Es drohen Ermittlungsverfahren nach Abschaltung der Kinderpornoplattform „Elysium“

Auf der Darknetplattform „Elysium“ sollen knapp 90.000 Mitglieder kinderpornografische Bild- und Videodateien ausgetauscht haben. Nun haben Ermittler die Internetseite mit Kinderpornografie abgeschaltet.

Der Betreiber der Plattform soll ein Mann aus Limburg-Weilburg gewesen sein. Der 39-Jährige wurde bereits Anfang Juni festgenommen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit. Die Behörden hatten im Rahmen ihrer Ermittlungen die Wohnung des 39-Jährigen durchsucht und den Server der Kinderpornoplattform „Elysium“ beschlagnahmt. Ihm wird vorgeworfen als Administrator der Plattform maßgeblich für die Bereitstellung der technischen Infrastruktur verantwortlich gewesen zu sein. Der Mann sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Betreiber und Mitglieder von Elysium wegen Kinderpornografie festgenommen

Die Plattform namens „Elysium“ soll ungefähr 87.000 Mitglieder haben. Nach langen Ermittlungen habe die Polizei laut der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft mehrere weitere mutmaßliche Verantwortliche sowie Mitglieder der Plattform in Untersuchungshaft genommen.

Auf Elysium wurde nicht nur Bild- und Videomaterial mit kinderpornografischen Inhalt bereitgestellt und getauscht; die Mitglieder von Elysium sollen sich wohl auch gezielt zum Missbrauch von Kindern verabredet haben. Den Verdächtigen wird daher neben der Verbreitung von Kinderpornografie gemäß § 184b StGB zum Teil auch schwerer sexueller Missbrauch von Kindern gemäß § 176a StGB vorgeworfen.

Elysium über normale Google-Suche nicht zugänglich

Die Plattform Elysium bestand seit Ende 2016 und war nur über das sogenannte „Darknet“ zugänglich, einem verborgenen Teil des World Wide Web. Es ist über herkömmliche Suchmaschinen wie Google nicht zu finden, da man eine spezielle Verschlüsselungssoftware hierfür benötigt. Die Software verschleiert die Identität der Nutzer und erschwert so die Ermittlungsarbeit der Behörden. Wie der aktuelle Fall Elysium zeigt, ist die Anonymität aber nicht in jedem Fall gesichert. Häufig reicht bereits das unvorsichtige Hinterlassen einer IP-Adresse aus, um ein Ermittlungsverfahren gegen sich in Gang zu setzen. Im Falle von Elysium wurde den Mitgliedern auch gezielt Fallen gestellt.

Den Mitgliedern des Kinderporno-Rings drohen jetzt zum Teil mehrjährige Haftstrafen. FürVerbreitung, Erwerb sowie Besitz von Kinderpornographie sieht das Strafgesetzbuch empfindliche Strafen vor. Gemäß § 184b StGB drohen bis zu zehn Jahren Haft. Insbesondere dann, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt. Im Fall des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern droht gemäß § 176a StGB sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünfzehn Jahren. Die Höhe der Strafe hängt dabei maßgeblich von der Schwere des Einzelfalles ab.

Hausdurchsuchung bei Besitz von Kinderpornografie droht

Besucher und Mitglieder der Kinderpornowebseite Elysium müssen regelmäßig mit einer Hausdurchsuchung durch die Polizei beziehungsweise das jeweilige Landeskriminalamt (LKA), welches in Deutschland eine Sonderzuständigkeit für die Ermittlungen im Zusammenhang mit Kinderpornografie hat, rechnen. Hierbei werden in Fällen mit Internetbezug auch alle Computer inklusive aller Datenträger beschlagnahmt. Zusätzlich auch alle weiteren technischen Geräte, die ein Speichermedium beinhalten, wie zum Beispiel ein Handy oder Tablet.

Erhärtet sich dabei der Verdacht einer Straftat droht im Einzelfall Untersuchungshaft gemäß § 112 StPO. Voraussetzung hierfür ist zunächst ein dringender Tatverdacht, der bereits dann vorliegt, wenn aufgrund des gegenwärtig ermittelten Sachverhalts eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer einer Straftat in Betracht kommt. Außerdem muss einer der Haftgründe vorliegen. Beispielsweise Flucht- oder Verdunklungsgefahr. Die Untersuchungshaft muss außerdem im konkreten Fall verhältnismäßig sein. Vor allem im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern kann regelmäßig die Untersuchungshaft drohen. Mittels Haftprüfung oder Haftbeschwerde können diese Voraussetzungen überprüft werden.

Beim Vorwurf der Kinderpornographie oder des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ist es ratsam bereits möglichst früh einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Vor allem wenn bereits eine Hausdurchsuchung angeordnet ist oder gar die Untersuchungshaft droht. In vielen Fällen können die Folgen so schon von Anfang an abgemildert oder gar verhindert werden.

Über den Autor

ANWALT FÜR SEXUALSTRAFRECHT: RECHTSANWALT UND STRAFVERTEIDIGER DR. BÖTTNER

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Spezialist für Sexualstrafrecht tätig. Er ist ein bundesweit häufig angefragter Experte auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts. Er verteidigt und berät bundesweit gegen alle Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht.

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