Nachrichten zum Strafrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht (News-Meldungen)

  • Was können Sie tun, wenn Sie Opfer eines Sexualdelikts geworden sind – und wie finden Sie in dieser Ausnahmesituation wieder Halt, Sicherheit und Orientierung?

    Viele Betroffene, die Opfer eines Sexualdelikts geworden sind, geraten von einem Moment auf den anderen in eine Situation, die ihr ganzes Leben aus dem Gleichgewicht bringt. Häufig berichten die Opfer von Sexualdelikten, dass sie sich innerlich wie betäubt fühlen, dass Gedanken unkontrolliert kreisen oder dass sie Schwierigkeiten haben, das Geschehene überhaupt einzuordnen. Neben Schock, Angst und Hilflosigkeit kommen oft Schuldgefühle hinzu, obwohl sie keinerlei Verantwortung für das Geschehen tragen, was niemals in Vergessenheit geraten darf. Fragen wie: habe ich richtig reagiert? Würde man mir überhaupt glauben, wenn ich etwas unternehme? Was geschieht andererseits, wenn ich nichts tue? belasten Betroffene in dieser Phase besonders stark. Diese Reaktionen sind keine Ausnahme, sondern eine normale Reaktion auf eine außergewöhnliche Grenzverletzung. Wichtig ist vor allem, dass Sie wissen, Sie müssen jetzt nicht stark sein, Sie müssen nicht funktionieren, und Sie müssen nicht sofort wissen, wie es weitergeht.

  • Welche Konsequenzen drohen Ihnen bei einer Verurteilung im Sexualstrafrecht – und welche Auswirkungen hat das Sexualstrafverfahren auf Ihr gesamtes Leben?

    Wenn Sie sich mit einem Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht konfrontiert sehen, befinden Sie sich häufig von einem Moment auf den anderen in einer existenziellen Ausnahmesituation. Bei Dr. Böttner Rechtsanwälte berichten uns unsere Mandanten immer wieder, dass sie auf einen Schlag mit Fragen konfrontiert werden, auf die sie keine vorbereiteten Antworten haben. Fragen wie: Wie wahrscheinlich ist in meinem Fall eine Freiheitsstrafe? Welche Auswirkungen hat das Verfahren auf meinen Beruf? Wie gehe ich nun mit meiner Familie, meinem sozialen Umfeld und meinen Kindern um? Wird mich dieser Vorwurf mein ganzes Leben begleiten? Wir können diese Unsicherheit durchaus verstehen. Ein Sexualstrafverfahren greift sehr tief in Ihr Leben ein, nicht nur rechtlich, sondern vor allem auch persönlich, beruflich und gesellschaftlich. Im Gegensatz zu den meisten anderen Strafverfahren beschränken sich die Folgen nicht auf das Strafmaß für sich. Bereits der bloße Verdacht einer Sexualstraftat kann gewaltige Auswirkungen haben, die weit über das eigentliche Verfahren hinausgehen. Gerade deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie frühzeitig darüber informiert sind, welche Konsequenzen Ihnen im Falle einer Verurteilung drohen, wovon diese abhängen und welche langfristigen Folgen für Ihr konkretes Verfahren realistisch sind. Wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, wissen, dass unsere Mandanten zu Beginn eines Strafverfahrens vor allem eine ehrliche, realistische und individuelle Einschätzung brauchen. Keine pauschalen Aussagen, keine Dramatisierung, aber auf der anderen Seite auch keine Beschönigung. Denn nur wer weiß, womit er tatsächlich rechnen muss, kann informierte Entscheidungen treffen und seine Zukunft somit aktiv schützen.

  • Was geschieht, wenn Sie im Sexualstrafrecht falsch beschuldigt werden?

    Wenn Sie mit einer falschen Anschuldigung im Sexualstrafrecht konfrontiert sind, geraten Sie wahrscheinlich in eine Lage, die Sie als extrem belastend und unfair wahrnehmen. Viele unserer Mandanten beschreiben dies als ein Gefühl von Ohnmacht. Einerseits wissen Sie, dass der Vorwurf nicht zutrifft, müssen andererseits aber dennoch erleben, dass Ermittlungsbehörden ihn zunächst durchaus ernst nehmen. Die Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen, sozialer Ausgrenzung und vor langfristigen Folgen ist hier äußerst präsent. Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden, ist es zunächst wichtig zu wissen, dass Sie nicht schutzlos sind! Auch falsche Anschuldigungen unterliegen klaren rechtlichen Maßstäben. Entscheidend ist jetzt, wie frühzeitig und wie strukturiert auf diesen Vorwurf reagiert wird. Wir erleben in unserer Kanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte immer wieder, dass Mandanten zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens vor allem das Gefühl haben, sie könnten sich gegen einen unbegründeten Vorwurf kaum wehren. Aber diese Angst können wir Ihnen ein Stück weit nehmen. Denn tatsächlich bestehen jedoch oft deutlich mehr Verteidigungsmöglichkeiten, als zunächst angenommen wird.

  • Wie realistisch ist eine Verfahrenseinstellung im Sexualstrafrecht überhaupt?

    Wenn Sie mit dem Vorwurf einer Sexualstraftat konfrontiert werden, entsteht bei den Meisten besonders schnell der Eindruck, der Ausgang des Verfahrens stehe bereits fest. Wir erleben in unserer Kanzlei bei Dr. Böttner Rechtsanwälte immer wieder, dass Beschuldigte davon ausgehen, ein Sexualstrafverfahren führe zwangsläufig zu einer Anklage und daraufhin zu einer Verurteilung. Wir können diese Annahme zwar durchaus nachvollziehen, sie entspricht allerdings schlichtweg nicht der Realität. Tatsächlich gehört das Sexualstrafrecht sogar zu den Bereichen, in denen Ermittlungsverfahren überdurchschnittlich häufig eingestellt werden, weil die rechtlichen Voraussetzungen für eine Anklage gar nicht erfüllt sind. Der ausschlaggebende Punkt im Strafverfahren ist nicht die Schwere des Vorwurfs, sondern die Frage, ob der Tatnachweis mit der im Strafrecht erforderlichen Sicherheit geführt werden kann. Im Strafverfahren gilt der Grundsatz „in dubio pro reo“. Eine Verurteilung ist nur zulässig, wenn das Gericht von der Schuld überzeugt ist. Bereits im Ermittlungsverfahren muss die Staatsanwaltschaft prüfen, ob eine solche Überzeugung später überhaupt realistisch erreichbar ist. Gerade im Sexualstrafrecht scheitert dies häufig an strukturellen Beweisproblemen. Wer diese Ausgangslage kennt und frühzeitig verteidigt wird, hat deutlich bessere Chancen auf eine Verfahrenseinstellung, als es der erste Eindruck vermuten lässt.

  • Was bedeutet das für Betroffene und Beschuldigte?

    Sexualstrafverfahren greifen tief in das Leben aller Beteiligten ein. Für Betroffene geht es um den Schutz ihrer sexuellen Selbstbestimmung. Für Beschuldigte steht oft die persönliche und berufliche Existenz auf dem Spiel. Ein zentraler Aspekt in fast jedem Verfahren nach § 177 StGB ist der entgegenstehende Wille. Wir zeigen Ihnen, was dahintersteckt, wie die Gerichte diesen Willen bewerten und warum eine spezialisierte Verteidigung im Sexualstrafrecht unverzichtbar ist.

  • Sexuelle Belästigung ist ein Thema, das längst nicht mehr nur im persönlichen Kontakt stattfindet. Durch die Verbreitung digitaler Plattformen wie WhatsApp hat sich das Problem auch in die digitale Welt verlagert. Die Anonymität und die scheinbare Unverbindlichkeit solcher Dienste ermutigen manche Menschen dazu, unangemessene Nachrichten, Bilder oder Videos zu versenden. Doch wie definiert das Gesetz sexuelle Belästigung auf WhatsApp, und welche Möglichkeiten haben Betroffene, sich zu wehren?

  • Wenn eine Vergewaltigung zur Anzeige gebracht wird, handelt es sich oft um eine hochsensible Angelegenheit – sowohl für die betroffene Person als auch für die beschuldigte Person. Ein häufiger Fall in solchen Verfahren ist die sogenannte „Aussage gegen Aussage“- Konstellation. Doch was bedeutet das rechtlich, und wie gehen Gerichte mit solchen Situationen um?

  • Karneval, auch bekannt als Fasching oder Fastnacht ist eine der größten und bekanntesten Feierlichkeiten in Deutschland. Die Karnevalssaison beginnt in der Regel am 11. November und dauert bis Aschermittwoch im Februar oder März. Während der Karnevalszeit finden in vielen deutschen Städten eine Vielzahl von Paraden, Festen und Veranstaltungen statt. Die bekanntesten und größten Karnevalsfeste sind in Köln, Mainz und Düsseldorf. Aber auch in kleineren Städten, wie beispielsweise im unterfränkischen Würzburg, ist die Fastnacht ein Jahreshighlight.

IHR RECHTSANWALT FÜR SEXUALSTRAFRECHT | DR. JUR. SASCHA BÖTTNER (FACHANWALT FÜR STRAFRECHT)

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