Sexualstrafrecht Anwalt Strafverteidigung Hamburg

  • Rechtsanwalt Dr. Böttner
  • Sexualstrafrecht
    • § 177 Abs. 1 – Sexueller Übergriff
    • § 177 Abs. 2 – Sexuelle Ausnutzung sonstiger Umstände
    • § 177 Abs. 5 – Sexuelle Nötigung
    • § 177 Abs. 6 – Vergewaltigung
    • § 184i StGB – Sexuelle Belästigung
    • § 176 StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern
    • § 182 StGB – Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
    • § 184b StGB – Kinderpornografie
    • § 184c StGB – Jugendpornografie
    • § 183 StGB – Exhibitionismus
    • Weitere Straftatbestände
      • § 174 StGB – Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
      • § 174a StGB – Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
      • § 175b StGB – Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
      • § 174c StGB – Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
      • § 185 – Sexuelle Beleidigung
      • § 238 StGB – Nachstellung / Stalking
      • § 184a StGB – Erregung öffentlichen Ärgernisses
      • § 180 StGB – Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
      • § 181a StGB – Zuhälterei
      • § 180a StGB – Ausbeutung von Prostituierten
      • § 184e StGB – Ausübung der verbotenen Prostitution
      • § 184 StGB – Verbreitung pornographischer Schriften
      • § 184a StGB – Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften
      • § 173 StGB – Beischlaf zwischen Verwandten (Inzest)
      • § 177 Abs. 1 StGB – Sexuelle Nötigung (Alte Fassung)
      • § 177 Abs. 2 StGB – Vergewaltigung (Alte Fassung)
      • § 179 StGB – Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (Alte Fassung)
  • Informationen
    • Altersgrenzen im Sexualstrafrecht
    • Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht
    • Verteidigungsstrategien bei Kinderpornos, § 184b StGB
    • DNA-Analyse
    • Nebenklage und Ersatzansprüche
  • Erste Hilfe
    • Ablauf eines Strafverfahrens bei Sexualstraftaten
    • Polizeiliche Vorladung erhalten. Was tun?
    • Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung bei Sexualstraftaten
    • Festnahme und Untersuchungshaft. Was soll ich tun?
    • Anklage wegen des Vorwurfs einer Sexualstraftat. Was erwartet Sie?
    • Strafzumessung und Therapiemöglichkeiten
  • Aktuelles
  • Kontakt

Sexualstrafrecht im Überblick

Sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, Prostitution, Pornographie und mehr – die Delikte im Sexualstrafrecht

Unter dem Begriff des Sexualstrafrechts werden bestimmte Deliktgruppen und Einzeldelikte nach dem Strafgesetzbuch zusammengefasst, die sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung und die ungestörte sexuelle Entwicklung des Opfers richten.

Nicht nur als Rechtsanwalt und Strafverteidiger setzt man sich naturgemäß mit diesem Bereich des Strafrechts auseinander. Auch andere Berufsgruppen sehen sich oftmals mit sexualstrafrechtlichen Themen konfrontiert. Zu nennen sind dabei etwa Erzieher, Lehrer, Krankenpfleger, Ärzte oder gar Justizvollzugsbeamte – also solche Berufsstände, deren in rechtlicher Hinsicht ordnungsgemäßes Verhalten von den einschlägigen Strafnormen gerade gefordert wird.

Hier soll aus anwaltlicher, praktischer Perspektive ein Überblick über die verschiedenen Sexualdelikte gegeben werden. Zu diesen zählen vor allem die des sexuellen Missbrauchs, der sexuellen Nötigung bzw. Vergewaltigung und Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornographischen Darstellungen.

Die verschiedenen Sexualstrafnormen des StGB lassen sich im Wesentlichen in fünf Gruppen aufteilen: Straftaten, die auf sexuellem Missbrauch beruhen, sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung, Straftaten im Zusammenhang mit Pornographie, Prostitution und weitere allgemeine Straftaten im Sexualstrafrecht.

Sexueller Missbrauch
Sexueller Missbrauch wird von StGB in folgenden Formen unter Strafe gestellt:

  • § 174 StGB   – Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
  • § 174a StGB – Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich, Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
  • § 174b StGB – Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
  • § 174c StGB – Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
  • § 176 StGB   – Sexueller Missbrauch von Kindern
  • § 176a StGB – Schwer sexueller Missbrauch von Kindern
  • § 176b StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
  • § 179 StGB   – Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
  • § 182 StGB   – Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

Diese unterschiedlichen Konstellationen des sexuellen Missbrauchs bilden den Kern des Sexualstrafrechts. Opfer dieser sexuellen Handlungen können  beispielsweise Kinder, Jugendliche, Schutzbefohlene oder sonstige Personen aus einem speziellen Behandlungs-, Obhuts- oder Arbeitsverhältnis sein. Charakteristisch für die Missbrauchsdelikte ist, dass der Täter ein spezifisches und von Tatbestand zu Tatbestand variierendes Über-/Unterordnungsverhältnis ausnutzt, um sexuelle Handlungen am Opfer auszuführen oder vom Opfer an sich oder Dritten ausführen zu lassen.

Sexuelle Nötigung

  • § 177 StGB – Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
  • § 178 StGB – Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge

Zu den bekanntesten und in der Öffentlichkeit am breitesten diskutierten Fällen gehören diejenigen, die sich im Bereich der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung abspielen. Grundsätzlich kommt es dann zu sexueller Nötigung, wenn ein Täter ein sogenanntes qualifiziertes Nötigungsmittel – beispielsweise körperliche Gewalt oder Drohungen – einsetzt, um sexuelle Handlungen am Opfer vorzunehmen, oder vom Opfer an sich oder Dritten vornehmen zu lassen. Eine Vergewaltigung liegt demgegenüber nur bei in spezieller Art und Weise begangener sexueller Nötigung vor.

Straftaten im Zusammenhang mit pornographischen Darstellungen

Zu dieser Deliktgruppe zählen die folgenden Straftatbestände:

  • § 184 StGB   – Verbreitung pornographischer Schriften
  • § 184a StGB – Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften
  • § 184b StGB – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
  • § 184c StGB – Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften

Je nachdem welche Gruppe von dem jeweiligen Straftatbestand in Schutz genommen wird (so etwa die Allgemeinheit, Kinder oder Jugendliche), werden von diesen Normen des Sexualstrafrechts unterschiedliche Tatbestandshandlungen unter Strafe gestellt. So sind zum Schutze von Kindern und Jugendlichen nicht nur die Verbreitung, sondern insbesondere auch der Erwerb und der Besitz pornographischer Schriften verboten.

Zu beachten gilt es bei den Normen dieser Deliktgruppe stets, dass durch den Begriff der „pornographischen Schriften“ auch Ton- und Bildträger, Abbildungen und andere Darstellungen fallen. Dies ist in Anbetracht der raschen Weiterentwicklung moderner Bild- und Filmmedien auch notwendig, um die Wirksamkeit der Strafandrohung des Sexualstrafrechts aufrecht zu erhalten.

Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution

  • § 180a StGB – Ausbeutung von Prostituierten
  • § 181a StGB – Zuhälterei
  • § 184e StGB – Ausübung der verbotenen Prostitution
  • § 184f StGB – Jugendgefährdende Prostitution

Sowohl auf Seite der Organisation und des Angebots der Prostitution (Zuhälterei) als auch auf Seite der Ausübung der Prostitution durch Prostituierte selbst ergibt sich aus den einschlägigen Normen die Strafbarkeit der Täter.

Weitere Straftaten im Sexualstrafrecht

Schließlich umfasst das Sexualstrafrecht auch die folgenden Straftatbestände:

  • § 180 StGB   – Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
  • § 183 StGB   – Exhibitionistische Handlungen
  • § 183a StGB – Erregung öffentlichen Ärgernisses
  • § 185 StGB   – Beleidigung auf sexueller Basis

Diese Strafnormen stellen teilweise Handlungen, die auf Straftaten des allgemeinen Strafrechts fußen unter Strafe, teilweise werden auch Straftatbestände hinsichtlich anderer Handlungsformen in Bezug genommen.

Beratung und Vertretung im Sexualstrafrecht – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner, Hamburg

Tiefergehende Informationen zu den einzelnen Straftatbeständen des Sexualstrafrechts finden Sie auf der jeweiligen Informationsseite zu den einzelnen Delikten.
Falls Sie an einer individuellen anwaltlichen Beratung zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen und Rechtsfolgen zu den genannten Delikten im Sexualstrafrecht interessiert sind oder einen Strafverteidiger zur gerichtlichen Verteidigung suchen, nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit der Kanzlei von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner auf. Die Kanzlei ist ausschließlich auf Strafrecht spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts. Weitere Informationen zur Kanzlei und dem Porträt von Rechtsanwalt Dr. Böttner finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

Anwalt Sexualstrafrecht

Vita Rechtsanwalt Dr. Böttner – mehr als 10 Jahre erfolgreiche Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

Gerade im Bereich des Sexualstrafrechts, in denen es um schwere Vorwürfe wie Vergewaltigung, sexueller Missbrauch oder Kinderpornografie geht, geht es nicht nur um Ihre Freiheit … weiter

Inhalt

  • Rechtsanwalt Dr. Böttner
  • Sexualstrafrecht
    • § 177 Abs. 1 – Sexueller Übergriff
    • § 177 Abs. 2 – Sexuelle Ausnutzung sonstiger Umstände
    • § 177 Abs. 5 – Sexuelle Nötigung
    • § 177 Abs. 6 – Vergewaltigung
    • § 184i StGB – Sexuelle Belästigung
    • § 176 StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern
    • § 182 StGB – Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
    • § 184b StGB – Kinderpornografie
    • § 184c StGB – Jugendpornografie
    • § 183 StGB – Exhibitionismus
    • Weitere Straftatbestände
      • § 174 StGB – Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
      • § 174a StGB – Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
      • § 175b StGB – Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
      • § 174c StGB – Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
      • § 185 – Sexuelle Beleidigung
      • § 238 StGB – Nachstellung / Stalking
      • § 184a StGB – Erregung öffentlichen Ärgernisses
      • § 180 StGB – Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
      • § 181a StGB – Zuhälterei
      • § 180a StGB – Ausbeutung von Prostituierten
      • § 184e StGB – Ausübung der verbotenen Prostitution
      • § 184 StGB – Verbreitung pornographischer Schriften
      • § 184a StGB – Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften
      • § 173 StGB – Beischlaf zwischen Verwandten (Inzest)
      • § 177 Abs. 1 StGB – Sexuelle Nötigung (Alte Fassung)
      • § 177 Abs. 2 StGB – Vergewaltigung (Alte Fassung)
      • § 179 StGB – Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (Alte Fassung)
  • Informationen
    • Altersgrenzen im Sexualstrafrecht
    • Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht
    • Verteidigungsstrategien bei Kinderpornos, § 184b StGB
    • DNA-Analyse
    • Nebenklage und Ersatzansprüche
  • Erste Hilfe
    • Ablauf eines Strafverfahrens bei Sexualstraftaten
    • Polizeiliche Vorladung erhalten. Was tun?
    • Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung bei Sexualstraftaten
    • Festnahme und Untersuchungshaft. Was soll ich tun?
    • Anklage wegen des Vorwurfs einer Sexualstraftat. Was erwartet Sie?
    • Strafzumessung und Therapiemöglichkeiten
  • Aktuelles
  • Kontakt

Rechtsberatung


Strafverteidigung im Sexualstrafrecht von Strafverteidiger Dr. Böttner aus Hamburg und Neumünster.

Die Kanzlei

Anwaltskanzlei Dr. Böttner
Colonnaden 104
20354 Hamburg

Telefon: 040 - 18 01 84 77
Telefax: 040 - 20 91 97 61

  • Aktuelles
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzbestimmung
Kanzlei Dr. Böttner hat 5,00 von 5 Sterne | 93 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Suche

Aktuelle Nachrichten

  • Erheblichkeit einer sexuellen Handlung bei kurzer Berührung
  • Erhöhte Anforderungen bei „Aussage gegen Aussage“
  • Unabsehbare Tatfolgen dürfen nicht strafschärfend berücksichtigt werden
  • Gewaltsames Entkleiden als erhebliche sexuelle Handlung?
  • Polen führt online Register für Sexualstraftäter ein

Copyright © 2018 · Executive Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in