung ist dort gerade nicht erforderlich. Das führt zu einer Situation, die viele Betroffene überrascht: Eine Nachricht kann strafrechtlich folgenlos bleiben und arbeitsrechtlich dennoch eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Nach § 12 Abs. 3 AGG ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Bei Angehörigen reglementierter Berufe kommen berufsrechtliche Konsequenzen hinzu, etwa Verfahren vor der Kammer oder disziplinarrechtliche Maßnahmen im öffentlichen Dienst. Welche Folgen im Einzelnen drohen, erläutert unser Beitrag zu den beruflichen Konsequenzen bei einem Sexualdelikt.

Unsere Unterstützung bei einem Vorwurf aus dem Chatverlauf

Uns ist bewusst, wie belastend ein solcher Vorwurf ist, gerade weil er sich aus wenigen Zeilen ergibt, die schnell und unbedacht geschrieben wurden. Als spezialisierte Kanzlei für Sexualstrafrecht beantragen wir umgehend Akteneinsicht, werten den vollständigen Chatverlauf aus und prüfen, ob der angenommene Tatbestand überhaupt einschlägig ist. Bei Vorwürfen dieser Art zahlt sich eine frühe Verteidigung aus. Häufig lässt sich das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium beenden, bevor Arbeitgeber, Familie oder Öffentlichkeit überhaupt davon erfahren. Den weiteren Gang des Verfahrens stellen wir unter Ablauf eines Strafverfahrens im Sexualstrafrecht dar.
Nutzen Sie unsere unverbindliche Erstberatung. Senden Sie uns den Chatverlauf zu, und wir geben Ihnen persönlich eine erste Einschätzung.

Fragen und Antworten zur sexuellen Belästigung über WhatsApp

Nicht automatisch. § 184i StGB greift nicht, weil dieser Tatbestand eine körperliche Berührung voraussetzt. Es kommt vor allem eine Beleidigung nach § 185 StGB in Betracht, allerdings nur, wenn die Nachricht Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem Empfänger zum Ausdruck bringt. Ein bloßer Annäherungsversuch reicht dafür regelmäßig nicht aus.

Es kommt § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB in Betracht, der das unaufgeforderte Zusenden pornographischer Inhalte unter Strafe stellt. Voraussetzung ist, dass die Aufnahme pornographisch im Sinne von § 11 Abs. 3 StGB ist. 

Bei der Beleidigung nach § 185 StGB ja. Der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter gestellt werden. 

Ein Screenshot kann Anlass für Ermittlungen und ein Beweismittel sein, ist aber nicht zwingend ein sicherer Beweis. Er lässt sich manipulieren und zeigt oft nur einen Ausschnitt. Die Verteidigung dringt deshalb auf die Vorlage des vollständigen Chatverlaufs. 

Ja. Bei Ersttätern und einem überschaubaren Vergehensvorwurf kommen Einstellungen nach § 153 StPO oder gegen Auflage nach § 153a StPO häufig in Betracht. Eine frühzeitige Verteidigung kann darauf hinwirken, dass das Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung beendet wird.

Möglich ist das, insbesondere wenn der Vorwurf Bilddateien betrifft. Die Anordnung muss verhältnismäßig sein. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und beantragen die Rückgabe.

Dann gelten deutlich schärfere Vorschriften, insbesondere § 176b StGB bei gezieltem Einwirken auf Personen unter 14 Jahren sowie §§ 184b und 184c StGB bei kinder- oder jugendpornografischem Bildmaterial. Hier ist eine sofortige anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen.

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    Über den Autor

    ANWALT FÜR SEXUALSTRAFRECHT: RECHTSANWALT UND STRAFVERTEIDIGER DR. BÖTTNER

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Spezialist für Sexualstrafrecht tätig. Er ist ein bundesweit häufig angefragter Experte auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts. Er verteidigt und berät bundesweit gegen alle Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht.

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