Anklage im Sexualstrafrecht

Das oberste Ziel der Strafverteidigung ist die Verhinderung einer Anklageerhebung. In vielen Fällen kann mit einer frühen Einschaltung eines Rechtsanwalts das Strafverfahrens bereits frühzeitig zu einer Einstellung gebracht werden. Dadurch kann eine belastende öffentliche Hauptverhandlung vermieden werden.

Nicht in allen Fällen ist dies aber möglich. Sei es, weil zu spät der Gang zum Anwalt gewählt wurde oder die Staatsanwaltschaft nicht dazu bereit ist, das Verfahren einzustellen. Aber auch nach Anklageerhebung gibt es noch weitreichende Verteidigungsmöglichkeiten.

Die Aufgabe des Strafverteidigers nach Anklageerhebung im Zwischenverfahren

Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, so entscheidet das Gericht zuerst über die Frage, ob das Hauptverfahren eröffnet wird und es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt. Das Gericht prüft im Zwischenverfahren nach Aktenlage, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Es erfolgt daher noch einmal eine Kontrolle der staatsanwaltschaftlichen Entscheidung durch das Gericht.

Hier kann mit einer Stellungnahme, soweit dies noch nicht im Rahmen des Ermittlungsverfahrens geschehen ist, erstmalig Einfluss auf das weitere Verfahren genommen werden. Je nach Beweislage kann hier entweder die Nichteröffnung des Hauptverfahrens beantragt werden oder aber zumindest schon wichtige Weichen für die spätere Hauptverhandlung gestellt werden – Zum Beispiel indem bereits Beweisanträge gestellt werden oder die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt wird. Welches Vorgehen konkret angezeigt ist, besprechen wir individuell mit Ihnen im jeweiligen Einzelfall.

Der Rechtsanwalt in der Hauptverhandlung

Ist die Anklage zugelassen worden, wird das Gericht einen Termin für die Hauptverhandlung bestimmen. Zu diesem Termin müssen Sie erscheinen. Fehlen Sie unentschuldigt, droht die Vorführung durch die Polizei und möglicherweise sogar ein Haftbefehl. Wir werden mit Ihnen persönlich kurz vor der Hauptverhandlung alle wichtigen Schritte detailliert besprechen –Insbesondere der zu erwartende Ablauf der Hauptverhandlung und mögliche Verteidigungsstrategien. Während der gesamten Hauptverhandlung wird Rechtsanwalt Dr. Böttner an Ihrer Seite sein.

Grob soll hier aber kurz der allgemeine Ablauf einer Hauptverhandlung skiziert werden. Die Hauptverhandlung beginnt mit der Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, sich zum Vorwurf zu äußern. Ob bereits hier eine Äußerung erfolgt oder erst die weitere Hauptverhandlung abgewartet wird, besprechen wir mit Ihnen vor dem jeweiligen Termin. Je nach Beweislage und Verteidigungsstrategie kann sich hier ein Schweigen oder eine Einlassung (eine Aussage zum Tatvorwurf) anbieten.

Danach werden alle Zeugen gehört und die nötigen Beweismittel erhoben. Insbesondere hier muss ein Rechtsanwalt aufpassen. Bei Zeugenaussagen hat er regelmäßig die Aufgabe, darauf zu achten, dass alle relevanten Themenbereiche abgefragt werden und gegebenenfalls muss er auch selbst entsprechende Fragen an die Zeugen richten. Darüber hinaus hat er darauf zu achten, dass keine unzulässigen Fragen an die Zeugen durch Gericht, Staatsanwaltschaft oder Nebenklage gestellt werden.

Auch stellt sich bei allen Beweismitteln die Frage, ob sie überhaupt verwertet werden dürfen. Insbesondere wenn Beweismittel durch Hausdurchsuchungen oder heimliche Überwachungsmaßnahmen erlangt wurden, ist eine genaue Prüfung notwendig.

Der Schutz Ihres Persönlichkeitsrechts in der öffentlichen Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung findet auch bei Sexualstraftaten grundsätzlich öffentlich statt. Lediglich um die Interessen des mutmaßlichen Opfers zu schützen, kann zeitweilig die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Je nach Brisanz des Falles wird gegebenenfalls auch die Presse anwesend sein. In diesem Fall schützen wir Ihre Rechte auch in presserechtlicher Hinsicht und arbeiten bei Bedarf mit versierten Fachanwälten für Presserecht in Hamburg zusammen, wenn gegen eine Berichterstattung vorzugehen ist.

Während der Verhandlung dürfen keine Aufnahmen getätigt werden. Jedoch hat die Presse das Recht, vor dem Gericht und zum Teil auch auf den Gerichtsfluren und vor dem Aufruf der Sache im Gerichtssaal Fotos und Filmaufnahmen zu machen. Der Beschuldigte selbst muss in diesen Fällen unkenntlich gemacht werden. Wir beraten Sie schon im Vorfeld, wie wir verhindern können, dass Sie auf Foto- und Filmaufnahmen erkennbar sind. Denn in der Regel sollten Sie sich nicht auf eine Unkenntlichmachung durch die Pressefotografen verlassen müssen.

Hier zeigt sich besonders, warum die Arbeit des Strafverteidigers bereits im Ermittlungsverfahren so wichtig ist. Oberstes Ziel muss die Verhinderung der öffentlichen Hauptverhandlung sein, um Ihren guten Ruf zu schützen. Von daher werden wird bereits im Ermittlungsverfahren darauf achten, belastende Aussagen zu widerlegen und Vorwürfe zu entkräften. Das ist die beste Strategie, um Ihnen die Belastung durch die Hauptverhandlung zu ersparen.

In allen Verfahrensstadien stehen wir Ihnen mit unserer gesamten Expertise und Erfahrung im Sexualstrafrecht zur Seite. Dies beginnt bereits im Ermittlungsverfahren mit der Verhinderung einer Anklageerhebung, erstreckt sich über eine mögliche Verteidigung in einer Hauptverhandlung und geht bis zum Einlegen möglicher Rechtsmittel wie die Berufung oder die Revision.

Wünschen Sie eine Beratung oder eine Vertretung durch Rechtsanwalt Dr. Böttner können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Sexualstrafrecht zur Seite.

IHR RECHTSANWALT FÜR SEXUALSTRAFRECHT | DR. JUR. SASCHA BÖTTNER (FACHANWALT FÜR STRAFRECHT)

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