Sexualstrafrecht Anwalt Strafverteidigung Hamburg

  • Rechtsanwalt Dr. Böttner
  • Sexualstrafrecht
    • § 177 Abs. 1 – Sexueller Übergriff
    • § 177 Abs. 2 – Sexuelle Ausnutzung sonstiger Umstände
    • § 177 Abs. 5 – Sexuelle Nötigung
    • § 177 Abs. 6 – Vergewaltigung
    • § 184i StGB – Sexuelle Belästigung
    • § 176 StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern
    • § 182 StGB – Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
    • § 184b StGB – Kinderpornografie
    • § 184c StGB – Jugendpornografie
    • § 183 StGB – Exhibitionismus
    • Weitere Straftatbestände
      • § 174 StGB – Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
      • § 174a StGB – Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
      • § 175b StGB – Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
      • § 174c StGB – Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
      • § 185 – Sexuelle Beleidigung
      • § 238 StGB – Nachstellung / Stalking
      • § 184a StGB – Erregung öffentlichen Ärgernisses
      • § 180 StGB – Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
      • § 181a StGB – Zuhälterei
      • § 180a StGB – Ausbeutung von Prostituierten
      • § 184e StGB – Ausübung der verbotenen Prostitution
      • § 184 StGB – Verbreitung pornographischer Schriften
      • § 184a StGB – Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften
      • § 173 StGB – Beischlaf zwischen Verwandten (Inzest)
      • § 177 Abs. 1 StGB – Sexuelle Nötigung (Alte Fassung)
      • § 177 Abs. 2 StGB – Vergewaltigung (Alte Fassung)
      • § 179 StGB – Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (Alte Fassung)
  • Informationen
    • Altersgrenzen im Sexualstrafrecht
    • Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht
    • Verteidigungsstrategien bei Kinderpornos, § 184b StGB
    • DNA-Analyse
    • Nebenklage und Ersatzansprüche
  • Erste Hilfe
    • Ablauf eines Strafverfahrens bei Sexualstraftaten
    • Polizeiliche Vorladung erhalten. Was tun?
    • Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung bei Sexualstraftaten
    • Festnahme und Untersuchungshaft. Was soll ich tun?
    • Anklage wegen des Vorwurfs einer Sexualstraftat. Was erwartet Sie?
    • Strafzumessung und Therapiemöglichkeiten
  • Aktuelles
  • Kontakt

Weitere Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie

Eng im Zusammenhang mit kinderpornografischen Schriften stehen auch noch diverse weitere Delikte. Einen Überblick finden Sie auf dieser Seite.

Gibt es Besonderheiten hinsichtlich der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte über das Internet?

Eine Strafbarkeit nach § 184b StGB setzt voraus, dass die kinderpornographische Darstellung in irgendeiner Form fest oder dauerhaft verkörpert ist (z.B Bilder, Videos, Dateien). Gerade im Internet ließe sich das umgehen, indem Live-Übertragungen angeboten werden, zum Beispiel per Webcam. Der Gesetzgeber hat deshalb in § 184d StGB auch die Verbreitung und das Anschauen solcher Echtzeit-Darstellungen unter Strafe gestellt.

Auch das Angebot und der Besuch kinderpornographischer Live-Darbietungen ist in § 184 e StGB unter Strafe gestellt.

Dürfen Bilder von entkleideten Minderjährigen, die nicht unter den Begriff der Kinderpornografie fallen, weitergegeben werden?

In der Öffentlichkeit wurde in den vergangen Jahren vermehrt Kritik laut, weil Bilder nackter Kinder und Jugendlicher, die nicht aufreizend dargestellt waren, ohne strafrechtliche Konsequenzen verbreitet werden konnten. Auch hier hat der Gesetzgeber im Rahmen der Gesetzesänderung 2015 reagiert. § 201a StGB stellt es nun unter Strafe, Bilder nackter Minderjähriger gegen Entgelt weiterzugeben oder gegen Bezahlung zu erwerben.

Auch hier ist wieder darauf hinzuweisen, dass aufgrund des Erfordernisses der Entgeltlichkeit gerade nicht unter Strafe gestellt wird, wenn Eltern die Standfotos ihrer entkleideten Kinder an Verwandte schicken.

Was gilt für Bilder von Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben?

Auch pornografische Darstellungen, die eine Person zwischen 14 und 17 Jahren zeigen, dürfen nicht besessen, verbreitet oder erworben werden. Das ist in § 184c StGB geregelt. Die Vorschrift ist ähnlich ausgestaltet wie die Strafbarkeit wegen Kinderpornografie. Jedoch ist hier das Strafmaß niedriger als bei den Vorwürfen betreffend kinderpornografischen Materials. So kann beispielsweise in weniger schweren Fällen des Verbreitens noch eine Geldstrafe verhängt werden. Auch wird es nicht bestraft, wenn die pornografische Aufnahme mit Einverständnis des Jugendlichen und für den Eigenbesitz hergestellt wurde.

Anwalt Sexualstrafrecht

Vita Rechtsanwalt Dr. Böttner – mehr als 10 Jahre erfolgreiche Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

Gerade im Bereich des Sexualstrafrechts, in denen es um schwere Vorwürfe wie Vergewaltigung, sexueller Missbrauch oder Kinderpornografie geht, geht es nicht nur um Ihre Freiheit … weiter

Inhalt

  • Rechtsanwalt Dr. Böttner
  • Sexualstrafrecht
    • § 177 Abs. 1 – Sexueller Übergriff
    • § 177 Abs. 2 – Sexuelle Ausnutzung sonstiger Umstände
    • § 177 Abs. 5 – Sexuelle Nötigung
    • § 177 Abs. 6 – Vergewaltigung
    • § 184i StGB – Sexuelle Belästigung
    • § 176 StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern
    • § 182 StGB – Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
    • § 184b StGB – Kinderpornografie
    • § 184c StGB – Jugendpornografie
    • § 183 StGB – Exhibitionismus
    • Weitere Straftatbestände
      • § 174 StGB – Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
      • § 174a StGB – Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
      • § 175b StGB – Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
      • § 174c StGB – Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
      • § 185 – Sexuelle Beleidigung
      • § 238 StGB – Nachstellung / Stalking
      • § 184a StGB – Erregung öffentlichen Ärgernisses
      • § 180 StGB – Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
      • § 181a StGB – Zuhälterei
      • § 180a StGB – Ausbeutung von Prostituierten
      • § 184e StGB – Ausübung der verbotenen Prostitution
      • § 184 StGB – Verbreitung pornographischer Schriften
      • § 184a StGB – Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften
      • § 173 StGB – Beischlaf zwischen Verwandten (Inzest)
      • § 177 Abs. 1 StGB – Sexuelle Nötigung (Alte Fassung)
      • § 177 Abs. 2 StGB – Vergewaltigung (Alte Fassung)
      • § 179 StGB – Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (Alte Fassung)
  • Informationen
    • Altersgrenzen im Sexualstrafrecht
    • Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht
    • Verteidigungsstrategien bei Kinderpornos, § 184b StGB
    • DNA-Analyse
    • Nebenklage und Ersatzansprüche
  • Erste Hilfe
    • Ablauf eines Strafverfahrens bei Sexualstraftaten
    • Polizeiliche Vorladung erhalten. Was tun?
    • Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung bei Sexualstraftaten
    • Festnahme und Untersuchungshaft. Was soll ich tun?
    • Anklage wegen des Vorwurfs einer Sexualstraftat. Was erwartet Sie?
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