Verteidigungsstrategien im Sexualstrafrecht

Jeder Tatvorwurf aus dem Bereich des Sexualstrafrechts bedarf einer unterschiedlichen Verteidigungsstrategie. Diese orientiert sich neben dem vorgeworfenen Straftatbestand auch erheblich an den speziell gemachten Vorwürfen. Aus diesem Grund können die folgenden allgemeinen Hinweise lediglich eine grobe Orientierung geben und keinesfalls ein individuelles Beratungsgespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt ersetzen.

Sobald wir Akteneinsicht erhalten haben, werden wir mit Ihnen gemeinsam eine Verteidigungsstrategie entwerfen, die konkret auf Ihren persönlichen Fall zugeschnitten ist. Dabei können auch Ihre persönlichen Ziele und Sorgen berücksichtigt werden. Auf diese Art und Weise sichern wir Ihnen die bestmögliche Strafverteidigung für Ihren ganz speziellen Fall.

Verteidigungsstrategie gegen den Vorwurf der Kinderpornografie

Der Vorwurf der Kinderpornografie beginnt meist damit, dass ein Datenträger mit dem jeweiligen Material gefunden wurde oder anhand der IP-Adresse ein konkreter Internetanschluss ermittelt werden konnte. In den seltensten Fällen hat jedoch nur eine Person Zugriff auf den Datenträger oder den Internetanschluss gehabt.

Verteidigungsstrategie gegen den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs

Der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs stellt sich häufig sehr unterschiedlich dar. Oftmals stellt sich bereits die Frage, ob es sich um sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen handelt. Auch können weitere Vorwürfe wie zum Beispiel der der Vergewaltigung hinzukommen.

IHR RECHTSANWALT FÜR SEXUALSTRAFRECHT | DR. JUR. SASCHA BÖTTNER (FACHANWALT FÜR STRAFRECHT)

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