Darknet-Plattform „Welcome to Video“ enttarnt – Nutzern drohen Strafverfahren wegen Kinderpornografie

Das FBI verstärkt merklich seine Aktivitäten im Darknet bzw. Darkweb. Immer häufiger werden Kinderporno-Tauschforen oder Drogen- und Waffen-Plattformen im Darknet enttarnt. Nachdem kürzlich viele Ermittlungsverfahren hinsichtlich der Plattform „Elysium“ eingeleitet wurden, konnten die Ermittlungsbehörden jüngst auch die Darknetseite „Welcome to Video“ enttarnen. Dabei handelt es sich um eine Tauschplattform für Kinderpornos. Auch hier war das FBI federführend bei der Aufdeckung dieser Kinderpornoplattform.

Erfahrungsgemäß führt die Aufdeckung von Darknetseiten zeitverzögert zu Ermittlungsverfahren gegen deutsche Nutzer der jeweiligen Plattform. Die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Kinderpornografie wird von den Strafverfolgungsbehörden immer weiter ausgebaut. Die Daten werden an die Polizei und Staatsanwaltschaften in Deutschland weitergegeben und führen anschließend regelmäßig zu Hausdurchsuchungen in ganz Deutschland.

Laut der US-Justiz handelt es sich bei der Internetplattform „Welcome to Video“ um die bisher größte Website für Kinderpornografie, die im Darknet betrieben wurde. Der mutmaßlichen Betreiber der Website, ein 23-jähriger Südkoreaner, ist bereits in Südkorea verurteilt worden und befindet sich dort in Haft.

Strafverfahren wegen Kinderpornografie

Die Ermittler in den USA sollen mittels Bitcoin-Adressen mehrere hundert Nutzer der Plattform „Welcome to Video“ ausfindig gemacht haben, darunter auch viele Nutzer in Deutschland. Anders als viele meinen, handelt es sich bei Bitcoins nämlich nicht um eine anonyme Zahlungsweise, sondern ist grundsätzlich rückverfolgbar. Ebenfalls kommt es im Rahmen solcher Ermittlungen häufig dazu, dass Beschuldigte ihre Kontaktpersonen enttarnen, um einen Strafrabatt zu erhalten.

Den deutschen Nutzern drohen nun Strafverfahren wegen des Besitzes, des Erwerbs und der Verbreitung von kinderpornografischen Schriften nach §184b StGB. Insbesondere ist mit Hausdurchsuchungen zu rechnen. Im Falle einer Verurteilung droht als Strafe eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Aus diesem Grund ist von Anfang an eine professionelle und diskrete Strafverteidigung notwendig.

Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht

Die Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger hat bereits in der Vergangenheit bundesweit in einer Vielzahl von vergleichbaren Ermittlungsverfahren erfolgreich die Strafverteidigung übernommen und dabei zahlreiche Verfahrenseinstellung bewirken können. Häufig kann zum Beispiel nicht ausreichend ermittelt werden, wer tatsächlich zur fraglichen Zeit hinter der IP-Adresse oder der Zahlung mit Bitcoins steckte. Sie können die Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger gerne jederzeit kontaktieren und ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren. Mit unseren Standorten in Hamburg, Frankfurt am Main und Neumünster verteidigen wir Sie bundesweit gegen den Vorwurf des Besitzes von Kinderpornografie.

Über den Autor

ANWALT FÜR SEXUALSTRAFRECHT: RECHTSANWALT UND STRAFVERTEIDIGER DR. BÖTTNER

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Spezialist für Sexualstrafrecht tätig. Er ist ein bundesweit häufig angefragter Experte auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts. Er verteidigt und berät bundesweit gegen alle Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht.

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