Anwalt sexuelle Beleidigung – § 185 StGB

Die sexuelle Beleidigung nach § 185 StGB ist eine besondere Form der Beleidigung, bei der eine Person durch anstößige, herabwürdigende oder sexuell anzügliche Äußerungen oder Gesten in ihrer Ehre verletzt wird. Anders als bei anderen Sexualstraftaten findet keine körperliche Berührung oder Nötigung statt. Trotz dessen kann eine sexuelle Beleidigung schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen haben.  

Strafe der sexuellen Beleidigung

  • Grundsätzlich wird eine Beleidigung gemäß § 185 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet  
  • In schweren Fällen, insbesondere wenn die sexuelle Beleidigung öffentlich oder gegenüber Amtsträgern geäußert wurde, kann eine höhere Strafe verhängt werden  
Strafe wegen sexueller Beleidigung nach § 185 StGB vermeiden:

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Warum ist das Thema ,,sexuelle Beleidigung“ wichtig und welche Konsequenzen drohen bei einer Anklage?

Ein Vorwurf der sexuellen Beleidigung gemäß § 185 StGB kann nicht nur zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen, sondern auch berufliche und soziale Folgen nach sich ziehen. Betroffene stehen häufig vor der Herausforderung, sich gegen eine subjektive Anschuldigung zu verteidigen. Da es in vielen Fällen auf die Interpretation der Äußerung oder Handlung ankommt, ist eine professionelle Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für sexuelle Beleidigung entscheidend.  

Der Schutzgedanke des § 185 StGB 

Die sexuelle Beleidigung ist eine Erweiterung des allgemeinen Beleidigungstatbestands (§ 185 StGB). Der Gesetzgeber sieht eine strafrechtliche Sanktion vor, wenn eine Person durch sexuell anzügliche Äußerungen oder Gesten in ihrer Ehre verletzt wird. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen die betroffene Person sich in ihrer sexuellen Selbstbestimmung beeinträchtigt fühlt.  

Wann liegt eine sexuelle Beleidigung nach § 185 StGB vor? 

Nicht jede sexuell anzügliche Bemerkung ist nach § 185 StGB strafbar. Die Rechtsprechung stellt folgende Kriterien auf, um eine sexuelle Beleidigung zu bejahen:  

  • Herabwürdigender Charakter: Die Äußerung oder Geste muss geeignet sein, die Ehre des Opfers in erheblicher Weise zu verletzen. Eine bloße sexuelle Anspielung ohne beleidigenden Charakter reicht nicht aus.  
  • Sexueller Bezug: Die Beleidigung nach § 185 StGB muss eine explizit sexuelle Komponente enthalten, sei es durch Worte, Gesten oder schriftliche Äußerungen.  
  • Fehlende Einwilligung: Falls das Opfer mit einer sexualisierten Sprache einverstanden war (z. B. in einem Flirt-Kontext), fehlt es an einer Strafbarkeit.  

Das Vorliegen einer sexuellen Beleidigung ist stets am konkreten Einzelfall zu bewerten. 

Was gilt als sexuelle Beleidigung im Sinne des § 185 StGB?  

Eine sexuelle Beleidigung kann durch verbale oder nonverbale Handlungen erfolgen. Dazu gehören unter anderem:  

  • Anzügliche Bemerkungen mit sexuellem Inhalt  
  • Sexuelle Anspielungen oder abfällige Kommentare über das äußere Erscheinungsbild  
  • Gesten wie anzügliches Lecken über die Lippen, das Zeigen des Mittelfingers in sexueller Bedeutung oder das Nachahmen sexueller Handlungen  
  • Obszöne Nachrichten oder verbale Belästigungen in der Öffentlichkeit oder am Arbeitsplatz  

Entscheidend für eine Strafbarkeit nach § 185 StGB ist, dass die Äußerung oder Geste eine ehrverletzende Wirkung hat und vom Opfer als demütigend oder erniedrigend empfunden wird.  

Abgrenzung des § 185 StGB zu anderen Straftaten  

Die sexuelle Beleidigung unterscheidet sich von anderen Sexualstraftaten, insbesondere:  

  • § 177 StGB (sexuelle Nötigung), die körperliche Übergriffe oder Zwangshandlungen erfordert  
  • § 186 StGB (üble Nachrede), die sich auf ehrverletzende Tatsachenbehauptungen bezieht  

Die sexuelle Beleidigung gemäß § 185 StGB ist oft schwieriger zu beweisen, da sie auf subjektiven Empfindungen und Interpretationen basiert.  

Abgrenzung zwischen sexueller Beleidigung nach § 185 StGB und Belästigung

Eine häufige Frage ist, wann eine sexuelle Äußerung eine Beleidigung (§ 185 StGB) oder eine Belästigung (§ 184i StGB) darstellt. Die Abgrenzung erfolgt folgendermaßen:  

  • Sexuelle Beleidigung: Es gibt keinen körperlichen Kontakt, aber eine ehrverletzende Äußerung oder Geste  
  • Sexuelle Belästigung: Die Tat umfasst eine körperliche Berührung mit sexuellem Bezug  

Wenn eine Person beispielsweise eine obszöne Bemerkung macht, liegt eine sexuelle Beleidigung vor. Falls sie dabei das Opfer anfasst, wäre § 184i StGB einschlägig.  

Wer kann Täter oder Opfer einer sexuellen Beleidigung gemäß § 185 StGB sein?  

Grundsätzlich kann jede Person sowohl Täter als auch Opfer einer sexuellen Beleidigung sein. Häufig betroffen sind:  

  • Frauen in der Öffentlichkeit oder am Arbeitsplatz, die sexuell anzüglichen Kommentaren ausgesetzt sind  
  • Männer, die durch abfällige Bemerkungen über ihre Sexualität beleidigt werden  
  • Beschäftigte in Dienstleistungsberufen, die von Kunden sexuell belästigt werden  

Da der Tatbestand des § 185 StGB stark von der Wahrnehmung des Opfers abhängt, kommt es oft auf den Kontext und die Umstände der Äußerung an.  

Beweisfragen und Aussage-gegen-Aussage-Situationen bei § 185 StGB  

Ein häufiger Streitpunkt in Verfahren wegen sexueller Beleidigung nach § 185 StGB ist die Beweislage. Da es sich meist um verbale Äußerungen oder Gesten handelt, gibt es selten objektive Beweise wie Videos oder schriftliche Nachrichten.  

Mögliche Beweise können sein:  

  • Zeugenaussagen von Personen, die die Beleidigung gehört oder gesehen haben  
  • Chatverläufe oder Sprachnachrichten mit anzüglichem Inhalt  
  • Videoaufnahmen aus Überwachungskameras  
  • Psychologische Gutachten zur Belastung des Opfers  

In vielen Fällen stehen sich jedoch nur die Aussagen des mutmaßlichen Opfers und des Beschuldigten gegenüber. Dann ist es besonders wichtig, eine strategisch kluge Verteidigung aufzubauen.  

Verjährung der sexuellen Beleidigung nach § 185 StGB und mögliche Verfahrenseinstellungen  

Die sexuelle Beleidigung unterliegt der normalen Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 78 StGB. Das bedeutet, dass eine Strafverfolgung nach Ablauf dieser Frist nicht mehr möglich ist.  

In bestimmten Fällen kann das Verfahren eingestellt werden, beispielsweise wenn:  

  • die Beweislage unklar ist  
  • eine einvernehmliche außergerichtliche Einigung erzielt wird  
  • das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung gering ist  

Eine frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Strafverteidiger für sexuelle Beleidigung kann helfen, das Verfahren möglichst frühzeitig zu beenden.  

Strafbarkeit von sexuellen Beleidigungen nach § 185 StGB in digitalen Medien

In Zeiten sozialer Netzwerke und Messenger-Dienste spielt auch die digitale Form der sexuellen Beleidigung eine immer größere Rolle. Beispiele hierfür sind:  

  • Obszöne Kommentare oder Nachrichten auf Social Media-Plattformen  
  • Beleidigende Sprachnachrichten mit sexuellem Inhalt
  • Versand von anstößigen Bildern oder Videos, wenn sie ehrverletzend gemeint sind  

Grundsätzlich gelten hier die gleichen strafrechtlichen Maßstäbe wie für Äußerungen im realen Leben. Wer online eine sexuelle Beleidigung ausspricht, kann strafrechtlich gemäß § 185 StGB belangt werden.  

Rechte der Beschuldigten der sexuellen Beleidigung

Jeder Beschuldigte der sexuellen Beleidigung nach § 185 StGB hat das Recht zu schweigen und sollte ohne anwaltliche Beratung keine Aussagen machen, da unbedachte Äußerungen das Verfahren unnötig erschweren können. Zudem besteht das Recht auf eine Verteidigung – ein Strafverteidiger kann Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob belastbare Beweise vorliegen.  

Da die Unschuldsvermutung gilt, darf niemand ohne überzeugende Beweise verurteilt werden. Gerade in Aussage-gegen-Aussage-Situationen ist es entscheidend, Zweifel an der Belastungsaussage aufzuzeigen. Ein erfahrener Anwalt für sexuelle Beleidigung kann frühzeitig eine Strategie entwickeln, um eine Verfahrenseinstellung oder einen Freispruch zu erreichen.  

Ablauf eines Strafverfahrens wegen sexueller Beleidigung

Das Verfahren wegen sexueller Beleidigung nach § 185 StGB beginnt in der Regel mit einer Anzeige, oft durch das mutmaßliche Opfer selbst. Die Polizei leitet daraufhin Ermittlungen ein, sammelt Beweise und vernimmt Zeugen sowie den Beschuldigten. Bereits in diesem Stadium ist es ratsam, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen.  

Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird. Kommt es zu einer Hauptverhandlung, prüft das Gericht die Beweislage und hört Zeugen an. Kann dem Beschuldigten die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, erfolgt ein Freispruch. Andernfalls droht eine Verurteilung zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.  

Nach dem Urteil besteht die Möglichkeit, Rechtsmittel wie Berufung oder Revision einzulegen, um die Entscheidung anzufechten. Ein erfahrener Anwalt für sexuelle Beleidigung kann bereits im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung hinarbeiten und so eine belastende Hauptverhandlung vermeiden.

Unsere Unterstützung bei dem Vorwurf der sexuellen Beleidigung nach § 185 StGB 

Ein Vorwurf wegen sexueller Beleidigung nach § 185 StGB kann erhebliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn er zu einer Vorstrafe führt. Wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, als erfahrene Strafverteidiger für sexuelle Beleidigung analysieren die Beweislage und entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. In vielen Fällen lässt sich bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreichen.  

Unsere Kanzlei, Dr. Böttner Rechtsanwälte, bietet:  

  • Sofortige rechtliche Beratung und Beurteilung der Vorwürfe  
  • Strategische Verteidigung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen  
  • Erfahrene Anwälte für Sexualstrafrecht mit Expertise in Beweisführung und Prozessstrategie  

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung – je früher ein Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto besser stehen die Chancen auf eine Verfahrenseinstellung oder einen Freispruch!

Fragen und Antworten zum Vorwurf der sexuellen Beleidigung nach § 185 StGB

Bei einer sexuellen Beleidigung nach § 185 StGB steht der sexuelle Bezug der Äußerung oder Geste im Vordergrund. Eine einfache Beleidigung bezieht sich hingegen auf allgemeine ehrverletzende Aussagen ohne sexuellen Inhalt.  

Die Strafe für § 185 StGB reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren.  

Ja, insbesondere wenn es sich um eine Aussage-gegen-Aussage-Situation handelt, kann eine geschickte Verteidigung Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Vorwurfs aufzeigen.  

Ja, wenn die Beleidigung in der Öffentlichkeit oder vor mehreren Personen erfolgt, kann dies strafverschärfend wirken.  

Ja, auch obszöne Nachrichten, beleidigende Kommentare oder sexualisierte Sprachnachrichten im Internet können unter den Straftatbestand des § 185 StGB fallen.  

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    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

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