Anwalt Ausübung der verbotenen Prostitution – § 184f StGB

Der § 184f StGB stellt die Ausübung der verbotenen Prostitution unter Strafe. Voraussetzung hierfür ist, dass sie in bestimmten verbotenen Gebieten erfolgt oder entgegen behördlicher Anordnungen. Durch den § 184f StGB soll vor allem die öffentliche Ordnung schützen und soziale sowie städtebauliche Interessen. Obwohl Prostitution in Deutschland grundsätzlich legal ist, unterliegt sie strengen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere durch das Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG) und kommunale Vorschriften. Verstöße gegen diese Regelungen können sowohl strafrechtliche als auch ordnungsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.

Strafe der Ausübung der verbotenen Prostitution 

  • Grundstrafmaß: Verstöße gegen behördliche Untersagungen werden mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.  
  • Wiederholte Verstöße: Bei fortgesetzter Zuwiderhandlung trotz vorheriger Strafen oder Verbote droht eine verschärfte Sanktionierung.  
  • Zusätzliche ordnungsrechtliche Konsequenzen: Neben der strafrechtlichen Ahndung können Bußgelder und weitere Maßnahmen durch die Ordnungsbehörden folgen.
Strafe wegen Ausübung der verbotenen Prostitution nach § 184f  StGB vermeiden:

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Warum ist das Thema ,,Ausübung der verbotenen Prostitution“ wichtig und welche Konsequenzen drohen bei einer Anklage?

In Deutschland ist Prostitution grundsätzlich nicht strafbar, jedoch unterliegt sie zahlreichen rechtlichen Einschränkungen, wie der § 184f StGB zeigt. Viele Städte und Gemeinden haben sogenannte Sperrbezirke eingerichtet, in denen die gewerbliche Ausübung untersagt ist. Wer in solchen Gebieten sexuelle Dienstleistungen anbietet oder entsprechende Räumlichkeiten nutzt, kann sich strafbar machen.  

Die Behörden ahnden Verstöße in der Regel konsequent, was mit hohen Geldstrafen oder in schwerwiegenden Fällen sogar mit Freiheitsstrafen verbunden sein kann. Auch Betreiber oder Vermieter von Prostitutionsräumen können strafrechtlich belangt werden, wenn sie gegen bestehende Vorschriften verstoßen. Für Betroffene ist es daher besonders wichtig, sich frühzeitig über ihre rechtliche Situation zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Definition der Prostitution nach § 184f StGB

§ 184f StGB stellt das beharrliche Zuwiderhandeln gegen behördliche Verbote unter Strafe, die Prostitution in bestimmten Gebieten oder zu bestimmten Zeiten untersagen. Die Vorschrift soll insbesondere die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleisten, indem sie Prostitution in sensiblen Bereichen reglementiert.  

Rechtlich wird Prostitution als die wiederholte, entgeltliche Vornahme sexueller Handlungen zu Erwerbszwecken mit wechselnden Partnern definiert, ohne dass dabei eine persönlich-emotionale Beziehung angestrebt wird. Entscheidend für diese Einordnung ist der physische Kontakt zwischen der oder dem Prostituierten und dem Kunden. Tätigkeiten wie Peepshows oder die Mitwirkung in pornografischen Filmen fallen daher nicht unter diese Definition.

Verbotene Zonen und Zeiten: Sperrbezirke und Sperrzeiten im Sinne des § 184f StGB

Kommunale Behörden haben die Befugnis, durch Rechtsverordnungen bestimmte Gebiete als Sperrbezirke auszuweisen, in denen die Ausübung der Prostitution untersagt ist. Diese Verbote können sich auch auf bestimmte Tageszeiten beziehen, sogenannte Sperrzeiten. Ziel dieser Regelungen ist es, negative Auswirkungen auf das Umfeld zu minimieren und den Jugendschutz zu gewährleisten.

Tatbestandsmerkmale des § 184f StGB

Für eine Strafbarkeit nach § 184f StGB müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Behördliches Verbot: Es muss eine gültige Rechtsverordnung existieren, die die Prostitution an bestimmten Orten oder zu bestimmten Zeiten untersagt.
  • Zuwiderhandlung: Die betreffende Person muss gegen dieses Verbot verstoßen, indem sie in den festgelegten Bereichen oder Zeiten der Prostitution nachgeht.
  • Beharrlichkeit: Es bedarf eines beharrlichen Zuwiderhandelns, was bedeutet, dass die Person trotz vorheriger Verwarnungen oder Sanktionen weiterhin gegen das Verbot verstößt.

Abgrenzung des § 184f StGB zu anderen Straftatbeständen

Es ist wichtig, die Ausübung der verbotenen Prostitution von anderen Straftatbeständen abzugrenzen. So stellt die Förderung der Prostitution gemäß § 180a StGB eine Straftat dar, wenn eine Person durch bestimmte Handlungen die Prostitution anderer unterstützt oder begünstigt. Ein weiterer relevanter Tatbestand ist der Menschenhandel nach § 232 StGB, der insbesondere dann gegeben ist, wenn Personen durch Zwang oder Täuschung zur Prostitution gebracht und dadurch ausgebeutet werden.

Rechte der Beschuldigten im Strafverfahren wegen Ausübung der verbotenen Prostitution nach § 184f StGB

Wer wegen Ausübung der verbotenen Prostitution gemäß § 184f StGB beschuldigt wird, sollte sich seiner Rechte bewusst sein:  

  • Aussageverweigerungsrecht: Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Es ist ratsam, keine Aussagen bei der Polizei oder den Ermittlungsbehörden zu machen, bevor Sie mit einem Strafverteidiger gesprochen haben.  
  • Recht auf anwaltlichen Beistand: Ein erfahrener Strafverteidiger für Ausübung der verbotenen Prostitution kann frühzeitig eine Verteidigungsstrategie entwickeln und prüfen, ob eine Einstellung des Verfahrens möglich ist.  
  • Schutz vor staatlicher Willkür: Polizeiliche Maßnahmen müssen rechtlich einwandfrei sein. Werden Beweise unrechtmäßig erhoben oder rechtswidrige Durchsuchungen durchgeführt, kann dies zu einem Verwertungsverbot führen.  

Ablauf eines Strafverfahrens wegen Ausübung der verbotenen Prostitution

Ein Strafverfahren wegen Ausübung der verbotenen Prostitution nach § 184f StGB läuft in der Regel in mehreren Schritten ab:  

  • Ermittlungsverfahren: Häufig beginnen Ermittlungen mit einer Kontrolle durch Polizei oder Ordnungsbehörden. Wenn ein Verstoß festgestellt wird, kann ein Strafverfahren eingeleitet werden.  
  • Vorladung und Anhörung: Betroffene erhalten oft eine Vorladung zur Polizei oder einen Anhörungsbogen. Eine unüberlegte Aussage kann sich nachteilig auswirken – deshalb sollte frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden.  
  • Strafbefehl oder Anklage: In vielen Fällen werden Verfahren durch Strafbefehl abgeschlossen, wodurch eine Gerichtsverhandlung vermieden wird. Wer sich jedoch gegen den Vorwurf verteidigen möchte, kann Einspruch einlegen.  
  • Hauptverhandlung: Kommt es zu einer Verhandlung, wird vor Gericht geprüft, ob eine Straftat vorliegt und welche Strafe verhängt wird.  
  • Rechtsmittel: Gegen eine Verurteilung kann Berufung oder Revision eingelegt werden, um das Urteil anzufechten.  

Unsere Unterstützung bei einem Vorwurf nach § 184f StGB 

Ein Strafverfahren wegen der Ausübung der verbotenen Prostitution kann schwerwiegende Folgen haben. In einer solchen Situation ist eine kompetente strafrechtliche Verteidigung entscheidend. Unsere Kanzlei, Dr. Böttner Rechtsanwälte, ist auf das Sexualstrafrecht sowie auf Strafverfahren im Zusammenhang mit der Prostitution spezialisiert und bietet Ihnen eine erfahrene und engagierte Vertretung. Durch frühzeitige und gezielte Verteidigungsstrategien kann in vielen Fällen eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Zudem prüfen wir sorgfältig, ob die gegen Sie ergriffenen Ermittlungsmaßnahmen rechtmäßig waren, und setzen uns konsequent für den Schutz Ihrer Rechte ein. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um negative Konsequenzen zu vermeiden. Unsere erfahrenen Strafverteidiger für Ausübung der verbotenen Prostitution stehen Ihnen schnell und diskret zur Seite und helfen Ihnen, sich effektiv gegen den Vorwurf der verbotenen Prostitution nach § 184f StGB zu verteidigen.

Fragen und Antworten zum Vorwurf der Ausübung der verbotenen Prostitution nach § 184f StGB

Ein Sperrbezirk ist ein Gebiet, in dem die Ausübung der Prostitution durch behördliche Verordnung untersagt ist. Diese Zonen dienen dem Schutz der öffentlichen Ordnung und bestimmten Personengruppen, wie Jugendlichen oder Anwohnern.  

Bei Verstößen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen verhängt werden. Zusätzlich können ordnungsrechtliche Maßnahmen wie Bußgelder oder Platzverweise erfolgen.  

Grundsätzlich ist Online-Prostitution nicht strafbar, es sei denn, sie wird aus einem Sperrbezirk heraus betrieben oder es werden weitere Straftatbestände, wie etwa Menschenhandel oder illegale Werbung, erfüllt.  

„Beharrlich“ bedeutet, dass das Verbot mehrfach missachtet wird. Schon ein einmaliger Verstoß kann als beharrlich gelten, wenn die Behörden davon ausgehen, dass weitere Verstöße folgen werden.  

Prostitution umfasst die wiederholte, entgeltliche Vornahme sexueller Handlungen zu Erwerbszwecken mit wechselnden Partnern. Reine Online-Interaktionen oder Darbietungen ohne körperlichen Kontakt fallen nicht darunter.  

Ein solches Verbot wird von den zuständigen Behörden erlassen und legt fest, wo und unter welchen Bedingungen Prostitution untersagt ist. Verstöße können sowohl strafrechtliche als auch verwaltungsrechtliche Folgen haben.  

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    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

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