Sexuelle Belästigung via WhatsApp
Sexuelle Belästigung ist ein Thema, das längst nicht mehr nur im persönlichen Kontakt stattfindet. Durch die Verbreitung digitaler Plattformen wie WhatsApp hat sich das Problem auch in die digitale Welt verlagert. Die Anonymität und die scheinbare Unverbindlichkeit solcher Dienste ermutigen manche Menschen dazu, unangemessene Nachrichten, Bilder oder Videos zu versenden. Doch wie definiert das Gesetz sexuelle Belästigung auf WhatsApp, und welche Möglichkeiten haben Betroffene, sich zu wehren?
Was ist sexuelle Belästigung?
Sexuelle Belästigung ist im deutschen Strafrecht als unerwünschte, sexuell bestimmte Handlung definiert, die die Würde einer Person verletzt. Diese Handlungen sind in § 184i StGB geregelt und umfassen unter anderem unerwünschte sexuelle Kommentare, das Versenden anstößiger Bilder oder Videos sowie Aufforderungen zu sexuellen Handlungen. Wichtig ist, dass solche Handlungen auch über digitale Plattformen wie WhatsApp strafbar sein können. Ein zentrales Merkmal ist die Unfreiwilligkeit der betroffenen Person, wodurch eine klare Grenze zwischen einvernehmlicher Kommunikation und Belästigung gezogen wird.
Sexuelle Belästigung via WhatsApp
Auf WhatsApp kann sexuelle Belästigung in unterschiedlichen Formen auftreten:
- Unerwünschte Nachrichten: Dazu gehören sexuell explizite Texte oder wiederholte Nachrichten trotz klarer Ablehnung.
- Unaufgeforderte Bilder und Videos: Das sogenannte „Cyberflashing“, bei dem Nacktbilder oder pornografische Inhalte versendet werden, ist ein bekanntes Problem.
- Aufforderungen zu sexuellen Handlungen: Nachrichten, die dazu auffordern, Nacktbilder zu schicken, sich auf sexuelle Chats einzulassen oder sich zu treffen, können ebenfalls strafbar sein.
- Gruppenbelästigung: Besonders in WhatsApp-Gruppen kann es vorkommen, dass pornografische Inhalte geteilt oder Personen öffentlich bloßgestellt werden.
Was sagt das Gesetz?
Je nach Art der Belästigung können verschiedene Straftatbestände erfüllt sein:
- § 184i StGB – Sexuelle Belästigung: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
- § 185 StGB – Beleidigung: Anzügliche oder beleidigende Nachrichten können als Beleidigung strafbar sein.
- § 184 StGB – Verbreitung pornografischer Inhalte: Das Versenden von pornografischem Material ist insbesondere strafbar, wenn es an Minderjährige gerichtet ist.
- § 238 StGB – Nachstellung (Stalking): Wiederholtes Versenden von belästigenden Inhalten kann als Nachstellung gewertet werden und mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Wie sollten Betroffene bei sexueller Belästigung reagieren?
Betroffene von sexueller Belästigung über WhatsApp können sich auf verschiedene Weise zur Wehr setzen:
- Dokumentieren: Machen Sie Screenshots der belästigenden Nachrichten, Bilder oder Videos und bewahren Sie diese als Beweismaterial auf.
- Blockieren: Nutzen Sie die Blockierfunktion von WhatsApp, um den Absender weiterer Nachrichten zu hindern. Falls die Belästigung in einer Gruppe stattfindet, können Sie diese verlassen.
- Melden: WhatsApp bietet eine Funktion, um problematische Inhalte direkt zu melden. Zudem sollten Sie die Vorfälle der Polizei melden, insbesondere wenn es sich um schwerwiegende Belästigungen handelt.
- Unterstützung suchen: Beratungsstellen wie der „Weiße Ring“ oder Online-Hilfsportale können emotionale und rechtliche Hilfe leisten.
Welche Strafen drohen den Tätern von sexueller Belästigung?
Die Strafen hängen vom jeweiligen Straftatbestand ab. Sexuelle Belästigung nach § 184i StGB kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden. Bei Beleidigungen nach § 185 StGB drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, während die Verbreitung pornografischer Inhalte (§ 184 StGB) mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Besonders schwere Fälle der Nachstellung (§ 238 StGB) können sogar Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren nach sich ziehen, etwa bei Wiederholungstaten oder Belästigungen von Minderjährigen.
Prävention: Wie können Sie sich vor sexueller Belästigung schützen?
- Privatsphäre schützen: Teilen Sie Ihre Telefonnummer nur mit Personen, denen Sie vertrauen. Nutzen Sie die Datenschutzfunktionen von WhatsApp, um Profilinformationen nur bestimmten Kontakten zugänglich zu machen.
- Frühzeitig handeln: Blockieren und melden Sie problematische Kontakte sofort, um weitere Belästigungen zu verhindern.
- Aufklärung im Umfeld: Sensibilisieren Sie Ihr Umfeld für das Thema, insbesondere in Gruppen, um dynamische Prozesse zu stoppen, die zu Belästigungen führen können.
Sexuelle Belästigung via WhatsApp ernst nehmen!
Sexuelle Belästigung ist keineswegs eine Bagatelle, sondern eine ernsthafte Verletzung der persönlichen Würde und Privatsphäre. Betroffene sollten sich nicht scheuen, gegen solche Übergriffe vorzugehen. Neben der Blockierung des Täters und der Meldung an WhatsApp ist eine Anzeige bei der Polizei ein wirksames Mittel, um rechtliche Schritte einzuleiten. Das deutsche Strafrecht bietet klare Regelungen, um Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Falls Sie unsicher sind, wie Sie in Ihrem individuellen Fall vorgehen sollen, stehen wir, Dr. Böttner Rechtsanwälte, Ihnen mit unserer Erfahrung und Kompetenz zur Seite. Wir sind auf Cybermobbing und digitale Belästigung spezialisiert und kämpfen für Ihre Rechte.