Was passiert nach einer Anzeige wegen sexueller Belästigung

Was passiert nach einer Anzeige wegen sexueller Belästigung? Diese Frage stellen sich viele Menschen, die unerwartet eine polizeiliche Vorladung oder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten haben. Der Vorwurf nach § 184i StGB trifft Betroffene oft aus heiterem Himmel und löst Unsicherheit, Angst und das Bedürfnis nach schnellen Antworten aus. Sie fragen sich, wie es nun weitergeht, welche Schritte auf Sie zukommen und wie Sie sich richtig verhalten.
Dieser Beitrag erklärt Ihnen den gesamten Ablauf nach einer Anzeige, von den ersten Ermittlungen über die möglichen Verfahrensausgänge bis hin zu Ihren Rechten als Beschuldigter. Sie erfahren außerdem, welche Strafen drohen und was gilt, wenn Aussage gegen Aussage steht. Gerade weil bereits das Ermittlungsverfahren erhebliche Folgen haben kann, ist eine frühzeitige und fachkundige Verteidigung entscheidend. Als auf das Sexualstrafrecht spezialisierte Kanzlei begleiten wir bei Dr. Böttner Rechtsanwälte unsere Mandanten in jeder Phase ihres Verfahrens.

Was bedeutet die Anzeige wegen sexueller Belästigung für Sie?

Eine Anzeige ist zunächst nichts weiter als ein Hinweis an die Ermittlungsbehörden, dass eine Straftat vorliegen könnte. Sie ist noch kein Urteil und kein Schuldnachweis. Sobald die Polizei von dem Vorwurf erfährt, muss sie jedoch ein Ermittlungsverfahren einleiten und den Sachverhalt prüfen.
Der Straftatbestand der sexuellen Belästigung nach § 184i StGB setzt voraus, dass eine Person eine andere in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt. Entscheidend ist die körperliche Berührung. Rein verbale Äußerungen oder Gesten erfüllen diesen Tatbestand nicht, können aber unter andere Vorschriften fallen, etwa die Beleidigung nach § 185 StGB.
Die sexuelle Belästigung ist ein Antragsdelikt. Das bedeutet: Die Tat wird grundsätzlich nur verfolgt, wenn die verletzte Person innerhalb von drei Monaten einen Strafantrag stellt. Eine Ausnahme gilt, wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht.

Wie läuft das Verfahren nach einer Anzeige wegen sexueller Belästigung ab?

Der Ablauf nach einer Anzeige wegen sexueller Belästigung folgt festen Verfahrensstufen. Am Anfang steht das Ermittlungsverfahren, das Polizei und Staatsanwaltschaft gemeinsam führen. In dieser Phase werden Zeugen befragt, mögliche Beweismittel gesichert und der Beschuldigte zur Vernehmung geladen.
Als Beschuldigter erhalten Sie den Vorwurf meist durch eine schriftliche polizeiliche Vorladung. Wichtig zu wissen: Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie nicht folge leisten. Sie sind weder verpflichtet, zur Vernehmung zu erscheinen, noch Angaben zur Sache zu machen.
Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft über den Fortgang. Sie kann das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO einstellen, es gegen eine Auflage oder wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO und § 153a StPO beenden oder Anklage erheben. Bei geringerer Schwere kommt auch ein Strafbefehl in Betracht.
Kommt es zur Anklage, prüft das Gericht im Zwischenverfahren, ob es diese zulässt. Erst danach folgt die Hauptverhandlung, in der die Beweise öffentlich erörtert werden. Am Ende steht das Urteil, gegen das Sie mit Berufung oder Revision vorgehen können.

Welche Strafe droht nach einer Anzeige wegen sexueller Belästigung?

Der Strafrahmen richtet sich nach § 184i StGB. Im Grundtatbestand droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Ob und in welcher Höhe eine Strafe verhängt wird, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab.
In besonders schweren Fällen verschärft sich der Strafrahmen. Wird die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen, sieht § 184i Abs. 2 StGB eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.
Die Tat verjährt in der Regel nach fünf Jahren. Innerhalb dieser Frist kann der Vorwurf zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt werden.
Neben der strafrechtlichen Sanktion drohen häufig berufliche und soziale Folgen. Schon der Verdacht kann zu Konflikten am Arbeitsplatz, zu einer Abmahnung oder im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen. Umso wichtiger ist es, den Vorwurf nicht zu unterschätzen.

Was passiert bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung ohne Beweise?

Viele Betroffene glauben, dass ein Verfahren ohne Zeugen oder objektive Beweise automatisch eingestellt wird. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Gerade im Sexualstrafrecht steht häufig Aussage gegen Aussage, ohne dass weitere Beweismittel vorliegen. Es gilt zwar der Grundsatz in dubio pro reo, also im Zweifel für den Angeklagten. Das Gericht muss von der Schuld überzeugt sein, bevor es verurteilt (§ 261 StPO). Der Bundesgerichtshof hat jedoch klargestellt, dass allein die Aussage der belastenden Person für eine Verurteilung ausreichen kann, wenn das Gericht sie für glaubhaft hält. Deshalb kommt der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation eine zentrale Bedeutung zu. In schwierigen Fällen wird ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt, das prüft, ob eine Aussage auf tatsächlichem Erleben beruht. Eine sorgfältige Verteidigung analysiert die belastende Aussage auf Widersprüche, Entstehung und Konstanz und deckt Belastungstendenzen auf.
Eine Anzeige wegen sexueller Belästigung ohne Beweise ist damit keineswegs harmlos, bietet für die Verteidigung aber wichtige Ansatzpunkte. Häufig lässt sich eine Einstellung des Verfahrens erreichen, wenn ernsthafte Zweifel an der belastenden Aussage bestehen.

Wie sollten Sie sich nach einer Anzeige wegen sexueller Belästigung verhalten?

Ihr Verhalten in den ersten Tagen kann den weiteren Verlauf entscheidend prägen. Der wichtigste Grundsatz lautet: Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Ihr Schweigerecht ist ein zentrales Recht, das Ihnen niemals zum Nachteil ausgelegt werden darf. Vermeiden Sie außerdem jeden Kontakt zu der anzeigenden Person. Nachrichten oder Anrufe, auch wenn sie gut gemeint sind, können als Beeinflussung gewertet werden und Ihre Lage verschlechtern. Sichern Sie stattdessen alle Unterlagen, die für Ihre Verteidigung von Bedeutung sein könnten

  • Chatverläufe, Nachrichten und E-Mails mit der anzeigenden Person
  • Angaben zu möglichen Zeugen des Vorfalls
  • Notizen zum tatsächlichen Ablauf, solange die Erinnerung frisch ist

Kontaktieren Sie so früh wie möglich einen auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Je eher die Verteidigung einsetzt, desto größer sind die Chancen, das Verfahren in eine günstige Richtung zu lenken.

Wie verteidigt Sie ein Anwalt nach einer Anzeige wegen sexueller Belästigung?

Der erste Schritt jeder Verteidigung ist die Akteneinsicht. Erst wenn der Anwalt die Ermittlungsakte kennt, lässt sich beurteilen, worauf sich der Vorwurf konkret stützt und welche Beweise vorliegen. Vorher sollten Sie keine Aussage machen. Auf dieser Grundlage prüft Ihr Anwalt zunächst, ob der Tatbestand des § 184i StGB überhaupt erfüllt ist. Oft fehlt es an der erforderlichen körperlichen Berührung oder an der sexuellen Bestimmtheit der Handlung.
Ziel ist in vielen Fällen die Einstellung des Verfahrens bereits im Ermittlungsstadium, um eine öffentliche Hauptverhandlung im Sexualstrafverfahren zu vermeiden. Kommt es dennoch zur Verhandlung, entwickelt Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie.
Gerade bei einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation ist die genaue Auseinandersetzung mit der belastenden Aussage der Schlüssel. Ein erfahrener Verteidiger kennt die Kriterien, nach denen Gerichte die Glaubhaftigkeit bewerten, und setzt hier gezielt an.

Häufige Fragen nach einer Anzeige wegen sexueller Belästigung

Nein. Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht folge leisten und keine Angaben machen. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht und kontaktieren Sie zuerst einen Anwalt.

Nicht automatisch. Auch eine einzelne belastende Aussage kann für eine Verurteilung genügen, wenn das Gericht sie für glaubhaft hält. Eine sorgfältige Verteidigung ist deshalb auch ohne weitere Beweise wichtig.

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Je nach Auslastung der Behörden und Umfang der Ermittlungen kann es von wenigen Monaten bis zu über einem Jahr dauern.

Das Ermittlungsverfahren wird nicht öffentlich bekannt gemacht. Ein Anwalt kann zusätzlich darauf hinwirken, dass Ihre Privatsphäre bestmöglich geschützt und eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden wird.

Möglich ist eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. In besonders schweren Fällen sind bis zu fünf Jahre möglich. In vielen Fällen kommt es jedoch nicht zu einer Freiheitsstrafe.

Eine erste Einschätzung Ihres Falls erfolgt bei uns unverbindlich. Die konkreten Konditionen besprechen wir transparent zu Beginn des Mandats.

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    Über den Autor

    ANWALT FÜR SEXUALSTRAFRECHT: RECHTSANWALT UND STRAFVERTEIDIGER DR. BÖTTNER

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Spezialist für Sexualstrafrecht tätig. Er ist ein bundesweit häufig angefragter Experte auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts. Er verteidigt und berät bundesweit gegen alle Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht.

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