„Childs Play“: Ermittlungsverfahren nach Aufdeckung der Kinderpornoplattform
Eine der größten Kinderporno-Webseite der Welt wurde über ein Jahr lang heimlich von der australischen Polizei betrieben und überwacht. Die Webseite wurde als sogenannter „Honeypot“ verwendet und diente den Ermittlern dazu zahlreiche Produzenten und Konsumenten kinderpornografischer Darstellungen im Netz zu ermitteln. Auch Nutzern aus Deutschland drohen deswegen nun Ermittlungsverfahren und gegebenenfalls hohe Strafen.
Unter den Augen der australischen Ermittler haben von Anfang 2016 bis September 2017 über 400.000 angemeldete Nutzer Kinderpornografie auf der Plattform „Childs Play“ konsumiert, hochgeladen und geteilt. Möglich machen solche Ermittlungsmethoden australische Gesetze, nach denen Ermittler unter richterlicher Aufsicht auch Ermittlungsmethoden anwenden können, die „normalen“ Polizeibehörden eigentlich nicht erlaubt wären. Darunter fällt auch der Betrieb sogenannter „Honeypots“ („Honigtöpfe“). Dabei stellen die Ermittler den potentiellen Straftätern gezielt Fallen und begehen zum Teil sogar selbst Straftaten. Beispielsweise durch das Betreiben von Plattformen für Kinderpornografie, Waffen oder Drogen im Internet. Auch das amerikanische FBI ist dafür bekannt, diese Methode anzuwenden. Deutsche Behörden sind dagegen rechtlich stark eingeschränkt, wenn es um das Betreiben von „Honeypots“ geht. Die durch ausländische Behörden so ermittelte Ergebnisse, dürfen aber auch in deutschen Strafprozesses verwertet werden.
Auch das „Darknet“ ist nicht immer anonym
Die Kinderporno-Plattform „Childs Play“ war Teil des sogenannten „Darknets“. Damit wird ein besonders anonymisierter und geschlossener Bereich innerhalb des Internets bezeichnet, der über normale Suchmaschinen wie Google nicht zu finden ist. Um eine hohe Anonymität zu gewährleisten, wird für den Zugang zum Darknet eine spezielle Verschlüsselungs-Software benötigt. Unter anderem wird dabei die Identität der Nutzer verschleiert. Doch wie der vorliegende Fall zeigt, ist auch das Darknet nicht komplett anonym. Grundsätzlich können Seiten im Darknet von Jedermann betrieben werden. Auch von der Polizei.
„Childs Play“: Auch deutschen Nutzern droht eine Strafe
Nach über einem Jahr der Überwachung, entschlossen sich die Ermittler dazu, die Plattform „Childs Play“ abzuschalten. Inzwischen soll gegen etliche Personen weltweit ermittelt werden, die Kinderpornografie auf der Website konsumiert oder sogar selbst kinderpornografisches Material hochgeladen haben sollen. Die Ermittlungen dauern an. Es ist damit zu rechnen, dass die Daten erst kürzlich den Behörden außerhalb Australiens zugänglich gemacht wurden. Das bedeutet, die ersten Maßnahmen von deutschen Staatsanwaltschaften werden erst in den kommenden Wochen anlaufen. Bereits 2015 konnte das amerikanische FBI in einem ähnlichen Fall große Fahndungserfolge erzielen. Ebenfalls mit einem „Honeypot“ konnten die Ermittler damals 870 Festnahmen erzielen und etliche Strafverfahren einleiten. Bereits damals waren auch viele deutsche Nutzer von Strafverfahren betroffen. Auch bei der Plattform „Childs Play“ drohen den deutschen Benutzern Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Kinderpornografie.
In Deutschland drohen Ermittlungsverfahren wegen „Childs Play“
Zwar ist es der deutschen Polizei nicht erlaubt, einen eigenen „Honeypot“ zu betreiben – anders als vielen ausländischen Behörden. Die amerikanischen und australischen Behörden leiten ihre Ermittlungsergebnisse an die deutschen Behörden jedoch zur Strafverfolgung weiter. Nutzern der Kinderporno-Plattform drohen deswegen vor allem in den nächsten Wochen Hausdurchsuchungen und Vorladungen durch die Polizei. Hierbei wird in Fällen mit Internetbezug regelmäßig zunächst der Computer sowie alle Speichermedien beschlagnahmt. Erhärtet sich dabei der Verdacht einer Straftat, droht im Einzelfall Untersuchungshaft. Insbesondere dann, wenn auch ein potentieller Kindesmissbrauch im Raum steht. In einem späteren Strafverfahren muss dann genauer im Einzelfall geprüft werden, was für Daten wie erlangt wurden und wieweit sie tatsächlich in Deutschland gegen den Beschuldigten verwendet werden dürfen. Die Vorwürfe sind sehr ernst zu nehmen. Es drohen unter Umständen hohe Freiheitsstrafen.
Sollten Sie von den Ermittlungsverfahren betroffen sein, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen. Wir beraten Sie umgehend in allen Fragen des Sexualstrafrechts und Stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung in allen Verfahrenslagen zur Seite. Im Falle einer Hausdurchsuchung stehen wir Ihnen 24 Stunden 7 Tage die Woche mit unserer Notrufnummer zur Verfügung. Sie sollten auf keine Fall Angaben gegenüber der Polizei machen und stattdessen von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.